Exmatrikulation
Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen oder möchten es aus anderen Gründen beenden und die Humboldt-Universität zu Berlin (HU Berlin) verlassen? Mit der Exmatrikulation endet offiziell Ihre studentische Zugehörikeit zur HU Berlin. Auf dieser Webseite finden Sie Informationen zur Exmatrikulation. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an das Immatrikulationsbüro.
Ein Studierendenstatus an der HU Berlin endet mit der Exmatrikulation oder (bei befristeter bzw. vorläufiger Immatrikulation) mit Ablauf der Frist bzw. mit Eintritt des Ereignisses. Sie kann auf Antrag des Studierenden oder von Amts wegen erfolgen (siehe dazu auch §§ 128-130 der Fächerübergreifenden Satzung zur Zulassung, Studium und Prüfungen an der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) bzw. nachfolgend aufgeführte Beispiele).
Achtung: Streben Sie eine Exmatrikulation zum Ende oder im Laufe des Sommersemesters 2022 an und besitzen ein gültiges Semesterticket für das Sommersemester 2022 (dieses darf Ihnen nicht durch den RefRat erstattet worden sein), dann wird Ihnen automatisch – voraussichtlich Mitte November 2022 ein Überzahlungsbetrag auf Grund des 9 Euro – Tickets in Höhe von bis zu 69,90 € auf das Konto Ihrer letzten Beitragseinzahlung rückerstattet. Sie brauchen keinen Antrag auf Erstattung des 9 € Tickets stellen.
Mit dem Antrag auf Exmatrikulation können Sie sich auf eigenen Wunsch exmatrikulieren. Bitte füllen Sie dazu den verlinkten Antrag aus, unterschreiben diesen und reichen ihn über das Kontaktformular, postalisch (Anschrift siehe Antragsformular) oder über den Briefkasten des Studierenden-Service-Centers (SSC) ein.
Dies gilt, wenn Sie
- das Studium erfolgreich beendet haben oder
- alle Studienleistungen erbracht haben und die ausstehenden Prüfungen innerhalb eines Jahres nach der Exmatrikulation erbringen werden können1 oder
- das Studium an einer anderen Hochschule fortsetzen möchten (Hochschulwechsel/Quereinstieg) oder
- das Studium beenden möchten.
1 Die Studienabteilung empfiehlt ausdrücklich nicht, die Möglichkeit nach § 100 Abs. 4 ZSP-HU in Verbindung mit § 130 ZSP-HU zu nutzen. Bitte bedenken Sie, dass Sie nach Ihrer Exmatrikulation keinen Zugang mehr zu zentralen Einrichtungen haben, die einen Studierendenstatus erfordern (u.a. Universitätsbibliothek). Auch steht der Ihnen der studentische HU-Account ein Monat nach der Exmatrikulation nicht mehr zur Verfügung, sodass der Zugang zu elektronischen Systemen (z.B. AGNES, Moodle, E-Mail) nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann. Wir weisen darauf hin, dass auch wenn lediglich die Abgabe der Abschlussarbeit aussteht, eine individuell nachteilige Situation eintreten kann (z.B. Wiederholungsprüfung, Außer-Krafttreten der Studien- und Prüfungsordnung). Lassen Sie sich daher im Vorfeld einer Exmatrikulation von Ihrem Prüfungsbüro beraten.
Bitte beachten Sie, dass die Exmatrikulation frühestens mit dem Eingang Ihres Antrags auf Exmatrikulation an der HU Berlin oder mit Wirkung für die Zukunft im laufenden Semester erfolgen kann. Rückwirkende Exmatrikulationen sind ausgeschlossen.
Sollte Ihre Campus-Card im Zeitraum nach dem Exmatrikulationsdatum noch Gültigkeit behalten, müssen Sie dem Antrag auf Exmatrikulation Ihre Campus-Card beilegen, damit eine Erstattung des Semesterticketbeitrags für volle nicht genutzte Monate ab dem Exmatrikulationsdatum erfolgen kann.
Bitte beachten Sie zudem, dass nach erfolgter Rückmeldung zu einem Folgesemester die Semestergebühr bzw. eine ggf. gezahlte Säumnisgebühr nicht erstattet werden können.
Hinweis: Sollten Sie Ihr Studium unterbrechen bzw. pausieren wollen, informieren Sie sich über die Bedingungen eines Urlaubssemesters. Wir empfehlen Ihnen die Beratungsangebote der Studienberatung bei Studienzweifeln wahrzunehmen.
Sie werden in folgenden Fällen automatisch exmatrikuliert (Exmatrikulation von Amts wegen bzw. auf dem Verwaltungsweg).
- Unvollständige Rückmeldung
Wenn die Rückmeldung wegen fehlender bzw. nicht ausreichender Zahlung oder wegen fehlender Nachweise nicht vorgenommen werden kann, werden Sie automatisch zum Ende des Semesters, in dem Sie aktuell eingeschrieben sind, exmatrikuliert. Nach der Exmatrikulation wird Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung postalisch an die in AGNES hinterlegte Adresse zugesandt.
Bitte beachten Sie, dass eine Aufhebung der Exmatrikulation bei fehlender bzw. unvollständiger Zahlung der Gebühren und Beiträge ab dem WiSe 2022/23 nach dem Ende der Nachfrist ausgeschlossen ist.
- Erfolgreicher Abschluss des Studium
Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben und Ihre Abschlussnote durch das zuständige Prüfungsbüro im elektronischen Prüfungssystem verbucht wurde, werden Sie, sofern Sie in keinem weiteren Studiengang eingeschrieben sind, innerhalb von zwei Monaten (oder zum Semesterende, je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt) exmatrikuliert. Nach der Exmatrikulation geht Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung an die im AGNES-Portal hinterlegte Adresse postalisch zu.
- Verpflichtungen (z. B. Beitragszahlungen) gegenüber Ihrer Krankenkasse wurden nicht erfüllt
Zur ordnungsgemäßen Prüfung, Feststellung und Durchführung der Krankenversicherung der Studierenden bestehen nach § 199a Abs. 2 bis 7 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Informationspflichten bei krankenversicherten Studenten Meldepflichten für Hochschulen und Krankenkassen. Diese umfassen seitens der Krankenkassen u.a. die Meldung, dass jemand mit der Zahlung der Beiträge in Verzug ist. Daraufhin muss die Hochschule die Rückmeldung verweigern. Kontaktieren Sie Ihre zuständige Krankenkasse, damit eine Prüfung Ihres Falls möglich wird.
- Endgültig nicht bestandene Prüfung
Wenn Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, erhalten Sie einen Bescheid Ihres Prüfungsamtes oder Studienbüros, im Auftrag des Prüfungsausschusses des Studiengangs oder -fachs, in welchem Sie die Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch beim genannten Prüfungsausschuss bzw. bei Verwaltungsgericht einzulegen, sollten Sie mit den im Bescheid getroffenen Entscheidungen nicht einverstanden sein.
Das Immatrikulationsbüro wird nach Ausstellung des Bescheides von dem für Sie zuständigen Prüfungsausschuss über das endgültige Nichtbestehen informiert, um eine Exmatrikulation vorzunehmen.
Auf dem Postweg erhalten Sie ein Anhörungsschreiben mit Informationen zum weiteren Vorgang. Abhängig von Ihrer Rückmeldung auf dieses Schreiben erfolgt eine Exmatriulation im Zeitraum von zwei Monaten nach Versand des an Sie gesandten Schreibens. Die Exmatrikulationsbescheinigung samt ergänzendem Bescheid wird postalisch an Ihre im AGNES-Portal hinterlegte Adresse gesandt.
Wenn Sie nach Ihrem Studium an der HU Berlin an einer anderen Hochschule in Deutschland studieren werden, wird in der Regel eine Exmatrikulationsbescheinigung für den Hochschulwechsel benötigt. Auch als Nachweis bei der Deutschen Rentenversicherung zur Anrechnung von Studienzeiten ist die Exmatrikulationsbescheinigung relevant.
Aus der Bescheinigung geht hervor, in welchem Studiengang bzw. welchen Studienfächern Sie zuletzt immatrikuliert waren, über welchen Gesamtzeitraum Sie an der HU Berlin studiert haben und zu welchem Zeitpunkt Ihre studentische Zugehörigkeit durch Exmatrikulation geendet ist.
Ihre Exmatrikulationsbescheinigung wird Ihnen an die im AGNES-Portal hinterlegte Adresse postalisch zugesandt. Überprüfen Sie daher vor einem Antrag auf Exmatrikulation, ob Ihre Adresse noch aktuell ist und nehmen Sie im Self-Service Änderungen vor.
Eine Ersatzausstellung der Exmatrikulationsbescheinigung ist mit 6,14 € gemäß Berliner Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) entgeltpflichtig. Bitte bewahren Sie daher die Ihnen zugesandte Emxatrikulationsbescheinigung sicher auf. Sofern Sie eine Zweit- bzw. Ersatzausstellung benötigen, kontaktieren Sie bitte das Immatrikulationsbüro über unser Kontaktformular.