Berufsbeamtengesetz
Als Juden bzw. „Nichtarier“ definierte das Gesetz auch Personen, die nur einen jüdischen Großelternteil hatten. Frontkämpfer und Personen, die im Krieg einen Sohn verloren hatten, waren von den Entlassungen ausgenommen. Gleiches galt für Beamte, die vor dem Ersten Weltkrieg bereits verbeamtet waren. Weitere sehr vage Paragraphen erlaubten die Entlassung wegen mangelnder Vorbildung und „zur Vereinfachung der Verwaltung“.
Kurz danach wurde das Gesetz auch auf Arbeiter und Angestellte ausgedehnt. Dadurch waren auch nicht verbeamtete Hochschullehrer wie außerordentliche Professoren, Honorarprofessoren oder Privatdozenten von Entlassungen betroffen. Auf der Grundlage des Reichsbürgergesetzes wurden Ende 1935 alle Ausnahmeregelungen aufgehoben und jüdische Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes bis Jahresende in den Ruhestand versetzt. Insgesamt sind etwa 250 mehrheitlich jüdische Berliner Wissenschaftler vertrieben worden.