Normative Rahmenbedingungen und juristische Gestaltungsoptionen der Digitalisierung und Bereitstellung (noch) rechtebewehrter Objekte – eine wissenschaftliche Vermessung von Arbeitsfeld 1 der DFG-Pilotphase

Auf einen Blick

Laufzeit
09/2025  – 08/2027
DFG-Fachsystematik

Rechtswissenschaften

Förderung durch

DFG sonstige Programme DFG sonstige Programme

Projektbeschreibung

Gerade das Förderhandeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft versetzt Archive, Bibliotheken und Museen in die Lage, der Forschung ein immer breiteres Fundament an digitalisierten historischen Quellen im Open Access zugänglich zu machen. Angesichts der für Werke aus der Zeit vor 1918 inzwischen günstigen Angebotssituation wächst auf Forschungsseite die Erwartung an Sammlungseinrichtungen, auch ihre jüngeren Bestände umfassend zu digitalisieren und unter möglichst liberalen Bedingungen für wissenschaftliche Zwecke bereitzustellen. Diesem durch die Pluralisierung digitaler Forschungsmethoden zusätzlich gesteigerten Bedarf stehen jedoch vielfältige rechtliche Hürden entgegen, die über das Urheber- und Leistungsschutzrecht hinaus auf das Archiv-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht wie auch auf zahlreiche weitere Rechtsgebiete ausgreifen. Um Kulturerbeeinrichtungen mithilfe von Praxisleitfäden einen Handlungskorridor zur rechts-sicheren Schließung dieser Leerstelle und den geförderten Projekten der DFG-Pilotphase ein stabiles juristisches Fundament zu schaffen, zielt das beantragte Vorhaben auf die allgemeine rechtswissenschaftliche Vermessung der normativen Rahmenbedingungen, Risiken und Gestaltungsoptionen der Digitalisierung und forschungsbezogenen Bereitstellung (noch) rechte-bewehrter Objekte anhand repräsentativer Beispielfälle. Als zentrales Fallbeispiel dient diesem Pilotprojekt der von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB), der Kunstbibliothek – Staatliche Museen zu Berlin sowie der Stiftung Deutsche Kinemathek gemeinsam betreute multimediale Nachlass der Fotografin und Filmemacherin Leni Riefenstahl, der nicht nur in ethischer Dimension als ausgesprochen schwieriges Erbe gelten muss, sondern auch mit Blick auf die Vielzahl der an seinem Beispiel zu generalisierenden und musterhaft zu klären-den juristischen Problemlagen der Digitalisierung und Bereitstellung (noch) rechtebewehrter Objekte. Zur Vervollständigung des Gesamtbilds unter materialem wie juristischem Aspekt will das Vorhaben flankierend zeitgenössische (Medien-)Kunst aus der Sammlung der National-galerie im Hamburger Bahnhof – Nationalgalerie der Gegenwart sowie Tonträger und andere Datenbankwerke aus dem Musiknachlass des weltbekannten Dirigenten Claudio Abbado in der SBB einbeziehen.

Projektleitung

  • Person

    PD Dr. Katharina de la Durantaye

    • Juristische Fakultät
    • Bürgerliches Recht und Recht der Digitalisierung