Humboldt-Universität zu Berlin

Hermann Dersch

* 19.03.1883 in Offenbach, † 14.05.1961 in Berlin
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  • 1929 ao. Professor für Arbeitsrecht in Berlin

    1931 Professor für Arbeitsrecht in Berlin

    1937 zwangsweise vorgenommene Entpflichtung

    1946–1951 Rückkehr an die Berliner Universität

    1951 Professor in Köln

Rektor der Berliner Universität 1947–1949

 

Hermann Dersch absolvierte seine rechtswissenschaftlichen Studien an den Universitäten in Heidelberg und Gießen, wo er 1905 mit seiner Arbeit "Das Prinzip der gesamten Hand und dessen Anwendbarkeit auf das Bürgerliche Gesetzbuch" promoviert wurde. Zunächst entfernte sich Dersch jedoch vom universitären Leben. Nach Absolvierung seines Referendariats begann er mit seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar in Darmstadt; später wurde er Amtsrichter in Offenbach und Darmstadt. 1911 trat er in den Reichsdienst ein und stieg vom Assessor im Reichsversicherungsamt über den Posten des Regierungsrates bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin und bis zum Ministerialrat im Reichsarbeitsministerium sowie zum Senatspräsidenten und Direktor im Reichsversicherungsamt auf.

1931 wurde Hermann Dersch als Professor an die Friedrich-Wilhelms-Universität berufen, jedoch 1937 von den nationalsozialistischen Behörden auf der Grundlage der so genannten Rassengesetze zwangsweise in den Ruhestand versetzt. Nach Kriegsende kehrte er als Ordinarius an die Berliner Universität zurück, wo er bis zu seinem Fortgang nach Köln im Jahr 1951 lehrte.

Dersch war außerdem Direktor des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Berlin sowie langjähriger Vorsitzender des Arbeitsrechtsausschusses der Akademie für Deutsches Recht.

Hermann Dersch ist Verfasser zahlreicher Abhandlungen zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Insbesondere sind seine Neubearbeitung des Lehrbuchs für Arbeitsrecht von Walter Kaskel, die 1932 innerhalb der "Enzyklopädie für Rechts- und Staatswissenschaft" erschien, zu nennen, sein Werk "Grundriß der Rentenversicherung" (1951) und der bis in die 1990er-Jahre unter seinem Namen fortgeführte Kommentar zum Bundesurlaubsgesetz hervorzuheben. Dersch war darüber hinaus Mitbegründer der "Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht" und Mit­herausgeber der Zeitschrift "Recht der Arbeit".

 

 

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