Wie hoch ist der Numerus Clausus (NC)?

Hinter dem Begriff Numerus Clausus (NC) verbirgt sich eine Kapazitätsbegrenzung, also eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen, die für ein Fach zur Verfügung steht. Praktisch bedeutet das für Sie, dass Sie sich nicht einfach einschreiben können, sondern sich zunächst bewerben müssen und mit anderen Bewerber*innen konkurrieren.

Wie funktioniert der NC?

Die nachfolgenden Informationen gelten für Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung.

Wenn Sie sich auf einen Studiengang mit NC bewerben, zeigt sich erst nach der Bewerbungsfrist, ob die vorhandenen Plätze für alle eingegangenen Bewerbungen ausreichen. Falls ja, bekommen alle einen Zulassungsbescheid und können sich damit einschreiben, in den unten verlinkten Tabellen steht dann "alle zugelassen".  Falls nicht, gibt es drei Auswahlverfahren, die unabhängig voneinander sind: 

  • Auswahlverfahren der Hochschule (AdH), 
  • Abiturdurchschnittsnote bzw.  Studienabschlussnote und 
  • Wartesemester. 

Dabei werden verschiedene Auswahlkriterien verwendet. Eines davon ist bei grundständigen Studiengängen die Abiturdurchschnittsnote, bei Masterstudiengängen die Studienabschlussnote. Entsprechend dieser Kriterien werden nun für jedes Auswahlverfahren Rangfolgen unter den Bewerber*innen erstellt, das bedeutet, Sie erhalten einen Rangplatz in jeder der Rangfolgen. Die ranghöchsten Bewerber*innen erhalten einen Studienplatz. Den unten verlinkten Tabellen können Sie entnehmen, bei welchem Stand in der Rangfolge die letzte Zulassung erfolgte (einschließlich 1. Nachrückverfahren).

Bei einer Bewerbung für einen grundständigen Studiengang sind Wartesemester die Halbjahre seit dem Abitur, während denen Sie nicht an einer Hochschule im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eingeschrieben waren. Hier werden maximal zehn Wartesemester berücksichtigt. Bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang sind Wartesemester nur die Halbjahre nach dem 1. Hochschulabschluss, in denen Sie nicht an einer Hochschule im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eingeschrieben waren. Hier werden maximal 12 Wartesemester berücksichtigt. Entgegen anderslautenden Gerüchten entstehen Wartesemester automatisch, man kann sich nicht auf "Wartelisten" vormerken lassen. 

Hier geht es zu den Informationen für Internationale Bewerber*innen.

Grenzwerte-Tabellen Wintersemester 2024/25

Bachelor und Examen

Wintersemester 2024/25

Nicht barrierefrei

Master

Nicht barrierefrei

Bitte beachten

Die Auswahlverfahren finden getrennt voneinander statt. Note und Wartesemester sind verschiedene Verfahren, die nichts miteinander zu tun haben.

Erläuterungen zur NC-Grenzwertetabelle

Am Beispiel des Studiengangs Betriebswirtschaftslehre (BWL)

  • 60 % der Plätze (Spalte Auswahlverfahren der Hochschule) wurden nach einer Mischnote vergeben, die aus folgenden drei Kriterien errechnet wurde:
    • Abiturdurchschnittsnote (ging zu 50 % ein),
    • studienrelevante berufspraktische Erfahrung von 1800 Stunden (ging zu 30 % ein),
    • Vorbildungen aufgrund des erfolgreichen Besuchs eines besonderen studienvorbereitenden Kurses einer Schule oder Hochschule (ging zu 20 % ein).
  • 20 % der Plätze wurden dann nach Abiturdurchschnittsnote vergeben (Spalte Abi ∅-Note), die letzte Zulassung lag hier bei der Note 2,1.
  • 20 % der Plätze wurden schließlich nach Wartesemestern vergeben (Spalte Wartesemester). Die letzte Zulassung lag bei zwei Wartesemestern. Wer weniger als zwei Wartesemester hatte, bekam in dieser Rangfolge also keinen Platz.

Kriterien 1.2 und 1.3 stellen keine Zulassungsvoraussetzung dar, können sich aber rangverbessernd auswirken. Die letzte Zulassung erfolgte bei einer gewichteten Mischnote von 0,95.

Häufig gestellte Fragen

Nein, das ist in NC-Studiengängen nicht möglich. Die folgenden Tabellen bieten lediglich eine Orientierungsmöglichkeit darüber, ob Sie im vergangenen Auswahlverfahren einen Platz bekommen hätten. In Zukunft können sich sowohl das Bewerbungsverhalten als auch die Kapazitäten und die Auswahlkriterien in nicht vorhersagbarer Weise ändern.

Ja, auf jeden Fall! Bitte erkundigen Sie sich dort nach den Modalitäten, zum Beispiel auf der Plattform Hochschulkompass. Möglicherweise finden Sie sogar eine Hochschule, die Ihr gewünschtes Studium ohne NC anbietet!

Ja, dies ist möglich. Bitte bewerben Sie sich aber nur für Studienfächer, die Sie interessieren und die Sie auch studieren wollen. Die Regelungen dazu finden Sie im Schaubild zur Anzahl der Anträge. Alle Informationen zur Bewerbung an der HU finden Sie auf der Seite Bewerben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, was Sie studieren möchten, können Sie das Studienangebot nutzen, gern auch vorbereitend für ein Beratungsgespräch.