Teilzeitstudium
Das Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Auf Antrag ist es jedoch möglich, in das Teilzeitstudium zu wechseln.
Das Teilzeitstudium begründet keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung eines speziellen Teilzeitcurriculums, sondern stellt eine individuelle Verlängerung des Studiums in bestehenden Vollzeitstudiengängen dar. Die Studierenden integrieren sich dabei in den normalen Studien- und Lehrveranstaltungsbetrieb, eine zeitliche Anpassung der Lehrveranstaltungen an ein Teilzeitstudium findet nicht statt. Teilzeitstudierende nehmen zusammen mit Vollzeitstudierenden am regulären Lehrbetrieb teil. Auf Zeugnissen und Abschlussdokumenten der HU wird die Fachsemesteranzahl nicht ausgewiesen.
Ein Teilzeitstudium hat evtl. Auswirkungen auf Bereiche, die nicht im Verantwortungsbereich der Humboldt-Universität zu Berlin liegen (BAföG, Krankenversicherung, Aufenthaltstitel, Kindergeld, Steuernachweise, Wohnberechtigung in Studentenheimen, Stipendien, Waisen- bzw. Halbwaisenrente usw.). Informieren Sie sich deshalb unbedingt vor einem Antrag über die möglichen Konsequenzen bei den zuständigen Stellen (Studierendenwerk, Krankenkasse etc.).
Prinzipiell haben Teilzeitstudierende an der Universität denselben Status wie Vollzeitstudierende. Gebühren und Beiträge sind in voller Höhe zu entrichten. Die Studien- und Prüfungsordnungen sind in vollem Umfang gültig. Die im Teilzeitstudium absolvierten Studienzeiten werden entsprechend dem antragsgemäßen Anteil auf die Regelstudienzeit angerechnet.
Grundsätzlich kann jeder Studiengang in Teilzeit studiert werden. Bitte beachten Sie jedoch folgende Besonderheiten bzw. Ausnahmen:
- Studiengänge, deren Studienordnung ein Teilzeitstudium ausdrücklich ausschließt. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Studienfachberatung, ob dies auf Ihren Studiengang zutrifft.
- Beim Doppelstudium oder Promotionsstudium ist das Teilzeitstudium ausgeschlossen.
- Sind Sie im Rahmen einer Mehrfachimmatrikulation in den lehramtsbezogenen Studiengängen an der HU und einer anderen Berliner Hochschule eingeschrieben, kontaktieren Sie bitte die zuständige Studienfachberatung beider Hochschulen bevor Sie einen Antrag einreichen.
- Sollte eine Studien- und Prüfungsordnung zur Aufhebung vorgesehen sein, wird das Lehrangebot zwei Semester über die Regelstudienzeit hinaus aufrechterhalten.
- Anträge können nur jeweils für vollständige Semester gestellt werden.
- Eine rückwirkende Inanspruchnahme eines Teilzeitstudiums für ein bereits abgeschlossenes Semester ist nicht möglich.
Den Antrag auf Wechsel in das Teilzeitstudium [PDF] können Sie ab der Rückmeldung über das Kontaktformular oder auf dem Postweg beim Immatrikulationsbüro einreichen.
Er muss jedoch spätestens bis zu sechs Wochen nach Beginn des Semesters eingegangen sein. Bitte beachten Sie die dabei geltenden Fristen und Termine.
Wenn Sie den Antrag auf den Wechsel in das Teilzeitstudium innerhalb der Frist einreichen, sind keine Nachweise notwendig.
Wenn die Gründe erst nach Ablauf der Antragsfrist eintreten, können Sie ausnahmsweise den Antrag auf den Wechsel in das Teilzeitstudium für das laufende Semester auch später stellen. Damit Ihrem Antrag nach Ablauf der Antragsfrist stattgegeben werden kann, ist es zwingend notwendig, dass ein Nachweis im Immatrikulationsbüro vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass die Gründe erst später eingetreten sind. Mögliche Gründe könnten sein:
- Krankheit (ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass die Krankheit nach Ablauf der regulären Antragsfrist für den Wechsel in das Teilzeitstudium festgestellt wurde)
- Pflege pflegebedürftiger naher Angehörigen (kurze schriftliche Erklärung mit ärztlichem Attest)
- Mutterschutz (Kopie des Mutterpasses, aus dem der voraussichtliche Entbindungstermin ersichtlich ist) - Betreuung eines Kindes (kurze schriftliche Erklärung mit der Kopie der Geburtsurkunde des Kindes)
- Erwerbstätigkeit (Unterzeichnung des Arbeitsvertrags nach Ablauf der regulären Antragsfrist für den Wechsel in das Teilzeitstudium)
Der Wechsel in das Teilzeitstudium erfolgt bis auf Widerruf durch den / die Studierende*n. Bitte stellen Sie bei einem Wunsch nach Wechsel (zurück) in das Vollzeitstudium einen formlosen Antrag innerhalb von sechs Wochen nach Semesterbeginn für das laufende Semester an das Immatrikulationsbüro.
- § 22 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)
- § 63 der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) in der jeweils geltenden Fassung.
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