Berufungsverfahren

Wir sind bestrebt, in qualitätsgeleiteten, transparenten und zügigen Verfahren auch künftig herausragende Wissenschaftler*innen für die Humboldt-Universität zu Berlin gewinnen zu können. Wie genau ein Berufungsverfahren an der Humboldt-Universität abläuft, erfahren Sie auf dieser Seite.

Von der Ausschreibung bis zur Ruferteilungsbitte

Nach Freigabe der Besetzung durch die Gremien der Humboldt-Universität zu Berlin wird die Professur in der Regel international ausgeschrieben und in den Stellenausschreibungen der HUB veröffentlicht.

Wir freuen uns, dass eine unserer veröffentlichten Stellenanzeigen Ihr Interesse geweckt hat und Sie sich für eine Karriere an der Humboldt-Universität interessieren. Bitte richten Sie Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist an die in der Ausschreibung angegebene Einrichtung. Sie werden zeitnah eine Eingangsbestätigung erhalten.

Die Berufungskommission, die vom Fakultätsrat bzw. Rat des Zentralinstituts eingesetzt wird, bereitet im Rahmen eines Berufungsverfahrens die Entscheidung für die Besetzung einer Professur vor.

Auf Grundlage formaler Einstellungsvoraussetzungen und fachlicher Kriterien werden einige Bewerber*innen zum Probevortrag eingeladen. Die Einladung zum Hearing erhalten Sie in der Regel 3 Wochen vor dem geplanten Termin. Eine zusätzliche Lehrprobe (optional, wird bei Bedarf durch die Berufungskommission angesetzt) ermöglicht die Prüfung aller Bewerber*innen zum selben Thema und kann so eine bessere Vergleichbarkeit herstellen.

Das Hearing ist ein zentrales Element Ihrer Bewerbung und dient als wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Berufungskommission zur Erstellung der Berufungsliste. Es enthält grundsätzlich folgende Elemente:

  • Vortrag zu einem wissenschaftlichen Thema Ihres Fachgebietes
  • Gelegenheit zur öffentlichen Diskussion (universitätsintern)
  • optional: Lehrprobe (hier nehmen in der Regel Studierende teil)
  • Gespräch mit den Mitgliedern der Berufungskommission

Die*der Vorsitzende der Berufungskommission bzw. die zuständige Einrichtung informiert Sie über den genauen einzelfallbezogenen Ablauf.

Im Anschluss an die Probevorträge erstellt die Berufungskommission eine Liste ohne Reihung der Bewerber*innen. Für Bewerber*innen in der engeren Auswahl werden externe Gutachten eingeholt, um den Blick von außen zu stärken und zusätzliche Objektivität zu gewährleisten.

Aufgrund der gesammelten Informationen (z.B. fachliche Eignung, Passfähigkeit innerhalb des Forschungsgebietes, Lehrkompetenz) über die Bewerber*innen wird eine Berufungsliste durch die Berufungskommission erstellt.

Nach Beschluss der finalen Berufungsliste durch den erweiterten Fakultätsrat erfolgt die erste ausführliche, formelle Prüfung des Verfahrens durch das Referat für Strukturentwicklungsplanung und Berufungsangelegenheiten (IX D). Im Listengespräch gibt die Präsidentin die Berufungsliste zur Beschlussfassung im Akademischen Senat frei, welcher anschließend entscheidet. Die zweite Aktenprüfung erfolgt durch die Senatskanzlei.

Beide Prüfungsschritte nehmen erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch.

Nach Zustimmung der universitätsinternen Gremien zur Berufungsliste wird diese mit der Bitte um Ruferteilung an den*die Senator*in gesandt.

Bitte beachten Sie, dass bis zur endgültigen Ruferteilung einige Zeit vergehen kann.

Von der Ruferteilung bis zur Rufannahme

Nach Ruferteilung durch den*die Senator*in beginnen die Berufungsverhandlungen, sobald Sie gegenüber dem*der Präsident*in der Humboldt-Universität Ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Annahme des Rufes erklärt haben.

Die grundsätzliche Annahme des Rufes kann unter dem Vorbehalt des positiven Verhandlungsergebnisses erfolgen.

Die Humboldt-Universität ist stets bestrebt, mit den Bewerbern*innen im Rahmen der Berufungsverhandlungen eine offene Kommunikationskultur zu pflegen. Damit für beide Seiten ein optimales Verhandlungsergebnis erzielt werden kann, ist eine umfassende Vorbereitung besonders wichtig.

Terminvereinbarung

Für die folgende Berufungsverhandlung vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin, um alle Verantwortlichen zusammenzubringen. Die Verhandlung findet in der Regel circa 6 Wochen nach Ruferteilung statt.

Erforderliche Unterlagen

Zur Vorbereitung benötigt der*die für Sie zuständige Sachbearbeiter*in folgende Unterlagen:

  • Das Konzeptpapier zu Forschung und Lehre enthält Informationen zur inhaltlichen Ausgestaltung sowie zur personellen, sächlichen und räumlichen Ausstattung der Professur. Bitte führen Sie hier auch alle weiteren Punkte auf, die verhandelt werden sollen und Ihre positive Entscheidungsfindung erleichtern. Mit möglichst konkreten Angaben helfen Sie uns, Ihre Bedürfnisse und Anforderungen kennenzulernen. Das Konzeptpapier sollte mit der aufnehmenden Einrichtung abgestimmt sein.
  • Mit dem Besoldungsschreiben teilen Sie uns Ihre Gehaltsvorstellungen mit. Bitte übermitteln Sie uns auch den letzten Ihnen zur Verfügung stehenden Gehaltsnachweis Ihrer derzeitigen hauptberuflichen Beschäftigung.

Weiterer Klärungsbedarf

Sollte es Nachfragen zu bestimmten Punkten Ihres Konzeptpapiers oder Ähnlichem geben, wird sich der*die zuständige Sachbearbeiter*in direkt an Sie wenden. Natürlich steht er*sie Ihnen bei Fragen oder Problemen bezüglich des Verfahrens zur Verfügung.

Sollten noch Fragen offenbleiben, teilen Sie uns diese bitte vorab mit. So können sich alle Beteiligten darauf vorbereiten und ggf. zum Verhandlungstermin Lösungsvorschläge vorstellen.

Unserer Universität ist es besonders wichtig, Berufungsverhandlungen mit Bewerbern*innen konstruktiv, fair und zügig in einem angenehmen Verhandlungsklima durchzuführen.

Während der Verhandlung werden die Vertreter*innen des Präsidiums mit Ihnen alle wesentlichen Punkte Ihres Konzeptpapiers durchgehen und Fragen klären.

Die vertrauliche Verhandlung über Ihre persönlichen Bezüge führen Sie nur mit Mitgliedern des Präsidiums. Die Personal- und Sachausstattung wird zusätzlich mit Mitgliedern des Dekanats verhandelt.

Im Nachgang erhalten Sie zwei voneinander getrennte Angebote auf Grundlage der während des Verhandlungstermins gemachten Zusagen:

  • Das Verhandlungsergebnis über die personelle, sächliche, räumliche oder sonstige Ausgestaltung Ihrer Professur wird schriftlich im Ausstattungsangebot fixiert.
  • Das Ergebnis der Verhandlungen über Ihre persönlichen Bezüge resultiert in einem schriftlichen Gehaltsangebot. Es enthält die genaue zahlenmäßige Aufschlüsselung der zugesagten Bezüge (Grundgehalt und Leistungsbezüge).

In der Regel haben Sie sechs Wochen Zeit, um über die Annahme des Rufes unter den angebotenen Gegebenheiten zu entscheiden. Wenn gewünscht, werden diese Dokumente bereits vorab per E-Mail an Sie versandt.

Wir hoffen, dass Ihnen die getätigten Zusagen zu einer positiven Entscheidung verhelfen konnten und Sie sich für eine Karriere an der Humboldt-Universität zu Berlin entscheiden. 

Gern nehmen wir Ihre Rufannahme vorab auch digital entgegen. Verwenden Sie hierfür bitte folgende Empfänger*innen:

praesidentin@hu-berlin.de
vph.sekretariat@uv.hu-berlin.de
cc: berufungen@hu-berlin.de

Ihre schriftliche und eigenhändig unterzeichnete Rufannahme richten Sie bitte an:

Humboldt-Universität zu Berlin
Die Präsidentin
Prof. Dr. Julia von Blumenthal
Unter den Linden 6
10099 Berlin

Der*die zuständige Sachbearbeiter*in leitet nun die Ernennung (Verbeamtung) bzw. den Vertragsabschluss bei der Personalabteilung der Humboldt-Universität zu Berlin ein. 

Zur Ernennung zum*zur Universitätsprofessor*in ist die Vorlage folgender Unterlagen zwingend erforderlich:

  1. Amtliches Gesundheitszeugnis
  2. Polizeiliches Führungszeugnis

Liegen diese Unterlagen vor, wird Ihnen die Ernennungsurkunde überreicht und Sie treten Ihren Dienst zu dem in der Berufungsverhandlung vereinbarten Datum an. 

Mit der Ernennung gelten für Sie die entsprechenden beamtenrechtlichen Regelungen des Landes Berlin sowie des Berliner Hochschulgesetzes.

Kontakt

Referat Strukturentwicklungsplanung und Berufungsangelegenheiten
Ziegelstr. 13c
10117 Berlin
E-Mail: berufungen@hu-berlin.de

E-Mail