Zusätzlicher Prüfungsversuch nach Beratung

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Studium
Lehre
Bisher durfte eine nicht bestandene Modulabschlussprüfung (MAP) in der Regel zweimal wiederholt werden. Mit der 22. Änderung der ZSP-HU setzt die HU seit dem 21. Januar 2025 eine Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes um.

Studierende haben die Möglichkeit, durch die Teilnahme an einer Prüfungsberatung und nach erfolgloser Ausschöpfung aller regulären Wiederholungsversuche, einen weiteren Versuch in Anspruch zu nehmen. Vor der letzten regulären Wiederholungsmöglichkeit informiert der Prüfungsausschuss über die Folgen eines endgültigen Nichtbestehens der Prüfung und lädt zum Beratungsgespräch ein. In diesem Gespräch wird gemeinsam besprochen, weshalb die MAP misslang und welche konkreten Wege es gibt, sich auf den nächsten Versuch besser vorzubereiten.

Bei Fragen oder Problemen können Sie sich an das für Sie zuständige Prüfungsbüro wenden.

Zweiundzwanzigste Änderung der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt- Universität zu Berlin (ZSP-HU)

Zweiundzwanzigste Änderung der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt- Universität zu Berlin (ZSP-HU)

Bitte beachten Sie das AMB 04/2025!

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