Brexit und Mobilität
Am 1. Januar 2021 hat sich der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU vollzogen. Erasmus-Austausche werden unter bestimmten Bedingungen bis 2023 dennoch möglich bleiben.
Verträge, die im laufenden Erasmus+ Programm (2014-2020) geschlossen wurden, bleiben bis zu derem Ende gültig. Dies gilt auch für alle Projekte, die im Jahr 2020 bewilligt wurden – einschließlich ihrer Laufzeiten. Kooperationsprojekte in den Förderlinien der Leitaktionen 2 und 3 sowie Erasmus Mundus und Jean Monnet-Aktivitäten, die im Jahr 2020 bewilligt wurden, sind ebenfalls über die gesamte Projektdauer von zwei bis drei Jahren förderfähig. Für Erasmus+ Geförderte dürfen weiterhin keine Studiengebühren (home fees, international fees) erhoben werden.
Für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten wird kein Visum erforderlich sein („Visitor route"). Deutsche Studierende, die länger als sechs Monate an einer britischen Universität studieren wollen, benötigen ab 1. Januar 2021 ein Visum (die sogenannte „Student route"). Die Visabestimmungen für Praktika im Rahmen des Erasmus+ Programms sind noch unklar.
Die Abteilung Internationales lädt am 27. Januar 2021, 12.00 Uhr zu einer digitalen Mittagspause mit dem King's College London ein, in der offene Fragen zum Brexit, bezüglich Erasmus, Visa, Horizon2020, etc. geklärt werden können.
Um Anmeldung wird bei Dr. Christin Bohnke via E-Mail bis 25. Januar gebeten.
Weitere Informationen
Hinweise zum Brexit – Erasmus+ und das Vereinigte Königreich
Videobeitrag auf rbb24: Kein Erasmus-Austausch mit Großbritannien