Humboldt-Universität zu Berlin

Krankenversicherung

Humboldt-Universität zu Berlin | Studium | Studierendenservice | Immatrikulationsbüro - Sachgebiet Studienverlauf | Krankenversicherung | Nachweis der studentischen Krankenversicherungspflicht (Studenten-Meldeverfahren - [SMV])

Nachweis der studentischen Krankenversicherungspflicht (Studenten-Meldeverfahren - [SMV])

Krankenversicherung, Krankenversicherungsnachweis, Krankenversicherungspflicht, M10, M20, M30, Immatrikulation, Rückmeldung

Für die Immatrikulation an der Humboldt-Universität zu Berlin muss ein Nachweis über Ihren Versicherungsstatus geführt werden. Grundsätzlich ist eine Immatrikulation ohne eine Angabe zu Ihrem Krankenversicherungsstatus ausgeschlossen.

Bei allen Fragen zur studentischen Krankenversicherung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre bzw. eine gesetzliche oder private Krankenkasse, die Sie umfassend berät.

Mit Wirkung ab dem 01.01.2022 sind alle Hochschulen in Deutschland gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen zur Teilnahme am rein elektronischen Studierenden-Meldeverfahren (SMV-Verfahren) verpflichtet. Dieses elektronische Verfahren löst das bisherige Papierverfahren ab. Für Sie als Studierende ändert sich dadurch nichts.

Seit dem 01.12.2021 nutzt die Humboldt-Universität zu Berlin das elektronische Studenten-Meldeverfahren (SMV). Meldungen der Krankenkassen in Papierform werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr akzeptiert.

Um Ihren Versicherungsstatus nachzuweisen, gehen Sie bitte deshalb wie hier beschrieben vor.

 

A. Studierende bzw. Studienbewerber*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit

 

1. Sie sind bei einer *gesetzlichen Krankenkasse* in Deutschland krankenversichert.

Bitten Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse unter Nennung der Absendernummer H0000442 der Humboldt-Universität zu Berlin einen Nachweis über Ihren dortigen Versicherungsstatus an die Hochschule elektronisch zu übermitteln.

 

2. Sie sind Sie bei einer *privaten Krankenversicherung* in Deutschland krankenversichert.

Bitte nehmen Sie entweder

a) Kontakt zu Ihrer letzten gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland auf, die der Humboldt-Universität zu Berlin unter Nennung der Absendernummer H0000442 das Vorliegen Ihrer privaten Krankenversicherung bestätigt und damit aussagt, dass Sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit wurden. Diese Befreiungsbestätigung ist als Krankenversicherungsnachweis zur Immatrikulation ausreichend.

b) oder, wenn bisher noch keine gesetzliche Krankenversicherung bestand, wenden Sie sich an eine *beliebige* gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Bitten Sie die von Ihnen kontatkierte gesetzliche Krankenkasse unter der Nennung der Absendernummer H0000442 das Vorliegen einer privaten Krankenversicherung zu bestätigen und Ihren Versicherungsstatus elektronisch der Humboldt-Universität zu Berlin zu übermitteln. Jede gesetzliche Krankenkasse kann diese elektronische Bestätigung der Humboldt-Universität zu Berlin zur Verfügung stellen. Sie können frei wählen, welche gesetzliche Krankenkasse diese Meldung für Sie übernehmen soll.

 

3. Sie haben die Krankenkasse während des Studiums gewechselt.

Bei einem Krankenversicherungswechsel benötigen wir von der neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung. Eine solche Bestätigung ist *nur* für bereits an der Humboldt-Universität zu Berlin immatrikulierte Studierende notwendig. Bitte wenden Sie sich an Ihre neue Krankenkasse und teilen ihr die Absendernummer H0000442 mit, damit sie die elektronische Meldung an die Humboldt-Universität zu Berlin über den Wechsel Ihrer Krankenkasse mitteilt.

 

B. Internationale Studierende bzw. Studienbewerber*innen

 

Abhängig von Ihrem Heimatland und davon, ob Sie in einer gesetzlichen oder in einer privaten Krankenkasse versichert sind, Ihrem Alter und der Dauer Ihres bisherigen Studiums, treffen unterschiedliche Bedingungen für eine Krankenversicherung in Deutschland zu.

Wenden Sie sich vor Ihrer Immatrikulation und möglichst zeitnah nach Ihrer Bewerbung für eine umfassende Beratung an eine beliebige deutsche Krankenkasse.

Auf der Webseite der Abt. VI Internationales, finden Sie unter dem Punkt 3. Kontaktdaten von Mitarbeiter*innen gesetzlicher Krankenkassen in Deutschland, die Sie für Ihre Fragen kontaktieren können:

Abt. VI - Krankenversicherung - Kontaktdaten ab 3.

Bitte beachten Sie:

Eine Versichertenkarte oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung werden von der Humboldt-Universität nicht als Nachweis Ihres Krankenversicherungsstatus akzeptiert.

 

EU-Staatsbürger*innen

 

Als EU-Bürger*in lassen Sie sich deshalb bitte von Ihrer Krankenkasse im Heimatland im Vorfeld Ihres Aufenthaltes beraten und bei einem bestehenden Versicherungsschutz die European Health Insurance Card (EHIC) aushändigen. Mit der EHIC–Versichertenkarte können Sie sich Ihren Versicherungsschutz von einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland überprüfen bzw. bestätigen lassen. Für Bewerber*innen aus EU-Staaten, die eine Europäische Krankenversicherungskarte besitzen, ist in der Regel keine zusätzliche Versicherung in Deutschland notwendig.

Kontaktieren Sie eine beliebige gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und legen Sie Ihre europäische Krankenversicherungskarte vor. Bitten Sie die Krankenkasse unter Verwendung der Absendernummer H0000442 der Humboldt-Universität zu Berlin Ihren Versicherungsstatus elektronisch für Ihre Immatrikulation zu übermitteln.

 

Bürger*innen aus Staaten, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben (z. B. Schweiz oder Türkei)

 

Studierende aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, das eine Krankenversicherung beinhaltet, können gegebenenfalls während ihres Aufenthaltes in Deutschland in der heimischen Krankenkasse weiter versichert bleiben. In diesem Fall müssen Sie die Krankenversicherung in Ihrem Heimatland bei einer deutschen Versicherung nachweisen.

Wenn Ihr Aufenthalt zum Studium in Deutschland nicht vollständig von einer Krankenversicherung Ihres Heimatlandes abgedeckt ist, sind Sie dazu verpflichtet, einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz abzuschließen. Auskünfte hierzu kann Ihnen nur eine Krankenkasse geben. Sie prüft, ob die Krankenversicherung eines anderen Landes ausreichend ist bzw. alle Leistungen wie in Deutschland umfasst. Es kann eventuell notwendig werden, eine zusätzliche Krankenversicherung abzuschließen.

Wenn Sie eine gesetzliche Krankenversicherung in Ihrem Heimatland haben, fragen Sie deshalb im Vorfeld Ihres Aufenthaltes bei Ihrem Versicherungsvertreter nach einem Formular, das Ihren Krankenversicherungsschutz im Ausland bescheinigt. Dieses Formular kann bei einer Krankenkasse in Deutschland vorgelegt werden, um eine passende Bestätigung über den Versicherungsstatus zu erhalten.

Kontaktieren Sie eine beliebige gesetzliche Krankenkasse und legen Sie das erhaltene Formular vor. Bitten Sie die Krankenkasse unter der Absendernummer H0000442 der Humboldt-Universität zu Berlin Ihren Versicherungsstatus elektronisch zu übermitteln.

Wenden Sie sich in jedem Fall mit Ihren Fragen an eine Krankenkasse.
 

 

Bürger*innen aus Staaten außerhalb der EU

 

1) Wenn Sie eine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland besitzen, bitten Sie Ihre Krankenkasse unter der Absendernummer H0000442 der Humboldt-Universität zu Berlin einen Nachweis über Ihren Versicherungsstatus elektronisch zu übermitteln.

2) Sollten Sie eine andere Art der Krankenversicherung besitzen, bei der es sich nicht um eine gesetzliche Krankenversicherung bei einer Krankenkasse in Deutschland handelt, muss diese von einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland geprüft werden. Dies trifft sowohl für eine deutsche private Krankenversicherungen, als auch für alle Krankenversicherungen zu, die Sie in Ihrem Heimatland möglicherweise im Vorfeld abgeschlossen haben.

Kontaktieren Sie eine beliebige gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und bitten Sie die Krankenkasse, basierend auf Ihrem Krankenversicherungsstatus der Humboldt-Universität zu Berlin unter der Absendernummer H0000442 Ihren Versicherungsstatus für Ihre Immatrikulation elektronisch zu übermitteln.

 

Anerkannte Geflüchtete


Sie müssen vor der Immatrikulation Ihren Versicherungsstatus nachweisen. Wenden Sie sich bitte dafür an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl. Teilen Sie der Krankenkasse mit, dass Sie sich an der Humboldt-Universität zu Berlin immatrikulieren möchten und bitten Sie darum, dass unter der Absendernummer H0000442 die Krankenkasse der Humboldt-Universität zu Berlin einen Nachweis über Ihren Versicherungsstatus elektronisch übermittelt.

 

 

C. Weiterführende Informationen

 

• Welche meldepflichtigen Informationen tauschen Hochschulen und Krankenkassen miteinander aus?

Die Krankenkassen melden beispielsweise den Versicherungsstatus, den Wechsel der Krankenkasse und Hinweise, ggf. ausstehende Beiträge. Die Universität sendet wiederum Informationen zu Beginn und Ende des Studiums ihrer gesetzlich versicherten Studierenden.

Den Umfang der meldepflichtigen Informationen seitens der Krankenkassen können Sie dem nachfolgend verlinkten Dokument der GKV (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) entnehmen:

Anlage 1 der Gemeinsamen Grundsätze zum elektronischen Studenten-Meldeverfahren nach § 199a Abs. 7 SGB V - Meldung der Krankenkassen

Den Umfang der meldepflichtigen Daten seitens der Hochschulen finden Sie in diesem Dokument der GKV zusammengestellt:

Anlage 2 der Gemeinsamen Grundsätze zum elektronischen Studenten-Meldeverfahren nach § 199a Abs. 7 SGB V – Meldung der Hochschulen

 

• Wo finde ich weiterführende Informationen zum Meldeverfahren?

Mehr zum Studierenden-Meldeverfahren finden Sie auf der nachfolgend verlinkten Webseite der GKV:

Studenten-Meldeverfahren

Eine Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen und gesonderten Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung von Studierenden sind von der GKV über dieses PDF dargestellt:

Grundsätzliche Hinweise Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten, Praktikanten und Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt sowie Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs

 

Informationen nach der EU-DSGVO

Bei der Kontaktaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in Übereinstimmung mit dem für die Humboldt-Universität geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere Informationen dazu, zu Ihren Rechten und Möglichkeiten finden Sie unter https://www.hu-berlin.de/de/hu/impressum/datenschutzerklaerung

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