Exmatrikulation
Studierende, die beabsichtigen, die HU zu verlassen, stellen einen schriftlichen Antrag auf Exmatrikulation [PDF]. Die Exmatrikulation wird frühestens mit dem Datum des Posteingangs an der HU wirksam. Nach der Exmatrikulation bleibt der Anspruch auf Prüfung erhalten (vgl. § 30 Abs. 6 BerlHG).
Mit der Exmatrikulation endet die Mitgliedschaft des Studierenden zur Humboldt-Universität zu Berlin und die Gültigkeit der Studienunterlagen (Semesterticket/Campus-Card).
Die rechtlichen Grundlagen sind in den §§ 128-130 der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) geregelt.