Für bestimmte Tätigkeitsfelder kann eine Doppelqualifikation nötig oder zumindest wünschenswert sein. Beispielsweise brauchen Schulpsycholog*innen in Berlin ein Lehramtsexamen und ein Psychologiestudium, oder man möchte die eigenen Arbeitsmarktchancen optimieren, indem man z.B. neben seinem Wirtschaftsstudium gleichzeitig noch ein Technik- oder Informatikstudium zu absolvieren überlegt.
Manchen fällt aber auch nur die Entscheidung zwischen zwei Fächern so schwer, dass sie überlegen, beide Fächer parallel zu studieren (um sich vielleicht später zu entscheiden).
Hier gibt es einiges zu beachten.
Verwechslungsgefahr
Manchmal wird das Doppelstudium verwechselt mit dem Studieren einer Fächerkombination (Kombibachelor) oder mit einem Zweitstudium (wird nach einem bereits abgeschlossenen Studium begonnen).
Gründe gegen ein Doppelstudium
Zum einen erlaubt das Berliner Hochschulgesetz ein Doppelstudium nur, wenn dadurch nicht andere Studieninteressierte vom Erststudium ausgeschlossen werden. Wenn also Ihre beiden gewünschten Studiengänge einem Numerus clausus unterliegen, können Sie bestenfalls noch auf Restplätze hoffen.
Zum anderen ist die Studierbarkeit und Studienorganisation erschwert: Der Arbeitsaufwand für ein Studium entspricht bereits etwa einer vollen Arbeitswoche und würde sich bei Hinzunahme eines weiteren Studiengangs verdoppeln. So kann es zu einer größeren Belastung und Studienzeitverlängerung kommen.
Doppelstudium beantragen
Für einen gewünschten Studiengang mit Numerus Clausus (NC) müssen Sie sich zunächst regulär bewerben bzw. für einen NC-freien Studiengang einen Zulassungsantrag stellen; Informationen finden Sie auf unserer Seite Bewerben.
Sollten Sie eine Zulassung erhalten, wird über die Genehmigung eines Doppelstudiums nach Antragstellung im Rahmen der Immatrikulation entschieden. Das Doppelstudium kann nur ausnahmsweise und bei fachlich-inhaltlich voneinander verschiedenen Studiengängen genehmigt werden. Zudem ist Voraussetzung, dass Sie in der Lage sind, in beiden ordnungsgemäß zu studieren.
Für einen zweiten zulassungsbeschränkten Studiengang können Sie nur immatrikuliert werden, wenn dies im Hinblick auf das Studienziel sinnvoll ist, und wenn andere dadurch nicht vom Erststudium ausgeschlossen werden (Berliner Hochschulgesetz §14). D.h. es müssen am Ende des Bewerbungsverfahrens noch Restplätze übrig bleiben.
Weitere Fragen zu Anträgen und Verfahren richten Sie bitte an das Referat Studierendenservice.
Alternativen
Häufig gestellte Fragen
Ein Doppelstudium wird also nur in sehr seltenen Fällen in Frage kommen. Hier dennoch abschließend einige Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Ja, das hätte sogar einen gewissen Vorteil: Sie können dann Arbeits- und Organisationsaufwand besser für sich abschätzen.
Ja, das ist nicht ausgeschlossen.
Die Zahlung von Gebühren und Beiträgen für den zweiten Studiengang entfällt an der HU, wenn Sie nachweisen, dass Sie diese bereits an einer anderen Hochschule Berlins oder Brandenburgs entrichtet haben. Falls andere Hochschulen beteiligt sind, erkundigen Sie sich bitte nach deren Regelungen.
Nein, das ist für ein Doppelstudium ausgeschlossen.
Nein, das ist an der HU nicht möglich.