Rückmeldung
Fristen für das Wintersemester 2022/23
Für Haupthörer*innen | |
Frist | bis 15.07.2022 |
Nachfrist (Ausschlussfrist) | bis 15.08.2022* |
für Zweithörer*innen/Mehrfachimmatrikulierte (1. Hauptfach bzw. Kernfach an einer anderen Universität) |
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Frist | bis 30.09.2022 |
* Bei Überweisung nach Ablauf der o.g. Frist für die Rückmeldung ist eine Säumnisgebühr in Höhe von 19,94 € zu entrichten. Für die Wahrung der Rückmeldung ist einzig der Tag des Zahlungseingangs entscheidend; d.h. damit keine Säumnisgebühr anfällt, muss die Rückmeldegebühr mit Ablauf des letzten Tages der Frist auf dem Konto der Humboldt-Universität zu Berlin eingegangen sein (Verwaltungsgebührenordnung - VGebO). |
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Rechtsgrundlagen | § 15 BerlHG; §§ 7 Abs. 1; 61 ZSP-HU |
Aufstellung der Gebühren und Beiträge*
Rechtsgrundlagen | Betrag | |
Semestergebühren | § 2 Abs. 7 BerlHG* | 50,00 € |
Studierendenschaftsbeitrag |
§§ 18, 20 BerlHG*; § 16 Abs. 2 Satzung der StudentInnenschaft der HU* |
9,75 € |
Studierendenwerksbeitrag | § 1 Satz 1 SozVO* | 54,09 € |
Semesterticket |
§ 18a Abs. 4 BerlHG*; Satzung nach § 18a Abs. 4 BerlHG (sog. Semesterticketsatzung)* sowie § 4 VBB-Semesterticketvertrag vom 20.12.2021 |
193,80 € |
Solidaritätsbeitrag zum Semesterticket | § 1 Abs. 1 Satz 2 Satzung nach § 18 a V BerlHG (sog. Sozialfonds-Satzung)* |
8,00 € |
Gesamtbetrag |
315,64 € | |
* in der jeweils geltenden Fassung |
Bankverbindung
Nur für bereits immatrikulierte Studierende.
Empfänger: | Humboldt-Universität zu Berlin |
IBAN: | DE64 1001 0010 0651 8231 04 |
SWIFT (BIC) | PBNKDEFF (PBNKDEFFXXX) |
Bank: | Postbank Berlin |
Verwendungszweck: |
Matrikelnummer Name, Vorname (Sofern Sie ein Schreiben bekommen, kann der Verwendungszweck anders lauten, dies ist kein Problem, die hier genannten Daten sind ausreichend). |
Rückmeldung bei Studienende?
Sie können selbst entscheiden, ob Sie den Semesterbeitrag bezahlen und sich rückmelden, wenn Sie vor dem Studienende stehen. Nach § 100 Abs. 7 der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU) können Prüfungsansprüche auch nach Exmatrikulation bestehen bleiben, insofern alle Zulassungsvoraussetzungen für die betreffenden Prüfungen bereits erfüllt sind; bitte beachten Sie Ihre fachspezifische Prüfungsordnung.
Wenn Sie sich für einen weiteren Studiengang bei uns bewerben, wird Ihr Semesterbeitrag im Falle einer Zulassung für den neuen Studiengang verbucht. Im Fall einer Exmatrikulation während des Semesters, erhalten Sie die gezahlten Beiträge für das Semesterticket (unter Angabe Ihrer Bankverbindung auf formlosen Antrag an das Immatrikulationsbüro) anteilig und abzgl. einer Verwaltungsgebühr zurückerstattet.
Eine druckbare Aufstellung der Semestergebühren und -beiträge zum aktuellen Rückmeldungssemester finden Sie via:
Semesterbeiträge und –gebühren Wintersemester 2022/23 (PDF)
Die Aufstellungen der Beiträge vergangener Semester finden Sie auf folgender Webseite: