Humboldt-Universität zu Berlin

Mehrfachimmatrikulation

Wenn Sie an einer anderen Berliner Hochschule als Haupthörer*in in einem lehramtsbezogenen Bachelor- oder Masterstudiengang immatrikuliert sind und Ihnen ein Zweitfach an der HU Berlin zugewiesen wurde, müssen Sie sich an der Humboldt-Universität zu Berlin ebenfalls als sog. Mehrfachimmatrulierte*r immatrikulieren.

Sie wurden entweder in Ihrem Erstfach an der

  • Universität der Künste Berlin,
  • Technischen Universität Berlin oder
  • Freien Universität Berlin

für ein Lehramtsstudium zugelassen und Ihnen wurde ein Zweitfach an der Humboldt-Universität zu Berlin zugewiesen.

 

Was sind Ihre nächsten Schritte

 

Immatrikulieren Sie sich erstens fristgerecht nach den Bestimmungen an Ihrer Ersthochschule. Kontaktieren Sie zweitens im Anschluss Ihre Zweithochschule bzw. weitere Hochschulen. Im Zuge der Immatrikulation erklären Sie, an welcher der Hochschule Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte ausüben. Die Hochschule, an der Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte ausüben, ist in der Regel die Ersthochschule, an der Sie die Gebühren und Beiträge für ein Semester einzahlen (= Haupthörerschaft).

Gleich nachdem die Immatrikulation an der Ersthochschule abgeschlossen ist, beantragen Sie bitte die (Mehrfach-)Immatrikulation für Ihr Zweitfach an der Humboldt-Universität zu Berlin. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie sich für die Lehrveranstaltungen anmelden können. Reichen Sie deshalb unverzüglich per Post folgende Unterlagen in einfacher Kopie ein:

 

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Immatrikulationsantrag,
  • Studienbescheinigung Ihrer Hauptuniversität (mit Angaben zu Studienfächern, Fach- und Hochschulsemestern),
  • Kopie der Zweitfachzuweisung bzw. des Zulassungsbescheids Ihrer Ersthochschule (entweder Bachelorstudiengang - oder Master of Education),
  • ggf. Nachweis über erweiterte Zugangsvoraussetzungen, 
  • Exmatrikulationsbescheinigung der letzten Universität (entfällt für Studierende, die aktuell noch an der HU Berlin immatrikuliert sind),
  • Hochschulzugangsberechtigung (idR. Abitur),
  • Letztes Hochschulabschlusszeugnis bzw. vorläufige Notenübersicht,
  • Nachweis ggf. weiterer Hochschulabschlüsse (als einfache Kopie des jeweiligen Abschlusszeugnisses).

 

Weiterführende Informationen

 

Falls Sie eine Zulassung für Ihr zweites Studienfach (z.B. Arbeitslehre oder Politische Bildung) erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die im Zulassungsbescheid genannte Zweithochschule. Erste Informationen zu den weiteren Schritten sowie den einzureichenden Unterlagen finden Sie hier:

Informationen nach der EU-DSGVO

Bei der Kontaktaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in Übereinstimmung mit dem für die Humboldt-Universität geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere Informationen dazu, zu Ihren Rechten und Möglichkeiten finden Sie unter https://www.hu-berlin.de/de/hu/impressum/datenschutzerklaerung

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