HU fordert Grundsatzdiskussion über das Berliner Hochschulgesetz
Die Mitglieder des Akademischen Senats (AS) der Humboldt-Universität haben in ihrer Sitzung am 15. März 2011 eine Stellungnahme zur Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes beschlossen. Darin heißt es, dass die vorgeschlagene, nun im Eilverfahren zu beschließende Novelle nach Auffassung des AS nicht das „letzte Wort“ sein kann. Der AS fordert daher – unabhängig von den Kritikpunkten an den vorgeschlagenen Einzelregelungen – für die nächste Legislaturperiode eine grundsätzliche Diskussion über die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Berliner Hochschulen. An dem derzeitigen Entwurf für eine Novelle des Berliner Hochschulgesetzes sieht der Akademische Senat noch konkreten Änderungsbedarf.
Er lehnt folgende Punkte des Gesetzentwurfs ab:
- Die Einführung der neuen Stellenkategorie von „Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Aufgabenschwerpunkt Lehre“ (§ 110a), um Qualitätseinbußen in der Lehre zu vermeiden. An einer Forschungsuniversität wie der Humboldt-Universität muss die Möglichkeit der eigenen Qualifikation durch Forschung für die Wissenschaftler gewährleistet bleiben, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die akademische Lehre – entgegen dem Humboldt’schen Ideal – allein aus Kostengründen auf „billige“ Weise geleistet werden soll.
- Die Verkürzung der Beschäftigungsdauer für studentische Hilfskräfte von vier auf zwei Semester.
- Die Hochschulzulassung beruflich Qualifizierter ist wünschenswert, die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens verlangt aber klare Kriterien durch die Senatsverwaltung – insbesondere eine finanzielle bzw. personelle Unterstützung – um Verzögerungen im allgemeinen Zulassungsverfahren zu vermeiden.
- Der AS befürwortet ebenso die Ermöglichung eines Teilzeitstudiums, fordert in der Novelle aber eine klare Absicherung eines erweiterten Lehrangebots und eine entsprechende Zusatzfinanzierung, um eine qualitativ und wissenschaftlich anspruchsvolle Betreuung der Teilzeitstudierenden zu gewährleisten. Im Rahmen der geltenden Hochschulverträge ist eine Zusatzfinanzierung bisher nicht vorgesehen.
- Um den Studierenden eine persönliche Schwerpunktsetzung und eigenständige Gestaltung ihres Studiums auch über die Fächergrenzen hinaus zu ermöglichen, fordern die AS-Mitglieder, auch nach dem geplanten Wegfall von § 24, im Berliner Hochschulgesetz eine Regelung für einen angemessenen wahlfreien Anteil am Studium festzuschreiben.
- Die Veröffentlichungspflicht für Lehrevaluationen (§ 8a Abs. 4) kann als uneinschränkbare Verpflichtung der Universität im Einzelfall mit berechtigten Datenschutzbelangen der Lehrenden kollidieren. Dem sollte in der Novelle Rechnung getragen werden.
Die in der Novelle enthaltenen Regelungen zur Gleichstellung und Frauenförderung (§ 5a) hält der AS für begrüßens- und unterstützenswert. Im Allgemeinen fordern die Mitglieder eine deutlich verbesserte finanzielle Ausstattung aller Berliner Universitäten, um etwa der Pflicht, die didaktische Fort- und Weiterbildung an den Hochschulen zu sichern, nachzukommen.
Ebenso spricht sich der AS für Differenzierungsklauseln zwischen den Berliner Hochschulen – beispielsweise zur statusrechtlichen Stellung von Lehrbeauftragten – aus, um zukünftig institutionell adäquate Lösungen schaffen zu können.
Die Stellungnahme ist das Ergebnis der Arbeit eines aus Vertretern aller Statusgruppen der Universität gebildeten Arbeitskreises. „Die Humboldt-Universität richtet an Bildungssenator Jürgen Zöllner deshalb jetzt die Bitte, sich einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzestextes zu öffnen. Ein novelliertes Hochschulgesetz kann dem Wissenschaftsstandort Berlin nur zuträglich sein, wenn es die erlangte Autonomie der Berliner Hochschulen nicht in Gefahr bringt und darüber hinaus größtmögliche Gestaltungsprozesse zur Entwicklung von Forschung, Lehre und außeruniversitären Kooperationen ermöglicht“, sagt der Präsident der Humboldt-Universität, Jan-Hendrik Olbertz.
WEITERE INFORMATIONEN
Constanze Haase
Humboldt-Universität zu Berlin
PR-Referentin Geistes- und Sozialwissenschaften
Referat Öffentlichkeitsarbeit
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