Humboldt-Universität zu Berlin

Friedrich Karl von Savigny

* 21.02.1779 Frankfurt am Main, † 25.10.1861 Berlin
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  • 1803 ao. Professor der Rechte in Marburg
  • 1808 Professor für römisches Zivilrecht in Landshut
  • 1810 Professor für römisches Zivilrecht in Berlin
  • 1842 Ernennung zum Großkanzler

Rektor der Berliner Universität 1812/13

Friedrich Karl von Savigny studierte ab 1795 in Marburg, Jena, Leipzig, Göttingen und Halle. 1800 wurde er in Marburg promoviert. Als Privatdozent für Strafrecht und die Pandekten lehrte er in Marburg. Zu seinen Schülern gehörten Jacob und Wilhelm Grimm. 1803 veröffentlichte er seine berühmte Untersuchung über "Das Recht des Besitzes".

1804 heiratete er Kunigunde Brentano, die Schwester von Bettina von Arnim und Clemens von Brentano.

Von Wilhelm von Humboldt in seiner Eigenschaft als Kultusminister und Universitätsgründer erhielt Savigny bereits 1810 einen Ruf an die gerade neu gegründete Berliner Universität. Neben seiner Lehr- und Forschungstätigkeit war er in der Verwaltung der Universität tätig. Hier hat er sich für eine Stärkung der Universitäten eingesetzt. In seiner Funktion als dritter Rektor der Berliner Universität war er maßgeblich an der Gründung des "Spruch-Collegiums" beteiligt. Dieses war ein außerordentliches Gericht, das von den ordentlichen Gerichten um seine Meinung gefragt werden konnte.

Den preußischen Kronprinz unterrichtete Savigny als Privatlehrer in den Fächern römisches Recht, preußisches Recht und Strafrecht.

In der Auseinandersetzung mit Thibaut um Grundfragen des allgemeinen bürgerlichen Rechts, schrieb Savigny 1814 das Grundlagenwerk "Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft". Gemeinsam mit Eichhorn und Göschen gründete er 1815 die "Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaften" als Organ der historischen Rechtsschule. Mitglied des preußischen Justizministeriums wurde er 1817. Mit seinem Werk "System des heutigen Römischen Rechts" in 8 Bänden (1840–1849) avancierte er zum Begründer des modernen internationalen Privatrechts.

Friedrich Wilhelm IV. ernannte Savigny 1842 zum Großkanzler. Mit dieser Ernennung wurde er preußischer "Minister für Revision der Gesetzgebung". Das Amt wurde von Savigny bei Ausbruch der Revolution 1848/49 wieder zurückgegeben.

 

 

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