Großbritannien im Verfassungswandel

Lord Mance spricht zur britischen Verfassung und aktuellen Reformvorhaben

Das Vereinigte Königreich hat keine kodifizierte Verfassung, die dem
deutschen Grundgesetz vergleichbar wäre. Die Grundsätze der britischen
Verfassung ergeben sich aus einzelnen Gesetzen, Gerichtsentscheidungen,
europäischen Verträgen und einfachen Konventionen.. Lord Mance wird in
seinem Vortrag über die aktuellen Verfassungsreformen im Vereinigten
Königreich im Licht der Entwiclung der Europäischen Union und der
Europäischen Menschenrechtskonvention sprechen und dabei einen
besonderen Schwerpunkt auf die Rolle der Richter legen.

Der Vortrag findet am Freitag, den 31. Oktober 2008, um 16:15 Uhr im
Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, in
englischer Sprache statt. Im Anschluss gibt es einen kleinen Empfang.
Alle sind willkommen, um Anmeldung wird gebeten.

Lord Mance wurde 2005 zum “Law Lord” ernannt, einem der zwölf
höchsten britischen Richter. Im House of Lords gehört er neben dem
Judicial Committee auch dem Select Committee on the European Union an
und ist Vorsitzender eines Ausschusses zur Prüfung von
Gesetzesvorschlägen der EU. Nach seinem Studium in Oxford hat er
international als Rechtsanwalt praktiziert, unter anderem auch in
Deutschland und England.

Das Großbritannien-Zentrum ist ein interdisziplinäres
Forschungsinstitut der Humboldt-Universität zu Berlin, das neben seiner
wissenschaftlichen Arbeit und dem postgradualen Studiengang „Master in
British Studies“ auch Veranstaltungen für die interessierte
Öffentlichkeit und Informationen für die Medien zu aktuellen britischen
Themen anbietet.

Name: Sandra Müller
Großbritannien-Zentrum
Tel.: +49 (0)30/2093 99043
E-Mail: sandra.o.mueller☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜staff.hu-berlin☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de
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