Humboldt-Universität zu Berlin

Heinrich Triepel

* 12.01.1868 Leipzig, † 23.11.1946 bei Garmisch-Partenkirchen
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  • 1893 Privatdozent an der Universität Leipzig

    1900 Professor des öffentlichen Rechts in Tübingen

    1909 Professor für Staats-, Verwaltungs-, Kirchen- und Völkerrecht in Kiel

    1913 Professor für Staats-, Verwaltungs- und Kirchenrecht in Berlin

Rektor der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin 1926

 

Heinrich Triepel gilt als einer der bedeutendsten Staats- und Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts. Er studierte die Rechte in Freiburg und Leipzig und wurde 1891 promoviert. Nach der Habilitation 1893 sammelte er erste akademische Lehrerfahrung und war gleichzeitig als Hilfsrichter tätig. Eine Stelle als Privatdozent erhielt er 1893 an der Leipziger Universität. Nach weiteren Stationen in Tübingen und Kiel folgte Triepel 1913 dem Ruf an die Berliner Universität, wo er bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1935 wirkte. Einer der Höhepunkte seiner akademischen Karriere war die Übernahme des Rektorats 1926, zu deren Anlass er eine Rede über "Staatsrecht und Politik" hielt. Nicht selten sollten die Worte zitiert werden, mit denen er den Rektorenmantel an seinen Nachfolger, Eduard Norden, übergab: "Dieser Mantel ist schwer, und das ist gut, man kann ihn nicht so leicht nach dem Winde hängen."

Mit seinen Schriften zum Staats- und Völkerrecht gab Triepel seinem Fach zahlreiche Impulse. So gilt er etwa als Begründer der so genannten dualistischen Lehre im Völkerrecht. Von seinen Veröffentlichungen sind besonders zu nennen: "Völkerrecht und Landesrecht" (1899), "Die Reichsaufsicht" (1917), "Virtuelle Staatsangehörigkeit" (1921), "Die Staatsverfassung und die politischen Parteien" (1930) und "Die Hegemonie. Ein Buch von führenden Staaten" (1938).

Heinrich Triepel schaltete sich aktiv in die Diskussionen um die in Vorbereitung befindliche Weimarer Verfassung ein.

Später engagierte er sich für die Gründung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer. Er schuf somit ein Forum für den fachlichen Austausch unter den Bedingungen der Nachkriegszeit und vor dem Hintergrund einer neuen Verfassungslage. Nach 1933 bekannte sich der konservative "Vernunftrepublikaner" nicht zum Nationalsozialismus und er widersetzte sich Versuchen, die Staatsrechtslehrervereinigung gleichzuschalten.

 

 

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