Immatrikulationsbüro für Promovierende

Promotionsstudium

Wenn Sie zur Promotion zugelassen wurden, erläutern wir Ihnen die notwendigen Schritte, um sich für die Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin zu immatrikulieren bzw. zu registrieren. Darüber hinaus beantworten wir die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit der Rückmeldung und der Exmatrikulation stehen.

Bitte beachten

Vom 22.12.2025 bis 04.01.2026 befindet sich die Humboldt-Universität zu Berlin in den Akademischen Ferien. In diesem Zeitraum fallen die telefonischen Sprechstunden des Immatrikulationsbüros für Promovierende aus und es können keine über das Kontaktformular/via E-Mail und/oder auf dem Postweg eingehenden Anfragen bearbeitet werden. Ab dem 05.01.2026 ist das Immatrikulationsbüro wieder im Dienst.

Sprechstunde

mittwochs 09:00 Uhr - 10:00 Uhr

Tel.: (+49) 30 2093-70330 

Zulassung zur Promotion

Wenn Sie eine Promotion anstreben, wenden Sie sich direkt an das Promotionsbüro der Fakultät, an der Sie promovieren möchten. Ein Antrag auf Zulassung zur Promotion ist an keine festen Fristen gebunden und kann jederzeit im Semester gestellt werden. Ihren Antrag auf Zulassung reichen Sie ausschließlich beim zuständigen Promotionsbüro der Fakultät ein. Er sollte alle genannten Unterlagen enthalten. 

Wenn Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben, erfolgt eine Äquivalenzprüfung Ihrer Abschlüsse bzw. Zeugnisse mit dem deutschen Bildungssystem vor der Zulassung. Die Abstimmung findet intern zwischen dem Promotionsbüro der Fakultät und dem Referat Studierendenservice statt. Senden Sie daher keine Unterlagen an das Immatrikulationsbüro für Promovierende, bevor eine Zulassung an einer Fakultät ausgesprochen wurde.

Wie geht es nach der Zulassung weiter? 

  1. Reichen Sie bitte den Antrag auf Immatrikulation zur Promotion oder, falls Sie an der Humboldt-Universität beschäftigt sind, den Antrag auf Registrierung zur Promotion mit allen erforderlichen Unterlagen so schnell wie möglich, jedoch spätestens vier Wochen nach der Zulassung im Immatrikulationsbüro ein. Die vierwöchige Frist für die Immatrikulation/Registrierung nach Erhalt der Zulassung gilt als eingehalten, wenn der Antrag innerhalb dieser Frist im Immatrikulationsbüro eingegangen ist.
  2. Senden Sie ihre Unterlagen  entweder auf dem Postweg oder werfen Sie sie in den Briefkasten des Studierenden-Service-Centers im Hauptgebäude der Humboldt-Universität zu Berlin ein. Digital eingereichte Anträge können für eine Immatrikulation oder Registrierung nicht verwendet werden.
PostadresseBriefkasten

Humboldt-Universität zu Berlin

Referat Studierendenservice

Unter den Linden 6

10099 Berlin

Unter den Linden 6, 10117 Berlin

Öffnungszeiten: Mo – Fr 8–19 Uhr

Antrag auf Immatrikulation zur Promotion - Stand: 06.02.2024

Nicht barrierefrei

Antrag auf Registrierung zur Promotion - Stand: 09.12.2022

Nicht barrierefrei

Bescheinigung über die Verlängerung der Regelbearbeitungszeit der Promotion

Promotionsverlängerung

Nicht barrierefrei

Fragen und Antworten zur Immatrikulation

Die Immatrikulation zur Promotion können Sie beantragen, nachdem Sie die Zulassung des Dekanats/Promotionsausschusses Ihrer Fakultät erhalten haben. 

Immatrikulierte Promovierende erhalten den Studierendenstatus, einen studentischen HU-Account und haben die Möglichkeit, die Campus-Card zu erstellen und das Semesterticket zu aktivieren. Für die Immatrikulation muss der Semesterbeitrag entrichtet werden.

Die Immatrikulation zur Promotion ist möglich, auch wenn Sie kein Beschäftigungsverhältnis mit der HU haben. Wenn Sie an der HU beschäftigt sind, stehen Ihnen zwei Optionen zur Wahl: Sie können sich immatrikulieren oder maximal für die Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses für die Promotion registrieren. Bei der Registrierung erhalten Sie keinen Studierendenstatus, keinen studentischen HU-Account und haben keine Möglichkeit, die Campus-Card zu erhalten. Für die Registrierung fallen keine Gebühren an.

 Immatrikulation zur Promotion (mit und ohne Beschäftigungsverhältnis an der  Humboldt-Universität möglich)Registrierung zur Promotion (ausschließlich für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses mit der Humboldt-Universität möglich)
Semesterbeiträgejanein
Campus-Cardjanicht möglich
Semesterticketja

nicht möglich

studentischer HU-Accountjanicht möglich

Wenn Sie für die Promotion zugelassen wurden, stellen Sie bitte den Antrag auf Immatrikulation zur Promotion innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Zulassung und reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  1. Antrag auf Immatrikulation zur Promotion inkl. Angaben zur Bildungsbiographie [PDF]
  2. Zulassungsschreiben des Dekanats/Promotionsausschusses in einfacher Kopie
  3. Nachweis über den eingezahlten Semesterbeitrag (Angaben über die Höhe des Semesterbeitrags und die für die Überweisung notwendigen Bankverbindungsdaten finden Sie weiter unten unter "Welchen Semesterbeitrag muss ich für meine Immatrikulation zur Promotion überweisen?")
  4. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule in einfacher Kopie (entfällt, wenn Sie noch nie an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren)
  5. 1. Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur) als einfache Kopie
  6. vorherige Hochschulabschlusszeugnisse in einfacher Kopie (In- und/oder Ausland)
  7. ggf. Nachweis über ein Stipendium (falls zutreffend)

Immatrikulation für das Wintersemester 2025/26 (01.10.2025–31.03.2026)

Mit dem neuen Deutschlandsemesterticketvertrag, der zwischen der Studierendenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, vertreten durch den Referent_innenrat (gesetzlich AStA), und den Verkehrsunternehmen verhandelt wurde, ist im Sommersemester 2025 der Erwerb des Deutschlandsemestertickets für Promovierende verpflichtend.

Weitere Informationen zum Deutschlandsemesterticket finden Sie auf dieser Website.

Den zu überweisenden Betrag für Ihre Immatrikulation entnehmen Sie bitte dieser Übersicht:

Immatrikulation zum 01.10.2025

 355,80 €

(Semesterbeitrag für das WiSe 2025/26 mit Deutschlandsemesterticket)

Immatrikulation zum 01.11.2025

 321,00 €

(Semesterbeitrag für das WiSe 2025/26 mit Deutschlandsemesterticket)

Immatrikulation zum 01.12.2025

 286,20 €

(Semesterbeitrag für das WiSe 2025/26 mit Deutschlandsemesterticket)

Immatrikulation zum 01.01.2026

 251,40 €

(Semesterbeitrag für das WiSe 2025/26 mit Deutschlandsemesterticket)

* Der Rückmeldezeitraum zum Sommersemester 2026 beginnt am 01.12.2025. Die Hauptrückmeldefrist endet am 15.02.2026. Promovierende, die die Immatrikulation zur Promotion ab Beginn des Rückmeldezeitraums beantragen, werden gebeten, mit dem Semesterbeitrag für die Immatrikulation den Rückmeldebeitrag für das Folgesemester zu überweisen.

Befreiung von der Immatrikulationsgebühr (derzeit in Höhe von 50 €)

Promotionsstudierende, die im Rahmen von Förderungsprogrammen, die ausschließlich oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Bundes oder der Länder finanziert werden, ein Stipendium erhalten (z.B. vom DAAD) und einen Nachweis darüber zur Immatrikulation einreichen, können gemäß § 2 Abs. 7 BerlHG  von der Gebühr für die Immatrikulation und Rückmeldung, derzeit in Höhe von 50 € pro Semester, befreit werden.

Informationen über die Zusammensetzung der Semestergebühren und -beiträge finden Sie auf der Website zur Rückmeldung an der HU.

Bankverbindung

 
Empfänger:Humboldt-Universität zu Berlin
IBAN:DE64 1001 0010 0651 8231 04
SWIFT (BIC):PBNKDEFF (PBNKDEFFXXX)
Bank:Postbank Berlin
Verwendungszweck:[Nachname], [Vorname], Promotion
 

Bitte beachten Sie, dass für die Immatrikulation und Rückmeldung ausschließlich die hier genannte Bankverbindung zu nutzen ist.

Nehmen Sie zur Kenntnis, dass bei Überweisungen aus dem Ausland zusätzliche Gebühren entstehen können. Diese müssen Sie bei Ihrer Bank erfragen und den Überweisungsbetrag ggf. entsprechend erhöhen.

 

Wenn Sie an der Humboldt-Universität zu Berlin beschäftigt sind und sich nicht immatrikulieren möchten, müssen Sie sich innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Zulassung für die Promotion registrieren. Für die Registrierung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  1. Antrag auf Registrierung zur Promotion inkl. Angaben zur Bildungsbiographie [PDF]
  2. Zulassungsschreiben des Dekanats/Promotionsausschusses in einfacher Kopie
  3. Nachweis über die Beschäftigung an der HU, aus dem der Beginn und das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hervorgehen (z.B. eine Kopie des Arbeitsvertrags)
  4. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule in einfacher Kopie (entfällt, wenn Sie noch nie an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren)
  5. 1. Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur) als einfache Kopie
  6. vorherige Hochschulabschlusszeugnisse in einfacher Kopie (In- und/oder Ausland)

Bitte beachten Sie, dass das Immatrikulationsbüro keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen verschickt. Die Antragsfrist gilt als eingehalten, wenn Ihre Unterlagen für die Immatrikulation oder Registrierung innerhalb von einem Monat nach Zulassung zur Promotion das Immatrikulationsbüro erreicht haben.

Nachdem Ihr Antrag im Immatrikulationsbüro eingegangen ist, werden Ihre Unterlagen sorgfältig geprüft. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie von uns per E-Mail oder auf dem Postweg darüber in Kenntnis gesetzt und bekommen von uns ggf. eine Frist zum Nachreichen der Unterlagen.

Wenn Ihre Unterlagen vollständig eingegangen sind, werden Sie über die Immatrikulation/Registrierung per E-Mail informiert. Darüber hinaus erhalten Sie Hinweise, welche weitere Schritte Sie beachten müssen (bei Immatrikulation als Promotionsstudierende: z.B. zur Erstellung der Campus-Card (Studierendenausweis) oder Aktivierung des studentischen HU-Accounts).

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags auf Immatrikulation oder Registrierung zur Promotion in der Regel mindestens zwei Wochen nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen in Anspruch nimmt. Zu Semesterbeginn kann es auch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

 

Ja, die Rückmeldung in das nächste Semester ist notwendig, damit Sie Ihren Status als Promotionsstudierende*r behalten und Ihr Promotionsvorhaben abschließen können. Dafür müssen Sie sich innerhalb des Rückmeldezeitraums den Semesterbeitrag in der erforderlichen Höhe überweisen. Bitte beachten Sie die Informationen zu den Hauptfristen für die Rückmeldung in Ihrem studentischen HU-Account und über die Seite “Rückmeldung”.

Wenn entsprechende Gründe vorliegen, können Sie auch im Rahmen einer bestehenden Immatrikulation zur Promotion einen Antrag auf Beurlaubung [PDF] stellen. Weitere Informationen zur Beurlaubung entnehmen Sie bitte unserer Seite “Urlaubssemester”.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beurlaubung keinen Einfluss auf die Regelbearbeitungszeit der Promotion hat bzw. die Regelbearbeitungszeit der Promotion mit einer Beurlaubung nicht automatisch verlängert wird.

Bitte füllen Sie die "Bescheinigung über die Verlängerung der Regelbearbeitungszeit der Promotion" [PDF] aus und lassen Sie sie von Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin unterschreiben. Reichen Sie anschließend das Formular im zuständigen Promotionsbüro Ihrer Fakultät ein. Bitte beachten Sie, dass für die Entscheidung bezüglich der Verlängerung Ihrer Regelbearbeitungszeit ggf. weitere Unterlagen im Promotionsbüro eingereicht werden müssen. Bitte erkundigen Sie sich zur Vorgehensweise direkt bei Ihrem Promotionsbüro.

Nachdem die Verlängerung Ihrer Regelbearbeitungszeit der Promotion vom Promotionsausschuss der Fakultät genehmigt wurde, leitet das Promotionsbüro das unterschriebene Formular an das Immatrikulationsbüro weiter.

Da die Registrierung zur Promotion maximal für die Dauer Ihrer Beschäftigung an der HU möglich ist, müssen Sie sich nach Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses immatrikulieren. Bitte stellen Sie den Antrag auf Immatrikulation zur Promotion im Immatrikulationsbüro. Zusätzlich reichen Sie bitte den Zahlungsnachweis des Semesterbeitrags und ein formloses Schreiben, in dem Sie uns mitteilen, dass Sie aktuell für die Promotion registriert sind, ein.

Wenn Sie sich für das kommende Semester nicht zurückmelden (z.B. den erforderlichen Semesterbeitrag nicht überweisen), werden Sie automatisch exmatrikuliert. Falls Sie vor Semesterende exmatrikuliert werden möchten, reichen Sie bitte den Antrag auf Exmatrikulation [PDF] im Immatrikulationsbüro für Promovierende ein.

Bitte erkundigen Sie sich im Promotionsbüro Ihrer Fakultät, ob die Immatrikulation für die Disputation notwendig ist und gehen Sie bitte entsprechend vor. Wenn die Regelbearbeitungszeit Ihrer Promotion abläuft, Sie Ihre Arbeit eingereicht haben und die Immatrikulation im kommenden Semester notwendig ist, bitten Sie das Promotionsbüro dem Immatrikulationsbüro dies formlos zu bestätigen. Nach Eingang einer solchen Bestätigung des Promotionsbüros und der Zahlung des Semesterbeitrags werden wir Sie zurückmelden.