
Das Studium an der Humboldt-Universität ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Es können aber Umstände eintreten, die Sie daran hindern, das volle Studienprogramm zu absolvieren. Dann können Sie eine Teilzeitimmatrikulation wählen, d.h. pro Semester weniger Lehrveranstaltungen besuchen und damit den Vollzeitstudiengang zeitlich strecken. Sollten Sie berufsbegleitende Studiengänge oder Fernstudiengänge suchen, also ein Studium, dass Sie abends, am Wochenende oder flexibel von zu Hause aus absolvieren können, empfiehlt sich www.hochschulkompass.de zur Recherche.
Teilzeit-Studium beantragen
Antrag auf Wechsel in das Teilzeitstudium | Application for part-time studies - Stand: 18.01.2024
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich kann an der Humboldt-Universität jeder Studiengang in Teilzeit studiert werden. Bitte achten Sie jedoch auf folgende Ausnahmen:
- Studiengänge, deren Studienordnung ein Teilzeitstudium ausdrücklich ausschließt. Das betrifft einige Masterstudiengänge. Bei allen Studiengängen, die zu einem ersten Abschluss führen (Bachelor, Diplom, Staatsexamen), ist an der HU eine Teilzeitimmatrikulation möglich. Ebenso beim Lehramtsmaster (Master of Education), wobei zuvor die Studienfachberatungen konsultiert werden sollen.
- Beim Doppelstudium und Promotionsstudium ist das Teilzeitstudium ausgeschlossen.
Während einer Teilzeitimmatrikulation absolvieren Sie pro Semester weniger Lehrveranstaltungen/Prüfungen und strecken damit Ihr Studium zeitlich. Die im Teilzeitstudium absolvierten Studienzeiten werden entsprechend dem antragsgemäßen Anteil auf die Regelstudienzeit angerechnet. Die Studien- und Prüfungsordnungen für Ihren Studiengang sind in vollem Umfang gültig.
Teilzeitstudierende haben an der Universität denselben Status wie Vollzeitstudierende. Auch Gebühren und Beiträge sind in voller Höhe zu entrichten.
Den Antrag (s. o.), ein Studium in Teilzeitform zu absolvieren, stellen Sie beim Immatrikulationsbüro.
- Sie sollten vorher eventuelle Auswirkungen klären auf Bereiche, die außerhalb der Universität liegen und auf Leistungen, die von außeruniversitären Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Gemeint sind z.B. BAföG, Stipendien, Waisen- bzw. Halbwaisenrente, Kindergeld, Krankenversicherung, Steuerangelegenheiten, Wohnberechtigung in Studentenwohnheimen, Aufenthaltserlaubnis etc.
- Wenden Sie sich zur Klärung ggf. an die dafür zuständigen Stellen.
- Viele Studiengänge beginnen an der HU im Wintersemester. So kann es vorkommen, dass Lehrveranstaltungen nur einmal im Jahr angeboten werden. Zudem empfehlen viele Fächer einen bestimmten Studienverlauf, der aus fachlichen Gründen möglichst eingehalten werden soll. Die Humboldt-Universität bemüht sich, die besonderen Bedürfnisse der Teilzeitimmatrikulierten in der Studienorganisation zu berücksichtigen. Sie kann aber kein zusätzliches Lehrangebot zur Verfügung stellen.
- Bitte klären Sie am besten vor Ihrer Entscheidung mit der zuständigen Studienfachberatung, wie Sie Ihr Studium unter Ihren ganz konkreten persönlichen Bedingungen gestalten können.