Humboldt-Universität zu Berlin

Informationen zum Nachrück- und Losverfahren

Das Zulassungsverfahren besteht zunächst aus dem Hauptverfahren. Wurden nicht alle Studienplätze im Hauptverfahren vergeben und es liegen noch Studienplatzbewerbungen vor, werden danach ein oder mehrere Nachrückverfahren durchgeführt. 

Wer sich fristgerecht für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben und alle Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen erfüllt hat, jedoch im Hauptverfahren kein Zulassungsangebot erhalten hat, kann noch im Nachrückverfahren zugelassen werden, auch wenn Sie im Hauptverfahren zunächst abgelehnt worden sind.

Im Nachrückverfahren werden die Ranglisten der jeweiligen Quoten weiter abgearbeitet, bis alle Studienplätze besetzt worden sind oder keine Bewerbungen mehr vorliegen. Dies passiert, wenn Bewerber*innen, die eigentlich eine Zusage bekommen haben, den Studienplatz abgelehnt oder Fristen versäumt haben. Sie erhalten immer eine E-Mail-Benachrichtigung (Statusänderungs-E-Mail), wenn ein Nachrückverfahren stattgefunden hat und können nach Einloggen in die Online-Statusabfrage via https://studienplatz.hu-berlin.de Ihren Rangplatz in den Hauptquoten nach dem Nachrückverfahren überprüfen.

Wenn keine zulassungsfähigen Bewerbungen mehr vorliegen und noch Studienplätze zu vergeben sind, wird anschließend noch ein Losverfahren durchgeführt. Dabei ist die Anzahl der zu verlosenden Plätze in der Regel sehr gering. Wenn Sie also im Haupt- und Nachrückverfahren kein Zulassungsangebot erhalten haben, jedoch Ihr Wunschstudiengang im Losverfahren gelistet ist, sollten Sie sich überlegen, einen Losantrag an der Humboldt-Universität zu Berlin zu stellen.

Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie im regulären Verfahren teilgenommen haben, müssen Sie einen gesonderten Losantrag stellen, da Sie nicht automatisch am Losverfahren teilnehmen.

Wir informieren in der Studienplatzbörse und auf dieser Webseite, welche grundständigen und weiterführenden Studiengänge am Losverfahren teilnehmen. Wenn ein Studiengang nicht genannt ist, findet keine Platzvergabe bzw. Teilnahme am Losverfahren statt, woraufhin keine Antragsstellung möglich ist.

Anträge für Studienplätze im Losverfahren

Antragsform und -bedingungen

 

  • Nach Entscheidung, welche Studiengänge am Losverfahren teilnehmen werden, ist voraussichtlich ab dem 02.09.2024 eine Antragsstellung ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal der HU Berlin innerhalb der Antragsfristen (Ausschlussfrist) möglich.
  • Außerhalb des Online-Bewerbungsportals eingereichte Losanträge (z.B. auf dem Postweg, via E-Mail) werden nicht berücksichtigt.
  • Liegt bereits eine Registrierung im regulären Bewerbungsverfahren vor, nutzen Sie bitte zur Antragstellung die vorhandenen Daten.
  • Die mit dem Losantrag bis zum maßgeblichen Antragsfristende einzureichenden Unterlagen werden Ihnen am Ende des Online-Losantrages im Online-Bewerbungsportal angezeigt.

Bitte beachten Sie darüber hinaus:

  1. Grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme am Losverfahren für Bachelor- und Masterstudiengänge ist eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung.
  2. Die fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen (ZZR) müssen erfüllt sein (siehe Studienangebot und ZSP-HU). Das heißt, dass Sie die für das von Ihnen im Rahmen des Losverfahrens beantragte Fach erweiterten Zugangsvoraussetzungen spätestens zum Bewerbungsfristende nachweisen müssen.
  3. Antragsteller*innen mit internationalen Bildungsnachweisen müssen
    - einen Sprachnachweis für Deutsch (mindestens DSH-2 bzw. äquivalent, z. B. TestDaf 4x4) - eine Teilnahme an der DSH Prüfung ist aufgrund des Zeitpunkts des Losverfahrens nicht möglich - sowie
    - eine Zeugnisbewertung der ausländischen Hochschulqualifikation gemäß der ZAB vorweisen. Die Zeugnisbewertung kann beispielsweise in Form der Vorprüfungsdokumentation (VPD) oder als Protokoll zum übermittelten Prüfergebnis erfolgen. Sowohl das Vorprüfdokumentation (VPD) bzw. das von einer zur Ausstellung einer Zeugnisbewertung berechtigten Institution oder Behörde zertifizierte Prüfergebnis dürfen bis zum Ablauf der maßgeblichen Antragsfrist nicht älter als ein Jahr sein.

 

Masterstudiengänge im Losverfahren

 

 

Monobachelorstudiengänge im Losverfahren

 

Kernfächer im Kombinationsbachelor im Losverfahren

 

Für einen vollständigen Antrag muss ein sich ebenfalls im Losverfahren angebotenes Zweitfach (s.u.) oder ein NC-freies Zweitfach ausgewählt werden. Welche Zweitfächer im Einzelnen gewählt werden können, entnehmen Sie im Rahmen der Antragstellung bitte der Online-Bewerbung.

 

Zweitfächer im Kombinationsbachelor im Losverfahren

 

Für einen vollständigen Antrag muss zusätzlich zum gewählten Kernfach eines der folgenden Zweitfächer oder ein NC-freies Zweitfach ausgewählt werden. Welche Zweitfächer im Einzelnen gewählt werden können, entnehmen Sie im Rahmen der Antragstellung bitte der Online-Bewerbung.

 

Bildung an Grundschulen (Lehramt/LA)

 

Für einen vollständigen Antrag müssen zusätzlich zu einem der folgenden Studienfächer zwei NC-freie Studienfächer ausgewählt werden. Welche Studienfächer im Einzelnen gewählt werden können, entnehmen Sie im Rahmen der Antragstellung bitte der Online-Bewerbung.

 

FAQ

 

Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um einen Losantrag stellen zu können?

Sie müssen eine geeignete Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Je nach Studiengang ist eventuell auch die Erfüllung erweiterter Zugangsvoraussetzungen spätestens zum Ende der Antragsfrist des Losverfahrens nachzuweisen. Bitte informieren Sie sich über die erweiterten Zugangsvoraussetzungen Ihres Wunschstudiengangs im Vorfeld. Diese werden unter der verlinkten Studiengangsbeschreibungen in den Zugangs- und Zulassungsregeln (ZZR) ausführlich erklärt.  

 

Darf ich einen Losantrag stellen, obwohl ich mich zuvor nicht regulär an der Humboldt-Universität zu Berlin beworben habe?

Ja, der Antrag für das Losverfahren ist unabhängig von einer vorherigen regulären Bewerbung. Sie können deshalb einen Losantrag auch für einen Studiengang stellen, für den Sie sich

  • noch nicht im regulären Verfahren beworben hatten, oder
  • bereits beworben hatten, aber eine Ablehnung erhalten haben, oder
  • eine Zulassung erhalten haben, Sie jedoch die Frist zur Annahme eines Studienplatzes bzw. die Immatrikulationsfrist nicht eingehalten haben.

 

Kann ich auch einen Losantrag für einen zulassungsfreien Studiengang stellen?

Nein, im Losverfahren nehmen ausschließlich zulassungsbeschränkte Studiengänge teil.

 

Wie viele Anträge kann ich stellen?

Maßgeblich sind die Bestimmungen in § 21 der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) in der jeweils gültigen Fassung und die Bedingungen für die Teilnahme am Losverfahren zum Wintersemester 2024/25. Eine Übersicht über die Anzahl möglicher Losanträge finden Sie auf dieser Seite zusammengestellt.

 

Wie erfahre ich, ob ich im Losverfahren eine Zulassung erhalten habe?

Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Ablehnungsbescheid erhalten, wenn Ihr Antrag nicht erfolgreich war. Ausschließlich im Falle einer Zulassung erhalten Sie eine E-Mail, mit der Sie über die Statusänderung Ihres Antrages informiert werden. Melden Sie sich bitte anschließend im Online-Bewerbungsportal an, um die Annahme des Studienplatzes zu erklären.

Bitte sehen Sie nach Ende der Antragsfrist davon ab, Einzelanfragen zum Stand des Losverfahrens oder Ihres Antrages zu stellen. Wir informieren im Online-Bewerbungsportal innerhalb der Online-Statusabfrage, wenn das Losverfahren für den jeweiligen Studiengang abgeschlossen wurde. 

 

Wann werden die Losverfahren durchgeführt?

Die Losverfahren zum WiSe 2024/25 werden voraussichtlich im Laufe der 40. KW (01.10. - 04.10.2024) des Jahres 2024 durchgeführt (Stand: 06.08.2024).

 

Information zur Teilnahme am Losverfahren für den Studiengang Medizin/Humanmedizin

 

Die Humboldt-Universität zu Berlin bietet weder Medizin noch Humanmedizin in ihrem Studienangebot an.

Für eine Teilnahme am Losverfahren für die Studiengänge der Charité Universitätsmedizin-Berlin wenden Sie sich an die anbietende Medizinische Fakultät. Informieren Sie sich zu den Regularien des Losverfahrens direkt bei der Charité-Universitätsmedizin Berlin.

 

Informationen nach der EU-DSGVO

Bei der Kontaktaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in Übereinstimmung mit dem für die Humboldt-Universität geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere Informationen dazu, zu Ihren Rechten und Möglichkeiten finden Sie unter https://www.hu-berlin.de/de/hu/impressum/datenschutzerklaerung

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