Sprachkenntnisse für grundständige Studiengänge
Alle grundständigen Studiengänge an der Humboldt-Universität werden ausschließlich deutschsprachig angeboten. Deshalb müssen Sie zur Bewerbung Deutsch C1 gemäß dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen besitzen. Das geforderte C1-Niveau weisen Sie durch ein entsprechendes Zertifikat (Abschlussprüfung) nach. Die Humboldt-Universität zu Berlin akzeptiert für die Bewerbung alle gängigen Zertifikate:
- z.B. Goethe-Zertifikat C1,
- telc C1,
- telc C1 Hochschule,
- DSH-1,
- TestDaF mit mindestens Punktzahl 3 in allen Teilbereichen, um im Falle einer Zulassung an der DSH-Prüfung teilnehmen zu können.
Teilnahmebescheinigungen über den Besuch eines Deutschkurses werden nicht akzeptiert.
Sollten Sie zur Bewerbung Sprachkenntnisse Deutsch C1 eingereicht und eine Zulassung zum Studium erhalten haben, so erfolgt vor der Immatrikulation und dem Studienbeginn die Überprüfung der Kenntnisse im Rahmen der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH). Hierzu werden Sie durch die Universität eingeladen.
Eine Befreiung von der DSH-Prüfung ist möglich, wenn Sie ein Äquivalent wie z.B. den TestDaF mit mind. der Punktzahl 4 in allen Teilbereichen oder die mit „sehr gut“ oder „gut“ bestandene Prüfung „telc C1 Hochschule“, die bestandene Prüfung Goethe-Zertifikat C2, die DSH-2 einer anderen deutschen Universität etc. nachweisen und das Zeugnis nicht älter als 3 Jahre ist.
Informationen zur DSH-Prüfung an der Humboldt-Universität zu Berlin finden Sie hier.
Die Humboldt-Universität zu Berlin führt keine studienvorbereitenden Deutschkurse durch.