Deutschlandsemesterticket
Zum Sommersemester 2024 wurde das bundesweit einheitliche Deutschlandsemesterticket für Studierende eingeführt. Damit ist das bisherige Semesterticket entfallen.
Bitte beachten Sie: Die Campus-Card gilt ab dem Sommersemester 2024 nicht mehr als Semesterticket und wird nicht mehr als Fahrberechtigung im ÖPNV anerkannt. Die Campus-Card ist dennoch jedes Semester zu validieren, damit Sie einen gültigen Studierendenausweis haben, um z.B. die Bibliotheken nutzen zu können.
Ride ticketing: https://ride-ticketing.de
Mail: idea@digital-h.de
Telefon: +49 211 54012410
VBB: https://www.vbb.de/kontakt/
Mail: info@VBB.de
Telefon: +49 30 25414315
Folgende Personengruppen haben keinen Anspruch auf das Deutschlandsemesterticket und sind von der Nutzung ausgeschlossen:
ab Sommersemester 2025
- Studierende im Fernstudium
- Beurlaubte Studierende
zum Wintersemester 2024/25
- Studierende im Fernstudium
- Studierende in weiterbildenden Masterstudiengängen
- Beurlaubte Studierende
Für alle Studierenden, die ihre Mitgliedschaftsrechte an der Humboldt-Universität zu Berlin ausüben (Haupthörende), besteht die Verpflichtung zum Bezug des Deutschlandsemestertickets, soweit sie nicht einer der oben genannten Personengruppen unterfallen. Dies gilt auch für Studierende die über ein Firmenticket verfügen.
Eine antragsbasierte Befreiung von der Bezugspflicht ist ausschließlich für die folgenden Studierendengruppen möglich:
- Schwerbehinderte Studierende, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen
- Studierende, die mit einem ärztlichen Attest nachweisen können, dass sie aus gesundheitlichen Gründen das Semesterticket nicht nutzen könnten
- Studierende, die sich auf Grund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines Auslandssemesters oder im Rahmen der Abschlussarbeit für mindestens drei zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets aufhalten
- Studierende, die an einer weiteren Hochschule im Bundesgebiet immatrikuliert sind und das Deutschlandsemesterticket bereits über diese Hochschule beziehen
Anträge auf Befreiung von der Bezugspflicht können bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters formlos an das Immatrikulationsbüro gestellt werden. Um die Befreiung von dem Semesterticketpreis für das gesamte Semester zu erhalten, sind Anträge auf Befreiung von der Bezugspflicht unter Beifügung der entsprechenden Nachweise so rechtzeitig zu stellen, dass eine Bearbeitung noch vor Beginn des jeweiligen Semesters erfolgen kann. Bei Anträgen auf Befreiung, die nach Semesterbeginn eingehen, kann nur eine anteilige Erstattung des Semesterticketpreises für volle nicht genutzte Monate erfolgen.
Das Deutschlandsemesterticket erhalten berechtigte Studierende über das AGNES-Portal. Nach der Anmeldung mit dem studentischen HU-Account wird im Menüpunkt "Deutschlandsemesterticket" unter "Studierendenservice" angezeigt, ob das Deutschlandsemesterticket genutzt werden kann. Soweit dies der Fall ist, findet sich dort auch der Link zu RIDEcampus, dem Dienstleister der Berliner Verkehrsbetriebe für die Bereitstellung des Deutschlandsemestertickets.