Satzung zur guten wissenschaftlichen Praxis
Mit der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis von 2023 setzt die HU die Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) um, die diese 2019 formuliert hat. In der Satzung werden Standards im Forschungsprozess gesetzt und das Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten festgelegt.

HU-Angebote für die gute wissenschaftliche Praxis
Forschungsethik

Forschende sollten auch mögliche Folgen ihrer Forschung reflektieren. Zunehmend fordern Fachzeitschriften, Förderorganisationen und Ethikleitlinien die Vorlage von Ethikvoten von Ethikkommissionen. An der Humboldt-Universität zu Berlin können sich Forschende an die Ethikkommissionen ihrer Fakultäten und weitere Einrichtungen wenden.
Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz wirft Fragen auch für die gute wissenschaftliche Praxis auf. Empfehlungen bieten eine Orientierung. Dazu gehören unter anderem:
- HU-Leitlinien zur Anwendung von KI
- KI in der Lehre
- KI-Tools der HU
- Empfehlungen zur Nutzung einzelne Tools
Weiterbildungen

Die Humboldt-Universität bietet umfangreiche Weiterbildungsangebote zur guten wissenschaftlichen Praxis für verschiedene Bereiche und Zielgruppen sowie Hinweise auf externe Angebote. Dazu gehören unter anderem:
- Einführungen in die Recherche in Datenbanken
- Workshops zu Literaturverwaltungsprogrammen
- Schulungen zu Forschungsdatenmanagement, zur Datenpublikation
- Qualifizierungsmöglichkeiten für alle Karrierestufen (R1-R4)
Unterstützung bei rechtlichen Fragen
Datenmanagement und Datenschutz
Vor allem, wenn eine Publikation von Forschungsdaten erfolgen soll, sind bestimmte rechtliche Bedingungen vorab zu klären. Aber auch die reine Verarbeitung von Daten kann mit rechtlichen Einschränkungen einhergehen. Es sollte daher vorab geprüft werden, welche der nachfolgenden Rechtsgebiete gegebenenfalls berücksichtigt werden müssen.
Qualitätsstandards
Ansprechpartner*innen
Patente und Lizenzen
Fragen zum Urheberschutz und zum Schutz geistigen Eigentums können an das Team für Patente und Lizenzen gerichtet werden.
Rechtliche Angelegenheiten
Die Stabsstelle Rechtliche Forschungsangelegenheiten bündelt die juristische Kompetenz im Zusammenhang mit Forschungsangelegenheiten.
Anlaufstellen beim Verdacht auf Verstöße
Manchmal kann es im Hinblick auf die gute wissenschaftliche Praxis Probleme geben. Hier finden Sie alle Anlaufstellen beim Verdacht auf Verstöße zur guten wissenschaftlichen Praxis.
Die Humboldt Graduate School bietet Konflikt-Sprechstunden für alle, die an der Humboldt-Universität promovieren, an. Die Beratung findet durch externe Mediatorinnen und Mediatoren statt und ist absolut vertraulich.
Auch Betreuerinnen und Betreuer können sich im Falle von Konflikten mit den von ihnen betreuten Doktorandinnen und Doktoranden an professionelle externe Beraterinnen und Berater wenden. Zur Konfliktberatung für Betreuende
- Umfassende Informationen zu Chancengerechtigkeit und Prävention von Diskriminierung und Gewalt an der Humboldt-Universität zu Berlin
- Beratung und Beschwerde bei sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt sowie Stalking
- Präventionsstelle Antisemitismus:Anlauf- und Beratungsstelle für jüdische Studierende und HU-Mitarbeitende.
- Beauftragte für Beschwerden nach dem allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG): Allen Mitarbeitenden der HU steht die Möglichkeit offen, eine formelle Beschwerde nach dem AGG einzureichen.
- Weiterhelfen kann auch die Allgemeine Konfliktberatung der HU des Hochschulischen Gesundheitsmanagements.
Angebote werden beim Zentrum Chancengerechtigkeit gebündelt.
Externe Anlaufstelle
Die Humboldt-Universität gemäß der EU-Richtlinie 2019/1937 eine interne Meldestelle eingeführt, um Mitarbeitende vor Repressalien beim Melden von Rechtsverstößen zu schützen. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll ein optimaler Schutz für Whistleblower gewährleistet werden. HU-Beschäftigte können vertraulich Hinweise zu Rechtsverstößen melden. Die Meldestelle zielt darauf ab, illegale Aktivitäten wie Finanzkriminalität, Korruption und Umweltvergehen zu verhindern oder aufzudecken (aus Humboldt-Intern, 01/2024). Weitere Informationen zur Meldestelle Whistleblower im Intranet
Das Team der Universitätsbibliothek berät, wenn es zu Schwierigkeiten bei Open-Access-Publikationen kommen sollte.
In Fällen von Datendiebstahl oder Datenmissbrauch müssen diese innerhalb von 72 Stunden an die zuständigen Aufsichtsbehörden gemeldet werden. Informationen erteilt auch der Datenschutzbeauftragte der Humboldt-Universität zu Berlin. Weitere Informationen zum Datenschutz
Bei Problemen beim Umgang mit IT-Sicherheit bzw. deren Behebung hilft der Computer und Medienservice der Humboldt-Universität weiter.
Ombudspersonen
Die Ombudspersonen beraten die Mitglieder der Humboldt-Universität vertraulich als neutrale Ansprechpersonen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Alternativ können sich Mitarbeitende der Humboldt-Universität bei Fragen und Konflikten im Bereich guter wissenschaftlicher Praxis bzw. wissenschaftlicher Integrität an das Ombudsgremium für wissenschaftliche Integrität in Deutschland (unterstützt durch die DFG) wenden.
Ombudspersonen an den Fakultäten
Darüber hinaus beraten auch Ombudspersonen an den Fakultäten zu Fragen und Konfliktfällen im Bereich der guten wissenschaftlichen Praxis.
- Juristischen Fakultät
- Lebenswissenschaftliche Fakultät
- Philosophische Fakultät
- Sprach- und Literaturwissenschaftliche Fakultät
- Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Die Kommission zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens (KWF) überprüft Vorwürfe gegenüber (ehemaligen) Mitglieder der Humboldt-Universität. Sie prüft grundsätzlich keine Forschungsarbeiten, die im Rahmen der an der Humboldt-Universität angebotenen Studiengänge (ausgenommen Promotionsstudiengänge) entstanden sind. Die Prüfkriterien und das Vorgehen der Kommission werden in der Satzung der Humboldt-Universität zu Berlin zur GWP ausführlich beschrieben (Abschnitt 4, §9-§14).
Weitere Informationen zur guten wissenschaftlichen Praxis
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