Bewerbung zum Zweitstudium
Bei Bewerber*innen, die bereits in der EU bzw. in einem EWR-Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen) ein Bachelorstudium abgeschlossen haben und sich erneut für einen Staatsexamens- oder Bachelorstudiengang zum 1.Fachsemester bewerben, handelt es sich um ein Zweitstudium
Für das Zweitstudium stehen 4 % der vorhandenen Studienplätze zur Verfügung, d.h. in Studiengängen mit geringen Kapazitäten gibt es oft nur einen Platz.
Für dieses Zweitstudium wird eine formlose, schriftliche Begründung für die Notwendigkeit dieses Zweitstudiums benötigt.
Die Rangfolge bei der Auswahl der Zweitstudienbewerber*innen ergibt sich aus der zu ermittelnden Messzahl. Diese ergibt sich aus Ihrer Abschlussnote des Studienabschlusses und der Begründung für ihren Zweitstudienwunsch.