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Erklärung der Präsidentin der HU zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Herrn Dr. Holm

Entscheidung der HU in der Personalie Dr. Andrej Holm

Ich habe heute entschieden, das Arbeitsverhältnis mit Herrn Dr. Holm ordentlich zu kündigen, und dies dem Personalrat mitgeteilt. Der Personalrat kann sich dazu innerhalb von zwei Wochen äußern.

Ich bedauere diese Entscheidung sehr, weil die Humboldt-Universität zu Berlin (HU) einen renommierten und anerkannten Stadtsoziologen mit großer wissenschaftlicher Reputation verliert.

Seine Lehrveranstaltungen waren bei den Studierenden besonders geschätzt, die Anerkennung unter seinen Kolleginnen und Kollegen erstreckt sich über alle Fakultäten.

Wegen dieser Wertschätzung hat die HU versucht, das Arbeitsverhältnis mit Herrn Dr. Holm einvernehmlich aufzulösen. Lei­der hat er diesen fast schon vereinbarten Weg verworfen.

Die Kündigung beruht nicht auf der Tätigkeit von Herrn Dr. Holm für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), sondern einzig darauf, dass Herr Dr. Holm die HU hinsichtlich seiner Biographie getäuscht und auch an dem wiederholt vorgebrachten Argument der Erinnerungslücken festgehalten hat.

Anfang der 1990er Jahre hat die HU u. a. zur Bewertung einer Tätigkeit für das MfS einen Ehren­auschuss eingerichtet. Dieser Ausschuss hat sich Kriterien hinsichtlich seiner Empfehlungen über eine Zumut­bar­keit oder Un­zumutbarkeit für eine Tätigkeit an der HU gegeben. In seinem dem Akade­mischen Senat im Mai 1995 vorgelegten Abschlussbericht heißt es: „als Zumutbarkeits­gründe (kom­men) z. B. in Betracht: … Die Tätigkeit für das MfS wurde unmittelbar nach Schulabschluss erst 1989 aufgenom­men.“ Dies war bei Herrn Dr. Holm der Fall. Hätte Herr Dr. Holm seine Biographie bei der Einstellung offen gelegt, wäre eine Einstellung auch nach den aktuell vorliegenden Informationen möglich gewesen.

Herr Dr. Holm war nach der Auskunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) vom 2.1.2017 zu keiner Zeit Mitglied des Wachregiments „Feliks Dzierzynski“. Er hat mit seinen Angaben im Fragebogen und in verschiedenen Lebens­läu­fen zu verschleiern versucht, dass er Offiziersschüler des MfS war. Dies ist arbeits­recht­lich eine arglistige Täuschung. Am 13.12.2016 hat er der HU einen neuen Lebenslauf zugesandt. Die Tätigkeit als Offiziersschüler wird hier gegenüber der HU erstmals erwähnt. Es ist durch diese Übersendung klar, dass Herrn Dr. Holm bewusst war, dies bislang verschwiegen zu ha­ben, er die bisherigen Falschangaben zum Teil korrigieren wollte, allerdings immer noch bei seiner Falschangabe, er habe eine Grundausbildung beim Wachregiment geleistet, bleibt.

In dem vielzitierten taz-Interview vom Dezember 2007 konnte er sich wohl an Einzelheiten seiner MfS-Tätigkeit erinnern. In seinem Lebenslauf, den er bei der Wiedereinstellung 2011 der HU vorgelegt hat, verschwieg Herr Dr. Holm die Tätigkeit als Offiziersschüler des MfS weiterhin.

Auch in der am 12.01.2017 durch seinen Rechtsanwalt vorgelegten Stellungnahme beruft sich Dr. Holm auf Erinnerungslücken. Außerdem stellt er beispiels­weise dar, dass die Tätigkeit beim MfS dem regulären Wehrdienst gleichgestellt gewesen sei und dass seine Einstellung im Jahr 2005 unter hohem Zeitdruck erfolgte, was un­kor­rekte An­ga­ben erklären. Im Wesentlichen beharrt er darauf, keine falschen Angaben gemacht zu haben. Letzteres spricht gegen die ansonsten von ihm behaupteten Erinnerungs­lücken. Auch wird in der Stellungnahme versucht, Herrn Dr. Holm eine gegenüber der DDR kritische Position zu attestieren („erhebliche Zweifel“ am Dienst beim MfS).

Die gegenüber der HU abge­ge­be­ne Stellungnahme und die öffentlichen Äußerungen von Herrn Dr. Holm zeigen, dass er nicht bereit ist, seine Falschangaben gegenüber der HU einzuräumen und sich von ih­nen zu distanzieren.

Mit den Falschangaben ist – im arbeitsrechtlichen Sinn – das Vertrauensverhältnis der HU gegenüber Herrn Dr. Holm nachhaltig gestört worden. In der Stellungnahme gegenüber der HU ist mit keinem Wort ein Bedauern zu den Falschangaben zu erkennen. Die Falschangaben, das fehlende Bedauern und sein Beharren auf „Erinnerungslücken“ haben mich zu der Entscheidung gebracht, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst
Präsidentin der Humboldt-Universität

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