Das bieten wir: Unsere Benefits

An der Humboldt-Universität zu Berlin arbeiten Sie nicht nur an einer Exzellenzuniversität – Sie erhalten hier auch ein Arbeitsumfeld, in dem ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander Tradition hat und gelebte Praxis ist. Zudem gibt es bei uns attraktive Angebote in den Bereichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gesundheit, Weiterbildung und Finanzen. Diese gelten teilweise auch für studentische Beschäftigte und Auszubildende.

Unser Miteinander

Unsere Mitarbeiter*innen sind uns wichtig. Deswegen bemühen wir uns, unseren Beschäftigten bestmögliche Arbeitsbedingungen zu bieten. Hierbei spielt ein gutes Arbeitsklima eine wesentliche Rolle. Diesen Grundsatz haben wir in unserer Dienstvereinbarung zum respektvollem Miteinander festgehalten, sodass jegliche Formen von Diskriminierung, Mobbing, Stalking und Gewalt keinen Platz bei uns finden.

Flexible Arbeitsmodelle

An der HU gilt eine Kernarbeitszeit von montags bis donnerstags zwischen 9 und 15 Uhr sowie freitags zwischen 9 und 13 Uhr. Außerhalb dieser Kernarbeitszeit haben Sie die Möglichkeit, Beginn und Ende Ihres Arbeitstages innerhalb der Rahmenzeit (montags bis freitags von 06:00 bis 19:30 Uhr) selbst zu bestimmen soweit universitäre Abläufe (Sprechstunden, Lehrbetrieb etc.) diese Flexibilität nicht einschränken.

Arbeiten von Zuhause oder von einem anderem Ort außerhalb der Universität? Dies ist bei uns durch eine Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten geregelt. Durch diese kann der Anteil an mobiler Arbeit und der Arbeit in Präsenz sehr flexibel gestaltet werden. Dies können Sie entsprechend Ihrer Aufgaben mit Vorgesetzen und Mitarbeitenden abstimmen. Als Regelfall gilt bei uns eine Verteilung von Präsenz zu mobiler Arbeit von 60 Prozent zu 40 Prozent , davon abweichende Modelle sind aber individuell oder bereichsweise möglich.

Bei uns haben Sie die Möglichkeit, im Laufe eines Kalenderjahres einen unbezahlten Sonderurlaub von bis zu vier Wochen in Anspruch zu nehmen, sofern dienstliche oder betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Während des Sonderurlaubs wird das Entgelt beziehungsweise werden die Dienstbezüge weitergezahlt und am Ende des Jahres mit dem Entgelt beziehungsweise den Dienstbezügen der Monate November und Dezember unter Heranziehung der Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) verrechnet.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Sie müssen Beruf und Familie unter einen Hut bringen? Die HU unterstützt Sie dabei mit Angeboten bei der Kinderbetreuung, flexiblen und/oder reduzierten Arbeitszeiten, Beratung zu Mutterschutz, Elternzeit und einer familiengerechten Infrastruktur wie Familienzimmern.

In unserer eigenen Kindertagesstätte „Die Lupe“ kümmern sich 15 Erzieher*innen um rund 90 Kinder im Alter von acht Wochen bis zum Schuleintritt. Das Angebot und die Öffnungszeiten der Kita orientieren sich an den Bedürfnissen der Studierenden und Beschäftigten und tragen dabei wesentlich zum Ziel der Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf bei.

Bei HU-Veranstaltungen, bei denen die reguläre Kinderbetreuung nicht greift, bieten wir Eltern einen kostenlosen Betreuungsservice. Dieser findet meist in den Räumen der Universität statt und wird  durch qualifiziertes Betreuungspersonal unseres Kooperationspartners KidsMobil ermöglicht. 

Manchmal erfordern besondere familiäre Umstände wie die Pflege von Angehörigen oder die Betreuung minderjähriger Kinder eine zeitweise Reduzierung der Arbeitszeit. Dies ist bei uns möglich, sofern dienstliche oder betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen. 

HU-Beschäftigte können bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen, auch zeitlich versetzt. Einen Anteil bis zu 24 Monaten dieser Elternzeit können Sie bis zum 8. Lebensjahr Ihres Kindes nutzen. Elternteilzeit ist bei uns ebenfalls möglich. Diese können Sie unter Bezug des Elterngelds bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von bis zu 30 Wochenstunden (bei Kindern, die nach dem 1. September 2021 geboren wurden, sind es 32 Wochenstunden) nutzen.

Der gesetzlich geregelte Mutterschutz gilt mit einer Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. In dieser Zeit darf der Arbeitgeber die Schwangere in keinem Fall beschäftigen. Darüber hinaus gelten auch folgende Maßnahmen zum Mutterschutz: der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz, ein besonderer Schutz vor Kündigung sowie die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots.

Die gesetzlich geregelten Kinderkrankentage umfassen bis zu 15 Arbeitstage pro Elternteil. Alleinerziehenden stehen 30 Arbeitstage zur Verfügung. Bei mehreren Kindern können Eltern in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Kind und Elternteil, beziehungsweise 70 Arbeitstage im Falle von Alleinerziehenden, beanspruchen. Seit 2024 besteht der unbegrenzte Anspruch auf Kinderkrankengeld, sollte das Kind stationär behandelt werden.

Unsere Gesundheitsleistungen

Unser Anliegen ist es, dass Sie motiviert arbeiten können, ohne dabei Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden aus den Augen zu verlieren. Wir möchten Sie darin unterstützen, Ihre gesundheitlichen Ressourcen zu stärken und Belastungen an Ihrem Arbeitsplatz zu minimieren. Das betrifft nicht nur die sportliche Betätigung, die wir durch Angebote wie Business Yoga unterstützen, sondern auch Kurse zu Stärkung Ihrer Gesundheitskompetenzen, Vorsorgeuntersuchungen und andere medizinische Angebote wie beispielsweise Impfungen.

Vorsorge und Zusatzleistungen

Wir unterstützen einen nachhaltigen Arbeitsweg und Mobilität unserer Mitarbeiter*innen, indem wir diesen einen Zuschuss für ihr Deutschlandticket oder ein Firmenticket für den Bereich Berlin AB zahlen. Das jeweilige Ticket-Abo ist monatlich kündbar. Auch ein Wechsel zwischen den Ticketmodellen ist möglich.

Mit vermögenswirksamen Leistungen unterstützt die HU Sie bei der Verbesserung Ihrer finanziellen Situation. Sie können einen Teil Ihres Nettogehalts angeben, der Einbehalten und von der HU auf ein Sparkonto überwiesen werden soll. Die HU stockt diesen Anteil ihrerseits mit bis zu 6,65 Euro bei Vollzeitbeschäftigten und 13,29 Euro bei Auszubildenden auf. 

Wenn Sie als Tarifbeschäftigte*r nach Tarif der Landes (TV-L) an der HU angestellt sind, sind Sie als Teil des Öffentlichen Dienstes in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) pflichtzusatzversichert. Die Leistungen der VBL umfassen unter anderem lebenslange zusätzliche Rente im Alter, Absicherung der Hinterbliebenen, Erwerbsminderungsrente, soziale Komponenten bei Mutterschutzzeiten, Elternzeit und Erwerbsminderung.

Die HU bietet ihren Tarifbeschäftigten einen weiteren Baustein der Altersvorsorge: die Entgeltumwandlung. Tarifbeschäftigte können hierbei einen Teil Ihres Gehalts in eine freiwillige Altersvorsorge einzahlen. Der Betrag des Arbeitnehmenden wird mit bis zu 15 Prozent durch die HU bezuschusst.

Langjährige Kolleg*innen schätzen wir und honorieren ihr betriebliches Engagement mit Einmalzahlungen. Diese betragen bei Tarifbeschäftigten bei einem Dienstjubiläum von 25 Jahren 350 Euro und bei 40 Jahren 500 Euro. Beim 25- und 40-jährigen Dienstjubiläum erhält der*die Jubilar*in einen zusätzlichen Urlaubstag. Beamt*innen erhalten nach 25 Dienstjahren 350 Euro und nach 40 Dienstjahren 450 Euro als Jubiläumszuwendung.