- Einstellungsvoraussetzungen: ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, Promotion und zusätzliche Wissenschaftliche Leistungen (Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen)
- Forschungserfahrung: Neben der Lehrtätigkeit ist auch Forschung maßgeblich für die Professur. Ein Nachweis über erbrachte Forschungserfahrung - am besten auch international - muss daher ebenfalls nachgewiesen werden.
- Dienstliche Voraussetzungen: Da eine Universitätsprofessur in der Regel im Beamtenverhältnis erfolgt, gelten die Beamtengesetze des Bundes und des Landes. Zudem sind ein amtliches Gesundheitszeugnis und ein polizeiliches Führungszeugnis für die Verbeamtung zwingend erforderlich.
Einstellungsvoraussetzung
Die Einstellungsvoraussetzung für Professor*innen ist im § 100 des Berliner Hochschulgesetz - BerlHG geregelt.
Karrierewege zur Professur
Fragen und Antworten zur Professur (FAQ)
An den Hochschulen in Berlin werden Universitätsprofessor*innen in Ämter der Besoldungsordnung W berufen. Ihre Dienstbezüge setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen.
Der klassische Weg führt über die Habilitation. Aber es gibt auch andere Möglichkeiten. An der Humboldt-Universität können Sie folgende Wege zur Professur einschlagen.
Bitte beachten: In Berlin ist die Berufung auf eine Juniorprofessur nur noch mit fester Anschlusszusage (Tenure-Track) auf eine Lebenszeitprofessur möglich. Dies ist so im Berliner Hochschulgesetz festgelegt (siehe §101, §102, §102a, §102b, §102c).
Die Humboldt-Universität zu Berlin schreibt regelmäßig Professuren aus. Diese finden Sie in den Stellenausschreibungen.
Sie möchten wissen, wie genau die einzelnen Schritte hin zur Berufung sind? Erfahren Sie mehr über das Berufungsverfahren.
Ja. Wir geben Ihnen einen Überblick über Förderprogramme, die je nach Karrierephase beantragt werden können.