Humboldt-Universität zu Berlin

Hans Meyer

* 16.03.1933 Aachen † 21.08.2022

 

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  • 1970 Mitglied des Wissenschaftsrates

    1974 Professor für Verfassungs-, Verwaltungs- und Finanzrecht in Frankfurt am Main

    1990–1993 Vorsitzender der Struktur- und Berufungskommission des FB Rechtswissen-schaften an der HU

    1996–2000 Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin

Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin 1996–2000

 

Hans Meyer studierte in Freiburg, München und Bonn Rechtswissenschaften und legte sein Referendarexamen 1957 in Köln ab. Es folgte die Assistenzzeit bei Prof. Friesenhahn in Bonn. In dieser Zeit war Meyer zugleich auch Generalsekretär des Deutschen Juristentages. 1967 wurde er mit dem Thema "Finanzverfassung der Gemeinden" promoviert und 1970 habilitierte er sich mit der Arbeit "Wahlsystem und Verfassungsordnung".

Von 1970 bis 1976 gehörte er dem Wissenschaftsrat an und war stellvertretender Vorsitzender der Wissenschaftlichen Kommission. Für die Berliner Wissenschaftsverwaltung prüfte er 1978 bis 1979 die Chance einer Zusammenfassung und Sanierung der Westberliner Fachhochschulen.

Ab 1974 folgte die Professur für Staats-, Verwaltungs- und Finanzrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt.

Gleich nach der Wende kam Hans Meyer als Gastvortragender an die Humboldt-Universität. Von 1990 bis 1993 baute er als Vorsitzender der Struktur- und Berufungskommission die Juristische Fakultät zu einer hervorragenden Einrichtung mit namhaften Wissenschaftlern auf. In Anerkennung seiner herausragenden Leistungen um die Neustrukturierung der Juristischen Fakultät verlieh die Humboldt-Universität Meyer 1993 die Ehrendoktorwürde.

Durch seine maßgebliche Mitgestaltung an den Reformprozessen in den Hochschulen profilierte er sich zu einem der führenden Hochschulreformer. Mit seinen Reformideen, mit denen Hans Meyer die Hochschulautonomie gestärkt und die Beziehungen zum Staat neu geregelt hat, aber auch mit der neuen Universitätsverfassung hat er sich bleibende Verdienste um die Humboldt-Universität erworben.

Sein wissenschaftliches Interesse ist überaus breit gefächert. Es umfasst die Gebiete Wahlrecht, Parlamentsrecht, Staatsorganisation, Finanzrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Kommunalrecht und Baurecht.

Regierung, Parlamente und Gerichte suchten und suchen intensiv seine Tätigkeit als Gutachter nach.

 

 

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