Stellungnahme des Präsidiums zur Weiterbeschäftigung von Studierenden an der HU
Sehr geehrte Studierende, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Hochschulleitung hält weiterhin an der Beschäftigung von Studentischen Hilfskräften auch in wissenschaftsunterstützenden Bereichen der Universität fest. Uns ist sehr daran gelegen, möglichst vielen Studierenden die Möglichkeit zu geben, in einem für sie adäquaten und vor allem flexiblen Rahmen neben dem Studium erste Berufserfahrungen zu sammeln. Die von den Berliner Universitäten angestrebte Überarbeitung von Paragraf 121 BerlHG, die eine Einstellung von Studentischen Hilfskräften in den wissenschaftsunterstützenden Bereichen auf rechtlich sicheren Boden stellen könnte, wird noch Zeit in Anspruch nehmen. Wir stehen im Austausch mit den Koalitionsparteien und werden den von uns präferierten Lösungsweg weiter verfolgen.
Um Härten zu vermeiden, haben wir dem Personalrat der studentischen Beschäftigten (PRstudB) eine Übergangsregelung vorgeschlagen, die die Weiterbeschäftigung, Aufstockung und Wiedereinstellung von SHK bis zum 30. Juni 2019 ermöglichen würde und dem Personalrat der studentischen Beschäftigten auch Beschäftigungsanträge für SHK in den Bibliotheken vorgelegt. Bedauerlicherweise lehnte der PRstudB die beantragten Weiterbeschäftigungen personalvertretungsrechtlich ab und äußert sich auch nicht zur Übergangsregelung (Meldung vom 2. November 2018). Damit bleibt uns der Weg einer zumindest vorläufigen Entspannung der Situation verwehrt und weder Weiterbeschäftigungen noch Neueinstellungen von SHK in den Servicebereichen sind möglich. Die bereits spürbaren personellen Engpässe in den betroffenen Bereichen und die Einschränkungen von Serviceleistungen an der HU werden daher weiter bestehen bleiben und sich voraussichtlich weiter verschärfen: Studentische Hilfskräfte werden mit den Konsequenzen von auslaufenden Verträgen umgehen müssen und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität steigt durch den Ausfall von Studentischen Hilfskräften zunehmend die Arbeitsbelastung.
Im Interesse von Planbarkeit und Sicherstellung, insbesondere der Serviceleistungen für die Studierenden an der HU, bereiten wir die Umwandlung von SHK-Stellen in TV-L-Stellen vor. Damit werden viele bislang exklusiv Studierenden vorbehaltene Beschäftigungsmöglichkeiten wegfallen. Die Ausschreibungen von TV-L-Stellen erfolgen im wettbewerblichen Verfahren auf dem Stellenmarkt. Sie unterliegen den Rahmenbedingungen des TV-L HU, was mit dem Verlust an Flexibilität, insbesondere in Bezug auf die Arbeitszeiten, einhergehen wird. Es ist abzusehen, dass für zahlreiche Studierende diese Jobangebote nicht in Frage kommen, da sie sich nicht mit den Anforderungen eines Studiums in Einklang bringen lassen.
Um die hauptberuflichen Mitarbeitenden in den wissenschaftsunterstützenden Bereichen zeitnah zu entlasten, prüft die Universitätsleitung eine Reihe von Ideen, zum Beispiel die Inanspruchnahme von Personalagenturen, externen Dienstleistern oder auch die befristete Ausschreibung von TV-L-Teilzeitstellen.
Wir möchten Sie gerne persönlich über den aktuellen Stand informieren und laden Sie herzlich am Mittwoch, 14.11.2018, 16.00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in das temporäre Hörsaalgebäude auf dem Campus Nord ein. Das temporäre Hörsaalgebäude befindet sich hinter der Humboldt Graduate School, Zugang über die Toreinfahrten rechts und links von der Humboldt Graduate School), Luisenstraße 56, 10115 Berlin.
Mit freundlichem Gruß
Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst
Präsidentin