Joint PhD mit King’s Col­le­ge Lon­don

Seit 2010 bietet das Joint-PhD-Programm der Humboldt-Universität zu Berlin und des King’s College London Studierenden die einzigartige Möglichkeit, einen binationalen PhD zu erwerben, bei dem sie mit Betreuer*innen beider Universitäten zusammenarbeiten und mindestens ein Studienjahr am Partnerinstitut verbringen.

Das Joint-PhD-Programm bietet Studierenden die Möglichkeit, an der Humboldt-Universität zu Berlin und am King’s College London einen binationalen PhD zu erwerben. Die Studierenden des Programms arbeiten mit Betreuer*innen an beiden Instituten zusammen und profitieren vom Zugang zu Forschungsressourcen an zwei Universitäten. Obwohl die Hauptarbeit an der Doktorarbeit oder dem Dissertationsprojekt am Heimatinstitut stattfindet, verbringen die Studierenden auch einen erheblichen Teil der Zeit (mindestens ein Studienjahr) am Partnerinstitut. Das Programm folgt dem sogenannten „Home-Rule-Verfahren“, d. h. die Promotionsordnung der Heimatuniversität gilt, während die Promotionskultur der anderen Universität respektiert wird.

Joint PhD – Bedeutung und Vorteile

Ein gemeinsames Promotionsprogramm (Joint PhD) bietet Promovierenden die Möglichkeit, die Forschungsressourcen zweier exzellenter und international renommierter Universitäten zu nutzen. Der transnationale akademische Austausch vermittelt zugleich wertvolle Qualifikationen für eine spätere Laufbahn – innerhalb oder außerhalb der Wissenschaft. Nicht zuletzt eröffnet die Promotion an zwei lebendigen europäischen Hauptstädten die Chance, den eigenen fachlichen und kulturellen Horizont zu erweitern.

Ein Mindestaufenthalt von jeweils einem akademischen Jahr an beiden Universitäten ist verpflichtend. In der Regel verbringen die Promovierenden ihr erstes Jahr an der Heimuniversität, das zweite an der Partneruniversität und kehren anschließend zurück, um ihr Projekt abzuschließen. Die Abschlussprüfung findet an der Heimuniversität statt und führt zu einem gemeinsam verliehenen Abschluss (im Unterschied zu zwei separaten Abschlüssen).

Strukturen und Unterstützung – wer ist beteiligt

Nachstehend finden Sie weitere Informationen zu den beteiligten Fakultäten sowie zur Rolle der Betreuer*in, des Joint Academic Committee und der Programmkoordinatoren.

Derzeit sind die folgenden Fakultäten und Fachbereiche am Joint-PhD-Programm beteiligt:

Am King’s College London

  • Fakultät für Kunst und Geisteswissenschaften: Fachbereich Kulturmedien & Kreativwirtschaft sowie die Forschungsbereiche Englisch, Deutsch und Philosophie
  • Fakultät für Natur- und Mathematikwissenschaften: Forschungsbereich Mathematik
  • Fakultät für Sozialwissenschaften und öffentliche Politik: Forschungsbereich Geografie/Vergleichende Stadtplanung
  • Derzeit in Verhandlung: Juristische Fakultät

An der Humboldt-Unversität zu Berlin

Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht über die Fakultäten der HU und ihre Fachbereiche.

Die Betreuung im Rahmen des Joint-PhD-Programms muss durch autorisierte Betreuer*innen beider teilnehmender Universitäten erfolgen. Vor der Bewerbung für das Programm muss der Promovierende einen Betreuer*in an jedem Institut finden. Kandidat*in und Betreuer*in sollten die Verfahren und Einzelheiten des Programms besprechen. Die Betreuer*innen beider Universitäten sollten in regelmäßigem Kontakt stehen, um eine substanzielle gemeinsame Betreuung zu gewährleisten.

Das Joint Academic Committee (JAC) besteht aus akademischem und Verwaltungspersonal beider Universitäten. Das JAC bewertet die eingehenden Bewerbungen für das Programm. Alle Änderungen, z. B. in Bezug auf die Art oder Dauer des Studiums, müssen ebenfalls von ihnen sowie von der Fakultätsverwaltung genehmigt werden. An jeder Universität gibt es ein JAC, und beide JACs treffen sich regelmäßig, um den Ablauf und die Entwicklung des Programms zu besprechen.

Die Programmkoordinator*innen an beiden Universitäten sind Ihre Ansprechpartner für alle Fragen zum Programm – von ersten Anfragen bis hin zu Programmabläufen. Bewerbungen werden auch an den*die Koordinator*in der jeweiligen Heimatuniversität gesendet, der*die mit der Partneruniversität und dem JAC in Kontakt steht.

Finanzen

Nachfolgend finden Sie Informationen zu Studiengebühren und Finanzierungsmöglichkeiten.

Wenn die Humboldt-Universität zu Berlin Ihre Hauptuniversität ist, müssen Sie für jedes Semester an der HU einen Studierendenbeitrag entrichten. Je nach den Regelungen des jeweiligen Semesters kann dies ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr (Deutschlandsemesterticket) beinhalten. Während Ihres Aufenthalts am King's College London können Sie beantragen, von der Gebühr für das Deutschlandsemesterticket befreit zu werden. Im Rahmen des Antrags müssen Sie nachweisen, dass Sie mindestens drei aufeinanderfolgende Monate des Semesters am King’s verbringen.

Wenn das King's College London Ihre Hauptuniversität ist, werden Sie an der Humboldt-Universität zu Berlin als Nebenstudent eingeschrieben. Für die Immatrikulation und Rückmeldung müssen Sie nachweisen, dass Sie für das betreffende Semester als Hauptstudent am King's College London eingeschrieben oder rückgemeldet sind. Wenn Sie als Nebenstudent an der Humboldt-Universität zu Berlin eingeschrieben sind, müssen Sie während Ihres Aufenthalts an der HU keinen Studierendenbeitrag zahlen (es können jedoch andere Gebühren anfallen). Wenn Sie das Deutschlandsemesterticket in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie jedoch einen Antrag auf Änderung des Studierendenstatus stellen, um für das betreffende Semester als Hauptstudent immatrikuliert zu werden. In diesem Fall müssten Sie auch den Studierendenbeitrag an der HU für die entsprechenden Semester bezahlen und könnten auf Antrag gemäß § 2 Abs. 7 BerlHG von der Rückmeldegebühr in Höhe von 50 Euro befreit werden.

Bitte beachten: Die Gebühren können sich jedes Semester ändern. Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht über die Einzelheiten der Rückmeldung. Die Regelungen z. B. für das Deutschlandsemesterticket können variieren. Im Wintersemester 2024/25 sind Promovierende verpflichtet, das Ticket zu erwerben. Die Entwicklung für das Sommersemester 2025 ist noch nicht klar.

Für Kandidate*innen der HU gibt es derzeit keine Finanzierung im Rahmen des Programms. PhD-Kandidate*innen können sich für Vollzeitstipendien bewerben, die von verschiedenen Institutionen angeboten werden, oder sie können sich für eine Teilfinanzierung von Forschungsaufenthalten und Mobilitätsstipendien beim DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) bewerben. Weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten an deutschen Universitäten finden Sie auf der folgenden Webseite:

Wenn Sie sich für eine Bewerbung über das King’s als Ihr Heimatinstitut entscheiden, können Sie sich für eine Förderung bewerben, die in der King's Datenbank für Postgraduiertenförderung ausgeschrieben ist. Diese umfasst drei jährliche, vollständig finanzierte Joint-PhD-Stipendien. Das King’s bietet auch ein Global Research Grant, an, mit dem sich Joint-PhD-Studierende um Stipendien für Reisen zwischen dem King’s und der Humboldt-Universität bewerben können. Alternativ kann die London Arts & Humanities Partnership Stipendien für Joint-PhD-Programme bereitstellen.

Wie man sich bewirbt

Sie können sich bei jeder der beiden Universitäten für die Zulassung zum Joint-PhD-Programm bewerben. Die Universität, für die Sie sich entscheiden, wird Ihre Heimatuniversität, an der Sie den Hauptteil Ihrer Forschung durchführen werden. Unabhängig davon, ob Sie sich als HU- oder King’s-Kandidat*in bewerben möchten, müssen Sie zunächst zwei Betreuer*innen finden, einen an der HU und einen am King’s. Als Nächstes müssen Sie sich für eine Heimatuniversität entscheiden.

Derzeit nimmt die Humboldt-Universität nur Bewerber in das Joint-PhD-Programm auf, die bereits als Promovierende an der HU angenommen wurden. Wenn Sie beabsichtigen, im Rahmen des Joint-PhD-Programms ein Student der Humboldt-Universität zu werden, müssen Sie sich zunächst als regulärer Humboldt-Promovierende einschreiben. Informationen zu den erforderlichen Formularen und Qualifikationen finden Sie auf den Websites der jeweiligen Fakultäten. Sobald Sie Promovierende an der Humboldt-Universität sind, können Sie – in Absprache mit Ihrem Betreuer*in – die Aufnahme in das Joint-PhD-Programm beantragen.

Für einen solchen Antrag müssen Sie die folgenden zwei Schritte befolgen:

  1. Sie müssen Ihren Antrag für das Joint-PhD-Programm zur Genehmigung an das Joint Academic Committee (JAC) des Programms senden. Anträge für das JAC sollten über den lokalen Programmkoordinator eingereicht werden.
  2. Wenn das JAC Ihren Antrag genehmigt, können Sie sich über das Zulassungsportal des King's für das Joint-PhD-Programm bewerben, wobei das reguläre Zulassungsverfahren des King’s zu befolgen ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Website für Postgraduierte des jeweiligen PhD-Programms am King’s. Bitte beachten Sie auch die Bewerbungsfristen des King’s.

Wenn das King’s Ihre Bewerbung auch in diesem letzten Schritt akzeptiert, erhalten Sie ein Angebotsschreiben und können zum zugewiesenen Termin in das Programm eintreten. Sollte das King’s Ihre Bewerbung ablehnen, können Sie Ihr Doktorstudium als regulärer Humboldt-PhD-Student fortsetzen.

Am King’s ist die Bewerbung ein zentralisiertes Online-Verfahren mit spezifischen Fristen. Joint-PhD-Bewerbungen durchlaufen den gleichen Prozess wie alle Promovierende am King’s, wobei auf jeder King’s-PhD-Themenseite Anleitungen zur Suche nach einem Betreuer*in und zur Einreichung einer Bewerbung zur Verfügung stehen. King’s-Kandidaten*Kandidatinnen nutzen das Zulassungsportal des King's , um sich für das Joint-PhD-Programm zu bewerben. Sobald Sie sich über das King’s-Zulassungsportal für das Joint-PhD-Programm beworben haben, prüfen die Joint Academic Committees (JACs) beider Universitäten Ihre Bewerbung. Wenn beide JACs Ihre Bewerbung genehmigen, erhalten Sie ein Angebotsschreiben vom King’s. Sobald Sie das Angebot angenommen haben, müssen Sie sich auch an der HU als PhD-Student bewerben und einschreiben. Dazu müssen Sie zunächst einen formellen Antrag beim Prüfungsamt der von Ihnen gewählten HU-Fakultät einreichen. Dies sollte unmittelbar nach Annahme des Angebots des King’s erfolgen. Für die Bewerbung als Promovierende an der HU gibt es keine Frist und die Bewerbungen können in digitaler Form an die Prüfungsämter der HU-Fakultäten gesendet werden. Informationen zu den erforderlichen Formularen und Qualifikationen finden Sie auf den Websites der jeweiligen Fakultäten. Sobald Sie als PhD-Kandidat*in an Ihrer HU-Fakultät angenommen wurden, müssen Sie sich offiziell an der HU immatrikulieren. Wir empfehlen, dass sich Studierende des King’s immatrikulieren, sobald sie nach Berlin kommen.

Anleitungen zur Suche nach einem Betreuer*in und zur Einreichung einer Bewerbung

Wenn Sie sich als HU-Kandidat*in bewerben, sollte Ihre Bewerbung für das Joint-PhD-Programm – adressiert an das Joint Academic Committee (JAC) des Programms – Folgendes enthalten:

  • ein offizielles Formular, das Ihren Status als PhD-Student an der HU bestätigt
  • die Betreuungsbestätigungen von zwei Professor*innen (einer von der HU, einer vom King’s)
  • einen Lebenslauf
  • Kopien Ihrer BA- und MA-Zeugnisse
  • zwei Empfehlungen oder Referenzen von zwei Universitätsprofessor*innen
  • ein Exposé
  • einen Reiseplan

Edward Mushett Cole

King's Programmkoordinator
King's College of London
Strand, London WC2R 2LS, United Kingdom

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Abteilung Internationales (VI)

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Unter den Linden 6
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