Anzahl der Anträge für grundständige Studiengänge
Im Zulassungsantrag müssen Sie einen vollständigen Studiengang angeben. Ein Kombinationsbachelor besteht aus einem Kernfach und einem Zweitfach. Die Kombinationsmöglichkeiten sind hier aufgelistet.
Informationen zur Bewerbung für einen Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption oder Lehramtsbezug (Fächerkombinationsmöglichkeiten differenziert nach Lehramtslaufbahnen) finden Sie auf dieser Seite.
Eine Übersicht über die mögliche Anzahl der Bewerbungsanträge finden Sie hier. Ein Kombinationsbachelor gilt als ein Studiengang (bestehend aus Kernfach und Zweitfach).
- Bewerber*innen aus einem Land der EU bzw. EWR-Staat (Island, Liechtenstein und Norwegen) können sich für maximal drei grundständige zulassungsbeschränkte (NC) Studiengänge bewerben und außerdem einen weiteren zulassungsfreien (NC-frei) Studiengang angeben.
- Alle anderen Bewerber*innen aus dem Nicht-EU-Ausland können bei der Bewerbung nur einen grundständigen zulassungsbeschränkten (NC) Studiengang beantragen und sich ebenfalls für einen weiteren zulassungsfreien (NC-frei) Studiengang bewerben.