Humboldt-Universität zu Berlin

Approbation

Der Begriff "Approbation" bezeichnet die behördliche Genehmigung zur Ausübung von ärztlichen und therapeutischen Tätigkeiten nach Abschluss des Studiums.

Bereits im Oktober 1933 regelte ein Runderlass des preußischen Kulturministeriums, dass jüdische Absolventen und Absolventinnen der (zahn-)medizinischen Fakultäten keine Approbation mehr erhielten. Seit dem 13. Dezember 1935 schloss die Reichsärzteordnung neben “nichtarischen” Kandidaten und Kandidatinnen auch Personen, die mit “Nichtariern” verheiratet waren, von der Approbation aus.

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