Heinrich Brunner
* 21.06.1840 Wels/Oberösterreich, † 11.08.1915 Bad Kissingen

- 1865 Privatdozent der Rechte in Wien und Lemberg
- 1866 ao. Professor für deutsches Recht in Lemberg
- 1870 Professor in Prag, 1872 in Straßburg
- 1872 Professor für deutsche Rechtsgeschichte und deutsches Privatrecht an der Berliner Universität
- 1912–1915 Mitglied des Preußischen Herrenhauses
Rektor der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin 1896/97
Heinrich Brunner gilt als einer der Begründer der modernen deutschen Rechtsgeschichte. Geprägt wurde er während seines 1858 aufgenommenen Studiums in Wien, insbesondere durch den Rechtshistoriker Heinrich Siegel und am Institut für österreichische Geschichtsforschung durch den Historiker Theodor Sickel. Als Stipendiat erweiterte Brunner sein Wissen bei Gustav Waitz im Bereich der Verfassungsgeschichte. Nach der Promotion 1864 zum Doktor der Rechte und der Habilitation in Wien 1865 folgten Professuren in Lemberg, Prag und Straßburg, bis Brunner schließlich 1872 als Nachfolger Carl Gustav Homeyers an die Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin berufen wurde, wo er dauerhaft blieb und eine rege Lehr- und Publikationstätigkeit entfaltete.
1884 fand er Aufnahme in die Preußische Akademie der Wissenschaften und wurde 1887 in die Zentralredaktion der "Monumenta Germaniae Historica" gewählt. 1896 zum Rektor an der Friedrich-Wilhelms-Universität berufen, widmete er sich in seiner Antrittsrede "Der Antheil des deutschen Rechts an der Entwicklung der Universitäten" insbesondere den Themen Zeptereid und Rolle der Investitur bei der Promotion.
In seiner wissenschaftlichen Tätigkeit bemühte sich Brunner darum, die in der romanistischen Richtung der historischen Schule ausgebildete Methodik auch auf die germanistische Richtung der Rechtshistorie zu übertragen. Durch seine Urkundenerforschung und umfassende Quellenstudien führte er somit den von Jacob Grimm vorgezeichneten Weg fort. Er regte die Neubearbeitung der "Grimmschen Rechtsaltertümer" und die Herausgabe des "Deutschen Rechtswörterbuches" an. Zu den klassischen Werken der deutschen Rechtswissenschaft gehören seine "Grundzüge der deutschen Rechtsgeschichte" sowie seine umfassende "Deutsche Rechtsgeschichte" (Band 1, 1887; Band 2, 1892).
- Weitere Informationen im Katalog der wissenschaftlichen Sammlungen
- "Das französische Inhaberpapier des Mittelalters und sein Verhältniss zur Anwaltschaft zur Cession und zum Orderpapier" – Festschrift im Namen und Auftrag der Berliner Juristen-Facultät (1879)
- "Zur Erinnerung an den 22. März 1797" - Gedächtnisrede, gehalten in der Aula der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin (21. März 1897)
- "Der Leihezwang in der deutschen Agrargeschichte" – Rede zur Gedächtnissfeier König Friedrich Wilhelm III. in der Aula der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin (3. August 1897)
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