Humboldt-Universität zu Berlin

Heinrich Dernburg

* 03.03.1829 Mainz, † 23.11.1907 Berlin-Charlottenburg
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  • 1851 Habilitation u. Privatdozent der Rechte in Heidelberg

  • 1854 Professor des römischen Rechts in Zürich

  • 1862 Professor in Halle

  • 1866 Mitglied des Preußischen Herrenhauses

  • 1872 Professor für römisches Recht und Privatrecht an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin

Rektor der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin 1884/85

 

Nach seinem 1847 aufgenommen Studium der Rechte in Gießen wurde Heinrich Dernburg bereits 1850 aufgrund seiner rechtshistorischen Schrift "Über die emptio bonorum" promoviert. Er führte seine Studien in Berlin bei Friedrich Ludwig Keller von Steinbock fort und habilitierte sich 1851 in Heidelberg, wo er in der Folge als Privatdozent lehrte und Mitbegründer der "Kritischen Zeitschrift für die gesammte Rechtswissenschaft" war. Nach Rufen an die Universitäten Zürich und Halle ging Dernburg 1872 nach Berlin und trat dort die Nachfolge des romanistischen Rechtsgelehrten Adolf August Friedrich Rudorff an.

In seiner ersten Schaffensphase bis zu seiner Berufung machte er insbesondere durch seine als vorbildhaft geltenden monographischen Darstellungen römischer Rechtsinstitute auf sich aufmerksam, z. B. mit dem Werk "Pfandrecht nach den Grundsätzen des heutigen römischen Rechts" (1860–1864). Später wandte er sich verstärkt dem preußischen und deutschen Privatrecht zu. Er erwarb sich dabei den Ruhm, der eigentliche Begründer einer Wissenschaft des preußischen Privatrechts zu sein. Als wichtiges Werk kann das bei Studierenden sehr geschätzte Lehrbuch über die Pandekten, d. h. die Zusammenstellung von Werken römischer Rechtsgelehrter gelten. Die Erforschung dieser zivilrechtlichen Quellen hatte im 19. Jahr­hundert in der so genannten Pandektenwissenschaft große Bedeutung und spielte nicht zuletzt bei der Konzeption des 1900 in Kraft tretenden Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine große Rolle. Ferner sei seine großangelegte Gesamtschau des bürgerlichen Rechts genannt, die in sechs Bänden und neun von Mitarbeitern erstellten Ergänzungsbänden von 1898–1912 erschien ("Das bürgerliche Recht des Deutschen Reiches und Preußens").

Dernburg wurden vielfach Ehrungen zuteil, etwa durch die Ehrenmitgliedschaft an den Universitäten Moskau, St. Petersburg, Kiew und Dorpat (Tartu). Auch ist die Dernburgstraße in Charlottenburg-Wilmersdorf nach ihm benannt.

 

 

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