Voraussetzung und Anmeldung zur Promotion

Sie haben sich für eine Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin entschieden? Jetzt geht es darum, Ihre Promotion anzumelden und dafür zugelassen zu werden. Wir erklären Ihnen, welche Schritt nötig sind und was Sie beachten müssen. 

Die Promotion ist Grundlage für eine wissenschaftliche Karriere. Doch nicht immer muss das Berufsziel die akademische Laufbahn sein. Egal, für welchen beruflichen Weg Sie sich am Ende entscheiden, wir unterstützen Sie dabei. Im ersten Schritt erläutern wir, welche Voraussetzungen gelten und welchen formellen Wege Sie einhalten müssen. 

Wer kann zur Promotion zugelassen werden? 

  1. Absolvent*innen der Humboldt-Universität mit hochwertigem Diplom-, Master bzw. Magisterabschluss oder 1. Staatsexamen.
  2. Absolvent*innen anderer Universitäten können nach den geltenden Rechtsgrundlagen zur Promotion zugelassen werden, wenn ihre Studienabschlüsse als äquivalent zu denen an der Humboldt-Universität zu Berlin angesehen werden.

Wie Sie sich für die Promotion anmelden

Das sind die einzelnen Schritte bei der Anmeldung zur Promotion:

  1. Zulassung: Als erstes muss das Promotionsvorhaben an der Fakultät zugelassen werden, an der die Promotion durchgeführt werden soll.
  2. Immatrikulation: In einem zweiten Schritt erfolgt die Immatrikulation. Promovierende, die auch als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an der Humboldt-Universität zu Berlin eingestellt sind, müssen sich entweder immatrikulieren oder registrieren. Zuständig ist in beiden Fällen das Immatrikulationsbüro für Promovierende.

Bitte beachten Sie: Spätestens vier Wochen nach Erhalt der Zusage, müssen Sie den Antrag auf auf Immatrikulation oder Registrierung beim Immatrikulationsbüro für Promovierende eingereichen. Das setzt voraus, dass Sie die Semesterbeiträge gezahlt haben. 

Was noch wichtig ist

  1. Formulieren Sie Ihr Forschungsvorhaben so konkret wie möglich, bevor Sie sich auf die Suche nach eine*r Betreuer*in machen. Schreiben Sie bereits eine erste Projektbeschreibung (Exposé).
  2. Sammeln Sie detaillierte Informationen über die Fakultäten, Institute und Professor*innen an der Humboldt-Universität, um herauszufinden, wer am besten zu Ihnen passt. Idealerweise gibt es eine inhaltliche Übereinstimmung und Nähe zwischen Ihrem Forschungsvorhaben und dem Forschungsfeld ihrer potenziellen Betreuungsperson.

Bevor Sie sich offiziell für die Promotion anmelden können, müssen Sie zunächst eigenständig eine*n Betreuer*in für Ihre Promotion finden. Ohne eine Zusage, können Sie keinen Antrag auf Zulassung zur Promotion stellen. 

Wer als Betreuer*in grundsätzlich infrage kommt, entnehmen Sie bitte den  Promotionsordnungen der Fakultäten. In der Regel sind Hochschullehrer*innen der jeweiligen Fakultät und des jeweiligen Faches zulässig. Ausnahmen sind den Promotionsordnungen zu entnehmen. Generell ist die schriftliche Betreuungszusage eine*r Hochschullehrer*in notwendig, um einen Antrag auf Zulassung zu stellen. 

Ihre potentielle Betreuungsperson an der Humboldt-Universität erhält von Ihnen ein Exposé, das sie gemeinsam abstimmen. 

Bitte beachten Sie: Sollten Sie keine Zulassung durch das Promotionsgremium der jeweiligen Fakultät erhalten haben, ist eine bereits geleistete Zusage zur Betreuung Ihrer Dissertation nicht gültig.

An wen muss ich mich wenden?

Zulassung

Sie haben ein Exposé und eine*n Betreuer*in? Jetzt geht es um die Zulassung. Wenden Sie sich direkt an die Graduiertenzentren der jeweiligen Fakultät.

Immatrikulation & Registrierung

Das Immatrikulationsbüro Promotionsstudium unterstützt Sie bei allen Fragen zur Immatrikulation, Registrierung und gibt Hinweise zur Zulassung.

Service & Beratung