Studieren ohne Abitur

Auch ohne Abitur können Sie in Berlin unter bestimmten Voraussetzungen studieren. Ob Ihre berufliche Ausbildung Sie für ein Studium qualifiziert, erfahren Sie auf dieser Seite.

Zugangsberechtigung durch Aus- oder Fortbildung

Kein Abi, dafür aber eine Ausbildung oder Fortbildung? Dann könnten Sie unter Umständen auf Grundlage einer "beruflichen Qualifikation" an der HU studieren, sofern Sie keine sonstige Zugangsberechtigung für eine Universität haben (§ 14 ZSP-HU).  Berufserfahrung ist dafür nicht nötig.

Voraussetzungen (nach §11 Berliner Hochschulgesetz)

Beachten Sie: Bei einigen Fächern sind für alle Bewerber*innen zusätzlich fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen (siehe Studienangebot), z. B. bei Sportwissenschaft und einigen Fremdsprachen.

Freie Wahl des Studienfachs haben diejenigen, die

  1. eine Aufstiegsfortbildung nach den Bestimmungen der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes oder vergleichbarer bundes- oder landesrechtlicher Regelungen bestanden haben.
    Hierunter fallen z.B. die Meisterprüfung, die Weiterbildungsabschlüsse als Betriebswirt*in HWK, geprüfte*r Wirtschaftsfachwirt*in, Industriefachwirt*in oder Handelsfachwirt*in.
    oder
  2. eine Fachschulausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule im Sinne des § 34 des Schulgesetzes oder eine vergleichbare Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben.
    Hierunter fallen z. B. Fachschulabschlüsse als staatlich geprüfte*r Techniker*in, staatlich geprüfte*r Betriebswirt*in oder Europabetriebswirt*in, staatlich geprüfte*r Erzieher*in oder Heilerziehungspfleger*in.
    oder
  3. eine der unter Nummer 1 genannten Fortbildung vergleichbare Qualifikation für den nautischen oder technischen Schiffsdienst erworben haben
    oder
  4. eine der unter Nummer 1 genannten Fortbildung vergleichbare Qualifikation auf Grund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungs- oder Weiterbildungsmaßnahme für Berufe im Medizinalfachwesen, in der Altenpflege und im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich erworben haben (gemäß der Liste der Fortbildungsabschlüsse (PDF), deren Inhaber*innen auf Grundlage des Kultusministerkonferenzbeschlusses eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung haben).

Eine fachgebundene Wahl des Studiengangs haben diejenigen, die in einem zum angestrebten Studiengang fachlich ähnlichen Beruf eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben, die durch Bundes- oder Landesrecht geregelt ist. Für welche Studienfächer die fachliche Nähe je nach Berufsausbildung gegeben ist, prüfen Sie in esra – dem Studienorientierungstool der HU.
Die hinreichende fachliche Nähe muss zum gewünschten Kernfach (Kombinationsbachelor mit und ohne Lehramtsoption) oder Monofach (Monobachelorstudiengang bzw. Staatsprüfung) bestehen. Die Wahl des Zweitfaches in einem Kombinationsbachelor ist also frei. Wenn Sie Bildung an Grundschulen studieren möchten, ist die fachliche Nähe nur zu einem der drei Studienfächer erforderlich. Beachten Sie, dass bei einigen Fächern zusätzlich fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen sind (siehe Studienangebot).

Wer eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat, aber eine Studienrichtung anstrebt, die mit der Ausbildung nicht verwandt ist, muss zuerst eine Zugangsprüfung bestehen. Mit Bestehen der Prüfung wird die Studierfähigkeit für den gewünschten Studiengang nachgewiesen und die Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten fachfremden Studiengang erlangt.

Informationen zur Zugangsprüfung

Die Zugangsprüfung wird am gemeinsamen Studienkolleg der Freien Universität (FU) und Humboldt-Universität zu Berlin (HU), am Standort der FU, abgelegt. Die Prüfung erfolgt immer in zwei Fächern, die dem jeweiligen Kern- bzw. Monofach bzw. dem Studiengang Grundschulpädagogik zugeordnet sind (gemäß Tabelle über die Prüfungsfächer der Zugangsprüfung).

Für die Prüfungsfächer finden einige Monate vor dem Prüfungstermin Vorbereitungskurse statt, sofern genügend Anmeldungen eingehen. Die Teilnahme an den Vorbereitungskursen ist nicht verpflichtend für das Ablegen der Zugangsprüfung. Informationen und Termine finden Sie auf der Internetseite der FU.

Zur Anmeldung sowohl für die Zugangsprüfung als auch die Vorbereitungskurse kontaktieren Sie bitte das Zulassungsbüro über das Kontaktformular. Geben Sie im Betreff grundsätzlich "Studieren ohne Abitur" an und nennen Sie bei Ihrer Erstanfrage auch Ihren Studiengangswunsch. Sie erhalten anschließend ein Antragsformular sowie zusätzliche Informationen, welche Unterlagen benötigt werden. Um an der Zugangsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie beim Zulassungsbüro die Anmeldung beantragen. Die Antragsfrist läuft von Mitte März bis Mitte Mai (siehe Fristen).

Ein bereits begonnenes Studium fortsetzen können diejenigen, die

  1. mindestens ein einjähriges Hochschulstudium in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert und
  2. die Zulassung für das aktuelle Studium aufgrund einer beruflichen Qualifikation erworben haben (und nicht aufgrund eines Fachabiturs).

Wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Studium in einem ähnlichen Studiengang an der HU fortgesetzt werden (s. Hochschulwechsel: Bewerbung auf ein höheres Fachsemester).

Möchten Sie hingegen einen anderen Studiengang beginnen, gelten die Zugangsvoraussetzungen wie oben beschrieben (Abs. 1, 2 oder 3).

Hinweis: Die Regelungen für den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Eine Übersicht bietet u.a. der QualifizierungsCheck des Centrums für Hochschulentwicklung.

Für das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung nach § 11 BerlHG ist es ohne Bedeutung, ob die erforderliche berufliche Qualifikation im Inland oder im Ausland erworben wurde. Es muss eine Qualifikation nachgewiesen werden kann, die den in Absatz 1, Absatz 2 oder 3 genannten Anforderungen entspricht (d. h. eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung vorliegt).

Informationen zum Thema Anerkennung, insbesondere zu vergleichbaren deutschen Abschlüssen, Anerkennungsverfahren und den zuständigen Stellen finden Sie hier:

Wo in Deutschland kann ich mit meiner Qualifikation studieren?

Auf der Website des Online-Studienführers für beruflich Qualifizierte können sie im Check prüfen, in welchen Bundesländern Sie studieren können.

Check Qualifikation

Häufig gestellte Fragen zum Studium ohne Abitur

Sie bewerben sich über das Online-Bewerbungsportal innerhalb der Bewerbungsfristen für beruflich Qualifizierte auf Grundlage Ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung. Dort müssen Sie sich in einem ersten Schritt registrieren, im zweiten Schritt können Sie Ihre Bewerbung für den gewünschten Studiengang anlegen.

Als beruflich Qualifizierte*r ohne Abitur wählen Sie bei der Angabe der Hochschulzugangsberechtigung die Option "Studieren ohne Abitur" aus. Darüber hinaus müssen Sie angeben, zu welcher Fallgruppe des § 11 BerlHG Sie gehören, ob Sie also die Voraussetzungen für eine allgemeine (Absatz 1) oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung ohne (Absatz 2) oder mit Zugangsprüfung (Absatz 3) erfüllen, ob Sie einen Hochschulwechsel anstreben (Absatz 4) oder ob Sie Ihre Berufsausbildung im Ausland absolviert haben (Absatz 5).

Die in der Bewerbung geforderten Unterlagen müssen bestenfalls direkt hochgeladen werden, nur ausnahmsweise gibt es die Möglichkeit von Nachreichungen bis zum Ende der Ausschlussfrist. Ihre abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung / Weiterbildung / Fachschulausbildung weisen Sie über das Prüfungszeugnis nach. Das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist als Nachweis nicht ausreichend.

Für einige Studiengänge gibt es besondere Zugangsvoraussetzungen (siehe Studienangebot). Hierzu zählen u. a. Sportwissenschaft und einige Fremdsprachen. Die besonderen Zugangsvoraussetzungen müssen Sie bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen. Infos zu den Nachweisen werden Ihnen im Online-Bewerbungsportal angezeigt.

Sie können sich bei mehreren Universitäten und Hochschulen gleichzeitig bewerben. Innerhalb eines Bewerbungszeitraums können Sie an der Humboldt-Universität zu Berlin je eine Bewerbung für einen Studiengang mit sowie ohne NC einreichen, sofern Ihre Zugangsberechtigung fachgebunden ist (vgl. § 21 Abs. 2 Satz 7 ZSP-HU).

Andernfalls (d.h. bei allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung nach §11 Abs. 1 BerlHG) können Sie bis zu drei Bewerbungen für Studiengänge mit NC innerhalb eines Bewerbungszeitraums an der HU stellen. Davon kann maximal einer zum höheren Fachsemester sein, falls Sie bereits ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorweisen können. Zusätzlich können Sie einen Antrag auf einen Studiengang ohne NC stellen.

Für beruflich Qualifizierte ist eine Quote von 8% pro Studiengang reserviert. Ihre Chancen hängen davon ab, wie viele Studienplätze für den gewünschten Studiengang zur Verfügung stehen und wie viele Bewerber*innen sich in dem jeweiligen Bewerbungszeitraum darauf bewerben. Sie konkurrieren nur innerhalb Ihrer Quote, also mit anderen beruflich Qualifizierten.

Falls genug Plätze zur Verfügung stehen, bekommen alle einen Studienplatz, die sich frist- und formgerecht beworben haben und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Gehen mehr Bewerbungen ein als es Plätze gibt, wird innerhalb der Quote eine Rangliste nach der Note Ihres Berufsabschlusses erstellt (nicht Wartesemester).

In der NC-Tabelle können Sie nachsehen, wie viele Studienplätze im letzten Auswahlverfahren für beruflich Qualifizierte in den jeweiligen Studienfächern zur Verfügung standen und wie viele Bewerber*innen einen Platz bekommen haben.

In Berlin berechtigt die Fachhochschulreife ("Fachabi") nur zum Studium an Fach-/Hochschulen, nicht an Universitäten. Hier finden Sie einen Überblick über die Regelungen in allen Bundesländern zum Studium ohne Abitur.

Haben Sie zusätzlich einen Ausbildungsabschluss (oder eine andere berufliche Qualifikation nach §11 BerlHG), können Sie mit diesem auch an Universitäten studieren. 

Wenn Sie bereits eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das Abitur) besitzen oder bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, müssen Sie Ihre Bewerbung immer darauf stützen (§10 BerlHG).

Es können sich nur jene auf Grundlage der beruflichen Qualifikation nach § 11 BerlHG bewerben (und in die entsprechende Quote kommen), die über keine sonstige Hochschulzugangsberechtigung verfügen.

Die Zugangsprüfung können Sie einmal pro Jahr in zwei Fächern ablegen, die dem gewünschten Kern- bzw. Monofach zugeordnet sind; wenn Sie Lehramt an Grundschulen studieren möchten, werden Sie ebenfalls nur in zwei Fächern geprüft (gemäß Tabelle über die Prüfungsfächer der Zugangsprüfung).

Sollten Sie eine der beiden Prüfungsfächer nicht bestehen, können Sie die Prüfung für dieses eine Fach im folgenden Jahr noch einmal ablegen.

Um an der Zugangsprüfung am Studienkolleg teilnehmen zu können, melden Sie sich beim Zulassungsbüro der HU an, wie im obigen Abschnitt zu §11 Abs. 3 BerlHG beschrieben.

Wenn Sie bereits ein Studium an einer Hochschule innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums abgeschlossen haben, nehmen Sie nicht an der Quote für beruflich Qualifizierte teil, sondern an der Zweitstudienquote von 4% (BerlHG §10). In diesem Fall stellt Ihr Studienabschluss (meist Bachelor-Abschluss) Ihre Hochschulzugangsberechtigung dar. 

Haben Sie hingegen noch keinen Studienabschluss, sondern nur eine gewisse Zeit lang studiert, können Sie sich wie oben beschrieben nach §11 BerlHG bewerben. Sofern es sich bei Ihnen um einen Hochschulwechsel nach Absatz 4 handelt, Sie also Ihren bisherigen Studiengang beibehalten möchten und genügend Studienleistungen nachweisen, bewerben Sie sich zum höheren Fachsemester. Nach der Immatrikulation können Sie sich Ihre bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen; dafür ist die Anrechnungsstelle des jeweiligen Fachs zuständig. Möchten Sie stattdessen einen neuen Studiengang beginnen, gelten die Zugangsvoraussetzungen wie unter Absatz 1, 2 oder 3 beschrieben und Sie beginnen zum 1. Fachsemester.

Auf der Website der Allgemeinen Studienberatung und -information finden Sie eine Auflistung unterschiedlicher Finanzierungsmöglichkeiten.

Beraten kann Sie diesbezüglich die Beratung Finanzierung & Soziales des studierendenWERKs. Manchmal gibt es die Möglichkeit des eltern- und altersunabhängigen BAföG.

Eine Auflistung weiterer Finanzierungs- und Stipendienangebote finden Sie im Online-Studienführer für alle beruflich Qualifizierten.

Ja, das ist möglich. Wenn Sie nebenbei erwerbstätig sein möchten oder auch familiäre Verpflichtungen haben, können Sie gegebenenfalls ein Teilzeitstudium beantragen.

Klären Sie gern vor Ihrer Entscheidung mit der zuständigen Studienfachberatung, wie Sie Ihr Studium unter Ihren persönlichen Bedingungen gestalten können.