Humboldt-Universität zu Berlin

Krankenversicherung der Studierenden

Krankenversicherung, Krankenversicherungsnachweis, Krankenversicherungspflicht, SMV

Studierende sind nach §5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V versicherungspflichtig, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind.

Für die Immatrikulation an der Humboldt-Universität zu Berlin muss daher ein Nachweis über Ihren Krankenversicherungsstatus (gesetzlich versichert oder von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit) geführt werden.

Bei allen Fragen zur studentischen Krankenversicherung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre bzw. eine gesetzliche oder private Krankenkasse, die Sie umfassend berät.

Seit dem 01.01.2022 sind alle Hochschulen in Deutschland gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen zur Teilnahme am rein elektronischen Studierenden-Meldeverfahren (SMV-Verfahren) verpflichtet. Meldungen der Krankenkassen in Papierform werden somit nicht mehr akzeptiert.

 

Um Ihren Versicherungsstatus nachzuweisen, gehen Sie bitte wie hier beschrieben vor.

 

A. Krankenversicherungsnachweis für die Immatrikulation

 

1. Sie sind bei einer *gesetzlichen Krankenkasse* in Deutschland versichert.

Bitten Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse einen Nachweis über Ihren Versicherungsstatus unter Nennung der Absendernummer H0000442 an die Humboldt-Universität zu Berlin elektronisch zu übermitteln.

 

2. Sie sind in Deutschland privat oder in einem Land der Europäischen Union gesetzlich versichert, sind nicht versicherungspflichtig (z.B. weil Sie das 30. Lebensjahr überschritten haben) bzw. können aus einem anderen Grund von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit werden.

Bitte nehmen Sie Kontakt zu einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland Ihrer Wahl auf und bitten Sie, unter der Nennung der Absendernummer H0000442 Ihren Versicherungsstatus der Humboldt-Universität zu Berlin elektronisch zu übermitteln.  

 

Wichtige Hinweise: Nur gesetzliche Krankenkassen in Deutschland können prüfen, ob Ihr Versicherungsschutz für die Immatrikulation an einer Hochschule ausreichend ist und Sie von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreit werden können. Die Befreiung gilt in der Regel mindestens für die gesamte Dauer des Studiums und kann in den meisten Fällen nicht widerrufen werden. Bitte lassen Sie sich daher vor Ihrem Studienbeginn umfassend von einer Krankenkasse Ihrer Wahl beraten.

 

B. Änderung des Versicherungsstatus

 

Bei einem Krankenkassenwechsel während Ihres Studiums an der Humboldt-Universität zu Berlin muss durch Ihre neue gesetzliche Krankenkasse eine elektronische Meldung an die HU übermittelt werden. Bitte teilen Sie Ihrer Krankenkasse dafür die Absendernummer H0000442 mit.

 

C. Zusätzliche Hinweise für internationale Studierende

 

Auch internationale Studierende sind in Deutschland grundsätzlich krankenversicherungspflichtig.

Bitte nehmen Sie zeitnah Kontakt zu einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl auf und lassen sich dort entweder versichern oder befreien, damit Ihr Versicherungsstatus der Humboldt-Universität zu Berlin für Ihre Immatrikulation elektronisch bestätigt werden kann.

Auf der Webseite der Abteilung Internationales finden Sie Kontaktdaten von  Krankenkassen in Deutschland, die Sie für Ihre Fragen kontaktieren können:


Abt. VI - Krankenversicherung - Kontaktdaten

 
D. Weiterführende Informationen

 

• Welche meldepflichtigen Informationen tauschen Hochschulen und Krankenkassen miteinander aus?

Nach § 199a SGB V bestehen folgende Meldepflichten für Krankenkassen und Hochschulen:

Meldungen der Krankenkassen an die HU Berlin:

  • M10: Versicherungsstatus der Studierenden für die Immatrikulation
  • M11: Beginn der Versicherung bei einem Krankenkassenwechsel
  • M12: Verzug mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge (verhindert die Rückmeldung an der HU)
  • M13: Begleichung der rückständigen Beiträge durch die Studierenden (ermöglicht die Rückmeldung an der HU nach der M12-Meldung)

Meldungen der HU Berlin an die gesetzlichen Krankenkassen:

  • M20: Beginn des Studiums an der HU Berlin
  • M30: Ende des Studiums an der HU Berlin

 

Den Umfang der meldepflichtigen Informationen seitens der Krankenkassen können Sie dem nachfolgend verlinkten Dokument der GKV (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) entnehmen:

Anlage 1 der Gemeinsamen Grundsätze zum elektronischen Studenten-Meldeverfahren nach § 199a Abs. 7 SGB V - Meldung der Krankenkassen

Den Umfang der meldepflichtigen Daten seitens der Hochschulen finden Sie in diesem Dokument der GKV zusammengestellt:

Anlage 2 der Gemeinsamen Grundsätze zum elektronischen Studenten-Meldeverfahren nach § 199a Abs. 7 SGB V – Meldung der Hochschulen

 

• Wo finde ich weiterführende Informationen zum Meldeverfahren?

Mehr zum Studierenden-Meldeverfahren finden Sie auf der nachfolgend verlinkten Webseite der GKV:

Studenten-Meldeverfahren

Eine Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen und gesonderten Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung von Studierenden sind von der GKV über dieses PDF-Dokument dargestellt:

Grundsätzliche Hinweise Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten, Praktikanten und Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt sowie Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs

Informationen nach der EU-DSGVO

Bei der Kontaktaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in Übereinstimmung mit dem für die Humboldt-Universität geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere Informationen dazu, zu Ihren Rechten und Möglichkeiten finden Sie unter https://www.hu-berlin.de/de/hu/impressum/datenschutzerklaerung

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