Verlauf der Tenure-Track-Phase

Mit dem Tenure-Track-Verfahren erhalten herausragende Wissenschaftler*innen frühzeitig nach der Promotion die Möglichkeit zu eigenständiger Forschung und Lehre sowie die Chance auf eine Lebenszeitprofessur an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Das Tenure-Track-Verfahren der Humboldt-Universität

An der Humboldt-Universität zu Berlin werden Tenure-Track-Professor*innen für 6 Jahre berufen. Sie erhalten die Aussicht, dass Sie nach einer erfolgreichen Bewährungsphase unmittelbar auf eine unbefristete Professur  übernommen werden. Die Wertigkeit der Anschlussposition steht bereits bei Ausschreibung fest. Der Übergang auf eine dauerhafte Professur hängt von der erfolgreichen Bewährungsfeststellung im vierten Jahr sowie von der erfolgreichen Tenure-Evaluierung nach bei der Berufung vereinbarten Leistungsanforderungen ab. 

Ein klares Anforderungsprofil von Anfang an

Gemeinsam mit den Tenure-Track-Professor*innen schließt die Universität bei Berufung eine gemeinsame Zielvereinbarung ab, in der Leistungsanforderungen benannt werden. Als Grundlage dafür werden zuvor im Laufe des Berufungsverfahrens aus einem hochschulweit geltenden Rahmenkatalog die konkreten Leistungsanforderungen in Hinblick auf die spezifische Professur bestimmt.

Begleitung und Förderung

Die Tenure-Track-Phase dient der Qualifizierung zur Lebenszeitprofessur. Die Berufenen erhalten in dieser Zeit die Möglichkeit, ihr wissenschaftliches Profil zu schärfen, indem sie Forschungsprojekte durchführen und in der Lehre tätig sind. Weiterhin sammeln sie Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung sowie der Betreuung von Studierenden und Promovierenden. Sie werden dabei durch ein Mentoring begleitet und durch Weiterbildungsangebote gezielt in ihrer wissenschaftlichen Entwicklung unterstützt. 

Ein transparentes Verfahren

Die Tenure-Track-Professur schließt mit der Tenure-Evaluierung ab, die spätestens 15 Monate vor Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses eingeleitet wird. Hierbei prüft eine Tenure-Kommission auf Fakultätsebene, ob die bei Berufung gemeinsam mit der Kandidatin bzw. dem Kandidaten vereinbarten Leistungsanforderungen erfüllt wurden. Bei Erfolg wird die Tenure-Track-Professorin oder der -Professor auf eine Lebenszeitprofessur übernommen. Bei negativem Ergebnis kann eine Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses für eine Übergangszeit von bis zu einem Jahr beantragt werden, um der bzw. dem Evaluierten die Möglichkeit der Neuorientierung zu geben. Ein ständiges Tenure-Board begleitet disziplinübergreifend die Durchführung der Tenure-Track-Berufungen und Tenure-Evaluierungen.

Welche Satzung gilt?

Die Berufungs- und Tenure-Track-Satzung 2023 (BTTS 2023) ist am 04.03.2023 in Kraft getreten. Achtung: Bei Tenure-Track-Professuren, die nach Berufungs- und Tenure-Track-Satzung 2019 (BTTS 2019) berufen worden sind, erfolgen die Zwischenevaluation und die Tenure-Evaluation weiterhin nach BTTS 2019.

Wie verläuft die Tenure-Track-Phase?

Die befristete Tenure-Track-Professur dient der Qualifizierung für die bereits bei Berufung feststehende Lebenszeitprofessur. Hierfür müssen die bei der Berufung auf die Tenure-Track-Professur vereinbarten Leistungsanforderungen erfüllt wurden. Grundlage ist der hochschulweit geltende Rahmenkatalog, aus dem im Laufe des Berufungsverfahrens die konkreten Anforderungen bestimmt werden. Tenure-Track-Professor*innen schärfen  in dieser Zeit ihr wissenschaftliches Profil , indem sie Forschungsprojekte durchführen und in der Lehre tätig sind. Des Weiteren sammeln sie Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung und der Betreuung von Promovierenden und Postdoktorand*innen. Während der Tenure-Track-Phase erwerben die Wissenschaftler*innen außerdem Personalführungskompetenzen und engagieren sich für Chancengerechtigkeit. Sie werden dabei durch ein Mentoring begleitet und durch Coaching – und Weiterbildungsangebote gezielt in ihrer wissenschaftlichen Entwicklung unterstützt.

  1. Nach Berufungs- und Tenure-Track-Satzung 2023 berufene Tenure-Track-Professor*innen werden zunächst für die Dauer von sechs Jahren zu Beamt*innen auf Zeit ernannt.  
  2. Im vierten Jahr der Tenure-Track-Phase findet die Bewährungsfeststellung statt, welche an der HU Berlin nach der geltenden Berufungs- und Tenure-Track-Satzung durchgeführt wird.
  3. Die Tenure-Track-Phase wird durch die Tenure-Evaluation abgeschlossen. Das Verfahren wird spätestens 15 Monate vor Ende der Dienstzeitperiode eingeleitet. Bei Erfolg wird die*der Kandidat*in auf eine Lebenszeitprofessur übernommen.

Wie verläuft die Tenure-Evaluation?

Im Rahmen der Tenure-Evaluierung wird geprüft, ob die bei der Berufung gemeinsam mit der*dem Berufenen vereinbarten Leistungsanforderungen erfüllt wurden. Grundlage ist der hochschulweit geltende Rahmenkatalog, aus dem im Laufe des Berufungsverfahrens die konkreten Anforderungen bestimmt werden. Bei Erfolg wird die*der Tenure-Track-Professor*in auf eine Lebenszeitprofessur übernommen. Grundlage für die Evaluierung ist die Berufungs- und Tenure-Track-Satzung (BTTS) der Humboldt-Universität zu Berlin. Das Verfahren der Tenure-Evaluierung wird auf Antrag der Kandidatin bzw. des Kandidaten spätestens 15 Monate vor Ende des befristeten Beschäftigungsverhältnisses eingeleitet.

Tenure-Kommission

Der Fakultätsrat setzt eine Tenure-Kommission ein. Die Tenure-Kommission prüft, ob die im Zusammenhang mit der Ernennung oder Einstellung vereinbarten Leistungsanforderungen in allen Kategorien erreicht wurden. Die Tenure-Kommission holt hierzu Gutachten von mindestens drei herausragenden und, sofern von der Ausrichtung der Professur geboten, internationalen  externen Hochschullehrenden ein. Die Tenure-Kommission erstellt einen schriftlichen Bericht und empfiehlt bei positiven Ergebnis die Übernahme auf die vorgesehene Lebenszeitprofessur. Die Tenure-Kommission erörtert mit der*dem Kandidat*in die Entwicklung im Rahmen der Tenure-Professur und die erreichten Leistungen.

Beschluss

Der Fakultätsrat beschließt auf Grundlage des schriftlichen Berichts und der Empfehlung der Tenure-Kommission die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bzw. ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.

Stellungnahme des Tenure-Boards

Das Tenure-Board erhält unmittelbar nach Beschlussfassung des Fakultätsrats die Unterlagen des Verfahrens. Es prüft die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung und stellt sicher, dass bei der Evaluierung nur die bei Berufung festgelegten Leistungsanforderungen herangezogen wurden. Das Tenure-Board gibt eine schriftliche Empfehlung zur Umsetzung des Beschlusses ab. Die*der Präsident*in kann auf Grundlage der Empfehlung den Vorgang zur nochmaligen Beratung und Beschlussfassung an die Fakultät zurückgeben.

Kenntnisnahme des Akademischen Senats

Der Akademische Senat der Humboldt-Universität zu Berlin erhält das Ergebnis der Evaluation zur (zustimmenden) Kenntnisnahme. Bei positivem Ergebnis der Evaluation wird das Verfahren zur Berufung auf Lebenszeit eingeleitet.

Häufig gestellte Fragen zur Evaluationsphase (FAQ)

Das Verfahren der Tenure-Evaluierung an der HU Berlin regelt den Prozess, mit dem am Ende der Bewährungsphase der Tenure-Track-Professur anhand klarer und transparenter Leistungsvoraussetzungen über die Entfristung auf eine Lebenszeitprofessur entschieden wird.

Grundlage der Begutachtung sind der Selbstbericht der*des Kandidat*in inkl. Dokumentation, externe Gutachten und die Lehrevaluierungen durch Studierende. Die Bewertung erfolgt anhand der in der Berufungsvereinbarung festgelegten Leistungsanforderungen. Für eine positive Evaluierung sind herausragende Leistungen in der Kategorie Forschung vorzuweisen. Die Leistungsanforderungen in der Kategorie Akademische Lehre müssen vollumfänglich erfüllt sein. Die Tenure-Kommission kann bei ihrer Entscheidung besonders herausragende Leistungen in den Kategorien Forschung und Akademische Lehre ausschlaggebend berücksichtigen. Des Weiteren sind Leistungen in den Kategorien Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung, Förderung von Promovierenden und Postdoktorand*innen und Erwerb von Personalführungskompetenzen zu erbringen.

Ja, die persönlichen Lebensumstände (Mutterschutzzeiten, Elternzeiten, Betreuungszeiten für Kinder sowie Verpflichtungen gegenüber pflegebedürftigen Angehörigen) finden dabei angemessene Berücksichtigung.

Wird im Rahmen der Tenure-Evaluierung festgestellt, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat die bei Berufung vereinbarten Leistungsanforderungen nicht erreicht hat, endet das Beschäftigungsverhältnis. Die oder der Evaluierte kann einen Antrag stellen, auf den hin das Beschäftigungsverhältnis um bis zu einem Jahr verlängert wird (Auslaufphase).

Nein, eine Wiederholung der Tenure-Evaluierung ist nicht möglich.

Die Bewährungsphase der Tenure-Track-Professur soll voll ausgeschöpft werden. Ist eine vorgezogene Tenure-Evaluierung (bspw. bei externem Ruf) gewünscht, kann die Tenure-Evaluierung vorgezogen werden. Bei Juniorprofessuren ist hierfür die Feststellung der Bewährung Voraussetzung.

Dokumente zum Download

Berufungs- und Tenure-Track-Satzung (2023)

Berufungs- und Tenure-Track-Satzung (2023)

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Rahmenkatalog Berufungs- und Tenure-Track-Satzung (2023)

Rahmenkatalog Berufungs- und Tenure-Track-Satzung (2023)

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Berufungs- und Tenure-Track-Satzung (2019)

Berufungs- und Tenure-Track-Satzung (2019)

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Rahmenkatalog Berufungs- und Tenure-Track-Satzung (2019)

Rahmenkatalog Berufungs- und Tenure-Track-Satzung (2019)

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Kontakt

Gwendolyn Papke
Referentin Tenure-Track-Programm
Tel.: +49 30 2093-20064

Dr. Anke Sharma
Referentin Tenure-Track-Programm
Tel.: +49 30 2093-12528

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