Die Akademische Selbstverwaltung ermöglicht es allen Mitgliedern der Universität, die Humboldt-Universität mitzugestalten und ihre Interessen einzubringen. Sie gewährleistet, dass Entscheidungen nicht „von oben herab“ getroffen, sondern gemeinsam von den Betroffenen getragen und demokratisch beschlossen werden. Zur Akademischen Selbstverwaltung gehören alle gewählten zentralen wie dezentralen Gremien und Ämter der Humboldt-Universität, in denen die wesentlichen Entscheidungen zur Gestaltung von Lehre, Studium und Forschung sowie zur inneren Organisation getroffen werden. Die wesentlichen Organe dieser Selbstverwaltung sind der Akademische Senat, das Konzil und das Kuratorium auf zentraler Ebene sowie Fakultäts- und Institutsräte auf dezentraler Ebene. Die Vertretung in den Gremien setzt sich aus vier verschiedenen Mitgliedergruppen zusammen, die die Zusammensetzung der Universität repräsentieren:
- Professor*innen
- wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
- Mitarbeiter*innen in Technik, Service und Verwaltung
- Studierende
Zentralen Gremien
Die zentralen Gremien dienen als Plattform für den Austausch und die Entscheidungsfindung in der Akademischen Selbstverwaltung. Mitarbeitende sowie Studierende wirken an grundlegenden Entscheidungen mit, die das gesamte Universitätsleben betreffen.
Der Akademische Senat prägt mit seinen Beschlüssen das Tagesgeschehen in allen akademischen Angelegenheiten. Seine Aufgaben sind in § 5 der Verfassung der Humboldt-Universität geregelt. Dazu gehören die Beschlussfassung über den Strukturplan und den Haushaltsplan, die Einrichtung, Aufhebung und Veränderung von Fakultäten und Zentralinstituten, die Einrichtung von Studiengängen sowie weitere Kompetenzen. Dem Akademischen Senat gehören 25 Mitglieder an, die für eine Periode von zwei Jahren gewählt werden.
Das Konzil ist das höchste Gremium der Universität. Es wählt auf Vorschlag des Kuratoriums die Mitglieder des Präsidiums, beschließt die Verfassung, erörtert den jährlichen Rechenschaftsbericht des Präsidiums und mehr. Das Konzil hat 61 Mitglieder: die Mitglieder des Akademischen Senats und weitere Vertreter*innen der vier Statusgruppen.
Das Kuratorium ist ein Organ der Universität und handelt zugleich im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 2 BerlHG für das Land Berlin. Es nimmt Aufsichts- und Beratungsfunktionen wahr und ist unter anderem zuständig für die Feststellung des Haushaltsplans, den Erlass des Strukturplans und für Vorschläge für die Besetzung des Amtes der*des Präsident*in sowie der Vizepräsident*innen der Humboldt-Universität. Das Kuratorium setzt sich aus sieben stimmberechtigten Vertreter*innen aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zusammen; ihm gehören außerdem das für Wissenschaft und Hochschulen zuständige Mitglied des Berliner Senats sowie die*der Präsident*in der Humboldt-Universität an. Die Amtszeit seiner gewählten Mitglieder beträgt vier bzw. zwei Jahre.
Kommissionen des Akademischen Senats
Die Kommissionen des Akademischen Senats erfüllen beratende und vorbereitende Funktionen, indem sie sowohl den Akademischen Senat als auch das Präsidium bei der Entscheidungsfindung unterstützen. An der HU Berlin sind gemäß § 6 Abs. 1 der Verfassung folgende ständige Kommissionen eingerichtet:
- Entwicklungsplanungskommission (EPK)
- Kommission Forschung und wissenschaftliche Karrieren (KFK) (gesetzlich: Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs)
- Kommission für Lehre und Studium (LSK)
- Kommission für Haushaltsfragen (HHK)
- Standortentwicklungskommission (StEK)
- Kommission Barrierefreie Hochschule (KBF)
- Medienkommission (MK)
- Kommission für Frauenförderung (KFF)
- Kommission Familiengerechte Hochschule (KFH)
- Kommission Nachhaltige Universität (KNU)
Personalvertretungen
Die Personalvertretungen der Humboldt-Universität vertreten die Interessen der Mitarbeitenden und Studierenden gegenüber der Hochschulleitung und wirken bei personalbezogenen Entscheidungen mit.
Der Gesamtpersonalrat ist für die Angelegenheiten zuständig, die sowohl die Mitarbeitenden nach TV-L HU als auch die studentischen Hilfskräfte nach TV-Stud III betreffen, nicht aber für einzelne Personalangelegenheiten. Für diese wenden Sie sich bitte an den Personalrat des Hochschulbereichs (PR HSB) oder den Personalrat der studentischen Beschäftigten (PRstudB).
Der Personalrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter*innen in erster Linie über seine Beteiligungsrechte an Personaleinzelangelegenheiten oder dienstlicher Angelegenheiten. Dies erfolgt durch Beschlüsse des Personalrats im Einzelfall oder den Abschluss von Dienstvereinbarungen. Weiterhin gehört die Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten und die Hinwirkung auf ihre Erledigung zu den wichtigen Aufgaben. Die Personalratsmitglieder arbeiten aktiv darüber hinaus in den universitären Gremien und Arbeitsgruppen mit.
Der Personalrat der studentischen Beschäftigten (PRstudB) ist die gewählte Interessenvertretung aller studentischen Arbeitnehmer*innen an der Humboldt-Universität.
Weitere Informationen zum Personalrat der studentischen Beschäftigten
Beauftragte
Die Beauftragten der Humboldt-Universität sorgen dafür, dass rechtlich sensible und strategisch wichtige Themen wie Gleichstellung, Datenschutz und Diversität systematisch umgesetzt werden. Sie wirken fachlich, beratend und kontrollierend.
Die zentrale Frauenbeauftragte vertritt die Interessen aller Frauen an der HU. Sie berät und unterstützt die Universität in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern.
Die Datenschutzbeauftragten der Humboldt-Universität sind für die Beratung und Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verantwortlich.
Der*die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronische Erkrankungen unterstützt Studierende, Schüler*innen und Studieninteressierte mit Beeinträchtigung.
Der*die Beauftragte für Beschwerden nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) der Humboldt-Universität dient als Ansprechpartner*in für Mitarbeitende, die Diskriminierung erfahren haben.
Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung für schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter*innen an der Humboldt-Universität.
Der*die Antisemitismusbeauftragte der Humboldt-Universität ist die Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene von sowie Ratsuchende zu Antisemitismus.