Exmatrikulation
Mit der Exmatrikulation endet die studentische Mitgliedschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin. Die Exmatrikulation kann auf Antrag der Studierenden erfolgen oder wird auf dem Verwaltungsweg, z.B. bei fehlender Rückmeldung, veranlasst.
Wenn Sie Ihr Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin beenden möchten, reichen Sie bitte den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Exmatrikulation über das Kontaktformular, postalisch (Anschrift siehe Antragsformular) oder über den Briefkasten des Studierenden-Service-Centers (SSC) im Immatrikulationsbüro ein.
Bitte beachten Sie, dass die Exmatrikulation frühestens mit dem Eingang Ihres Antrags auf Exmatrikulation im Immatrikulationsbüro und spätestens zum Ende des laufenden Semesters erfolgen kann. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen.
Bei einem Hochschulwechsel ist in der Regel keine Exmatrikulation vor Ende des Semesters notwendig, wenn der Semesterbeginn der anderen Hochschule identisch mit dem Semesterbeginn an der HU ist (01.10. bzw. 01.04.).
Wichtige Hinweise: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Studienabschluss an der HU auch nach der Exmatrikulation erreicht werden. Es wird jedoch ausdrücklich nicht empfohlen, sich bereits vor dem Studienabschluss exmatrikulieren zu lassen. Auch wenn lediglich die Abgabe der Abschlussarbeit aussteht, kann im Falle der Exmatrikulation eine individuell nachteilige Situation eintreten, insbesondere wenn die Regelstudienzeit bereits überschritten worden ist. Lassen Sie sich daher von Ihrem Prüfungsbüro beraten, bevor Sie den Antrag auf Exmatrikulation an das Immatrikulationsbüro stellen.
Bitte beachten Sie, dass der studentische HU-Account vier Wochen nach der Exmatrikulation deaktiviert wird, sodass der Zugang zu elektronischen Systemen (z.B. AGNES, Moodle, E-Mail) nicht mehr zur Verfügung steht.
Sollten Sie Ihr Studium unterbrechen bzw. pausieren wollen, informieren Sie sich über die Bedingungen eines Urlaubssemesters. Wir empfehlen Ihnen die Beratungsangebote der Studienberatung bei Studienzweifeln wahrzunehmen.
Sie werden in folgenden Fällen automatisch exmatrikuliert (Exmatrikulation von Amts wegen bzw. auf dem Verwaltungsweg).
Unvollständige Rückmeldung
Wenn die Rückmeldung wegen fehlender bzw. nicht ausreichender Zahlung oder wegen fehlender Nachweise nicht vorgenommen werden kann, werden Sie automatisch zum Ende des Semesters, in dem Sie aktuell eingeschrieben sind, exmatrikuliert. Nach der Exmatrikulation wird Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung postalisch an die in AGNES hinterlegte Adresse zugesandt.
Erfolgreicher Abschluss des Studium
Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben und Ihre Abschlussnote durch das zuständige Prüfungsbüro im elektronischen Prüfungssystem verbucht wurde, werden Sie, sofern Sie in keinem weiteren Studiengang eingeschrieben sind, nach zwei Monaten oder zum Ende des laufenden Semesters, je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt, exmatrikuliert. Nach der Exmatrikulation geht Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung an die im AGNES-Portal hinterlegte Adresse postalisch zu.
Verpflichtungen (z. B. Beitragszahlungen) gegenüber Ihrer Krankenkasse wurden nicht erfüllt
Zur ordnungsgemäßen Prüfung, Feststellung und Durchführung der Krankenversicherung der Studierenden bestehen nach § 199a Abs. 2 bis 7 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Informationspflichten bei krankenversicherten Studenten Meldepflichten für Hochschulen und Krankenkassen. Diese umfassen seitens der Krankenkassen u.a. die Meldung, dass jemand mit der Zahlung der Beiträge in Verzug ist. Daraufhin muss die Hochschule die Rückmeldung verweigern. Nachdem Sie die Verpflichtungen gegenüber Ihrer Krankenkasse erfüllt haben, bitten Sie Ihre Krankenkasse, eine entsprechende elektronische Meldung an die HU zu senden.
Endgültig nicht bestandene Prüfung
Wenn Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid vom jeweils zuständigen Prüfungsausschuss. Gegen diesen Bescheid können Sie Rechtsmittel einlegen. Bitte beachten Sie hierfür die Rechtsbehelfsbelehrung, mit der der Bescheid versehen ist.
Das Immatrikulationsbüro wird ebenfalls über das endgültige Nichtbestehen informiert, um die Exmatrikulation vorzunehmen.
Vorher erhalten Sie auf dem Postweg ein Anhörungsschreiben mit Informationen zum weiteren Vorgehen. In Abhängigkeit von Ihrer Antwort auf dieses Schreiben erfolgt entweder nach zwei Monaten die Exmatrikulation oder, sofern Sie angegeben haben, ein weiteres Studienziel verfolgen zu wollen, Ihre Immatrikulation wird bis zum Ende des laufenden Semesters aufrechterhalten. Die Exmatrikulationsbescheinigung nebst ergänzendem Bescheid wird ggf. postalisch an Ihre im AGNES-Portal hinterlegte Adresse gesandt.
Wenn Sie nach Ihrem Studium an der HU an einer anderen Hochschule in Deutschland studieren möchten, wird in der Regel eine Exmatrikulationsbescheinigung für den Hochschulwechsel benötigt. Auch als Nachweis bei der Deutschen Rentenversicherung zur Anrechnung von Studienzeiten ist die Exmatrikulationsbescheinigung relevant.
Aus der Bescheinigung geht hervor, in welchem Studiengang bzw. welchen Studienfächern Sie zuletzt immatrikuliert waren, über welchen Gesamtzeitraum Sie an der HU Berlin studiert haben und zu welchem Zeitpunkt Ihre studentische Zugehörigkeit durch die Exmatrikulation beendet wurde.
Ihre Exmatrikulationsbescheinigung wird Ihnen an die im AGNES-Portal hinterlegte Adresse postalisch zugesandt. Überprüfen Sie daher, ob Ihre Adresse noch aktuell ist, bevor Sie die Exmatrikulation beantragen und ändern Sie sie ggf. vorher im AGNES-Portal .
Eine Ersatzausstellung der Exmatrikulationsbescheinigung ist gemäß Berliner Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) entgeltpflichtig (6,14 €). Bitte bewahren Sie daher die Ihnen zugesandte Exmatrikulationsbescheinigung sorgfältig auf. Sofern Sie eine Zweit- bzw. Ersatzausstellung benötigen, kontaktieren Sie bitte das Immatrikulationsbüro über unser Kontaktformular.
- Kann der Semesterbeitrag nach der Exmatrikulation erstattet werden?
Im Falle der Exmatrikulation ist ggf. eine anteilige Erstattung des Semesterbeitrags nach Rückgabe Ihrer Campus-Card möglich. Damit dies für Ihren individuellen Fall überprüft werden kann, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf Erstattung an das Immatrikulationsbüro und legen Sie Ihrem Antrag Ihre Campus-Card bei. Bitte beachten Sie, dass nach der erfolgten Rückmeldung zu dem Folgesemester die Semestergebühr in Höhe von 50 Euro nicht erstattet werden kann, auch wenn die Exmatrikulation noch vor Semesterbeginn erfolgen wird. Rückwirkende Erstattungen sind ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen.
- Ich habe mich nicht rückgemeldet, weil ich mein Studium an der HU nicht fortsetzen möchte. Muss ich trotzdem die Exmatrikulation beantragen?
Wenn Sie keine Rückmeldung zum Folgesemester vornehmen, werden Sie auf dem Verwaltungsweg exmatrikuliert. Die Exmatrikulationsbescheinigung wird Ihnen nach Beginn des Folgesemesters postalisch zugeschickt.
Falls Sie vor dem Semesterende exmatrikuliert werden möchten bzw. die Exmatrikulationsbescheinigung vor Beginn des Folgesemesters benötigen, stellen Sie bitte den Antrag auf Exmatrikulation.
- Was passiert mit meinem studentischen HU-Account nach der Exmatrikulation?
Vier Wochen nach Ihrer Exmatrikulation wird Ihr studentischer HU Account deaktiviert, jedoch nicht gelöscht. Im Falle einer Wiedereinschreibung an der HU Berlin können Sie Ihren studentischen HU-Account wiederherstellen.
Bitte beachten Sie weitere Informationen zum HU-Account auf den Webseiten des CMS.
- Muss ich noch etwas bei der Exmatrikulation beachten?
Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Exmatrikulation Ihren Studierendenstatus verlieren. Dies kann Konsequenzen z. B. auf Ihre Krankenversicherung, Ihren Aufenthaltsstatus oder Ihre Studienfinanzierung haben. Bitte lassen Sie sich vor der Exmatrikulation bei den jeweils zuständigen Stellen beraten.