Passt eine Habilitation zu mir?
Die Habilitation ist ein klarer Schritt in die akademische Laufbahn – doch die Perspektiven sind begrenzt. Unbefristete Professuren sind selten, und ohne exzellente Qualifikationen, starkes Netzwerken und räumliche Flexibilität wird es schwer. Wenn Sie mit Sicherheit sagen können, dass Sie Ihren Wohnort ggf. wechseln würden und Netzwerken Ihnen liegt, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen, dann sind Sie auf dem richtigen Weg.
So läuft Ihr Habilitationsverfahren ab:
- Antrag stellen: Reichen Sie Ihren Antrag schriftlich beim Dekanat ein – mit Fachangabe und Thema.
- Prüfung: Die Fakultät überprüft Ihre Unterlagen auf Erfüllung aller Voraussetzungen.
- Verfahren: Sie durchlaufen drei Schritte: Begutachtung der Habilitationsschrift, Lehrprobe, mündliche Prüfung
- Erfolg: Bestehen Sie alles? Dann erhalten Sie die Lehrbefähigung
Habilitationsäquivalente Leistungen
Der Beweis, dass ein Fach selbstständig in Forschung und Lehre vertreten werden kann, kann mittlerweile auch kumuliert durch mehrere peer reviewed Veröffentlichungen in sehr guten Fachzeitschriften erfolgen. Ob diese Veröffentlichungen einer Habilitation gleichkommt (habilitationsäquivalent sind), entscheidet die Berufungskommission bei einer Bewerbung auf eine Professur.
Voraussetzung, Zulassung und Antragsstellung
Für die Habilitationen sind die Fakultäten zuständig. Jede hat eine eigene Habilitationsordnung. Bitte schauen Sie direkt auf den Webseiten der Fakultäten oder ggf. auch der Institute nach.
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