FAQ zu Hochschulvertrag und notwendigen Sparmaßnahmen

Die von der Berliner Landesregierung beschlossenen Kürzungen im Wissenschaftsbereich zwingen alle Berliner Hochschulen zu harten Sparmaßnahmen. Das gilt auch für die HU. Wichtige Informationen zu den Hochschulverträgen, unterschiedlichen Maßnahmen und zum Einsparprozess an der HU haben wir hier für Sie zusammengestellt. 

Allgemeine Informationen

Gemäß §2a des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) sind Hochschulverträge haushaltsrechtliche Verträge der zuständigen Senatsverwaltung mit den Hochschulen über die Grundzüge ihrer weiteren Entwicklung und über die Höhe des Staatszuschusses für ihre Aufgaben. Die Laufzeit für die Verträge beträgt in der Regel fünf Jahre. 

Für die Berliner Hochschulen sind die Hochschulverträge ein wichtiges Instrument, das ihnen Planungssicherheit in Bezug auf ihre Finanzierung und Entwicklung geben soll, denn sie sind auf die Zuweisungen des Landes Berlin angewiesen. 

Zuletzt wurden im Februar 2024 die für die Jahre 2024 bis 2028 gültigen Hochschulverträge von der Berliner Wissenschaftssenatorin und den Berliner Hochschulleitungen unterzeichnet. 

Der Änderungsvertrag sieht eine Anpassung des bestehenden Hochschulvertrags für die Jahre 2024 bis 2028 zwischen dem Berliner Senat und den elf staatlichen Berliner Hochschulen vor. Er wurde notwendig, nachdem das Berliner Abgeordnetenhaus im Dezember 2024 beschlossen hatte, die für die Erfüllung der Hochschulverträge notwendigen finanziellen Mittel aufgrund von Haushaltskürzungen nicht mehr bereitzustellen und der Senat ankündigte, die Hochschulverträge nachverhandeln zu wollen. Über mehr als sechs Monate, von März bis Ende Juli 2025, haben die Berliner Hochschulen mit der zuständigen Senatorin und dem Staatssekretär intensiv über den Änderungsvertrag verhandelt und sich in zahlreichen Gesprächen mit politischen Akteuren aus dem Berliner Senat und dem Abgeordnetenhaus für eine Reduzierung der Kürzungen eingesetzt. 

In den Jahren 2024 und 2025 musste die HU einen erheblichen Teil der gebildeten Rücklagen einsetzen, beziehungsweise abgeben und hat im Jahr 2025 bereits nur abgesenkte Zuweisungen gegenüber dem Hochschulvertrag 2024-2028 bekommen. Seit Ende Juli 2025 liegt ein Änderungsvertrag vor, der für die Jahre 2026 bis 2028 wieder Mittelsteigerungen vorsieht, die jedoch weit hinter dem im ursprünglichen Vertrag verbindlich vereinbarten jährlichen Mittelaufwuchs von fünf Prozent zurückbleiben. 

Gab es Alternativen zum Änderungsvertrag?

Im Konflikt mit dem Berliner Senat um die Finanzierung der Hochschulen haben die Hochschulen innerhalb der Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen der Berliner Hochschulen (LKRP) frühzeitig ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, ob die Hochschulen auf Einhaltung des Vertrags klagen könnten. Das von der LKRP in Auftrag gegebene Gutachten sah ebenso wie ein vom parlamentarischen Dienst des Abgeordnetenhauses erstelltes Gutachten grundsätzlich eine gute rechtliche Basis für eine Klage. Die Hochschulen haben die Option einer Klage vorbereitet und während der Verhandlungen auch als Druckmittel eingesetzt. 

Nach schwierigen Verhandlungen und sorgfältigem Abwägen haben sich die Präsidien der Berliner Hochschulen im August 2025 gegen eine Klage und für die Annahme der ausgehandelten Änderungsverträge in den vorliegenden Formen ausgesprochen. Vor allem, da sie dadurch Planungssicherheit gewinnen und es laut Änderungsvertrag nach 2025 zu keinen weiteren Kürzungen kommen wird. Zudem hätte eine Klage für die Finanzsituation in den Jahren 2026 und 2027 keine Entlastung gebracht, da Verwaltungsgerichtsverfahren eine lange Laufzeit haben und ein Urteil frühestens im Jahr 2028 zu erwarten gewesen wäre. Auch die akademischen Senate der Berliner Hochschulen sind dieser Empfehlung gefolgt. Die mit dem Vertrag einhergehenden Kürzungen werden dennoch zu sehr schmerzhaften Einschnitten an allen Hochschulen und in allen Bereichen führen. 

Zentrale Punkte des Änderungsvertrags:

  • Der Änderungsvertrag sieht für die Jahre 2026 bis 2028 Mittelsteigerungen vor, die allerdings weit hinter dem im ursprünglichen Hochschulvertrag verbindlich vereinbarten jährlichen Mittelaufwuchs von fünf Prozent zurückbleiben. Die im Änderungsvertrag vorgesehenen Steigerungen können die zu erwartenden Kostensteigerungen (allgemeine Preissteigerung, Tarifabschlüsse) nicht ausgleichen. 
  • Er sieht eine Anpassung wesentlicher Leistungsparameter bei den Berliner Hochschulen vor, etwa eine Reduktion im Bereich der Lehrkräftebildung und der Halteverpflichtung, das heißt der Zahl der Studienplätze, die eine Hochschule laut Vertrag anbieten muss. 
  • Das Land Berlin verpflichtet sich, alle Versorgungslasten der Berliner Hochschulen zu übernehmen, was auch die HU erheblich entlasten wird. 
  • Das Land Berlin sagt zu, eine Hochschulbaugesellschaft in enger Abstimmung mit den Berliner Hochschulen einzurichten. Die Sanierung des HU-Gebäudes in der Invalidenstraße 110 soll als Pilotprojekt realisiert werden.
  • Die Senatsverwaltung richtet eine „Perspektivkommission“ ein, die Empfehlungen für die strukturelle Weiterentwicklung des Berliner Hochschulsystems erarbeiten soll.
  • Es werden Arbeitsgruppen zwischen den Hochschulen und der Senatsverwaltung eingesetzt, um mehr Agilität für die Hochschulen in konkreten Themenfeldern auszuarbeiten.

Wird die HU den Änderungsvertrag unterzeichnen?

Der für die akademischen Angelegenheiten zuständige Akademische Senat (AS) der HU hat sich in seiner Sitzung am 16. September 2025 mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass die Präsidentin den Änderungsvertrag zum Hochschulvertrag 2024 bis 2028 in der ausgehandelten Form unterschreiben soll. 

Wann tritt der Änderungsvertrag in Kraft?

Der Änderungsvertrag benötigt noch die Zustimmung des Berliner Abgeordnetenhauses. Diese ist für den 18. Dezember 2025 geplant. Erst dann kann er von den Hochschulen – voraussichtlich Ende 2025 oder Anfang 2026 – rechtsverbindlich unterzeichnet werden und in Kraft treten.

Sparmaßnahmen an der Humboldt-Universität

Die HU muss aufgrund der politischen Entscheidung des Berliner Senats, die finanziellen Zuweisungen an die Berliner Hochschulen stark zu kürzen, zahlreiche Sparmaßnahmen ergreifen, die nahezu alle Bereiche der Universität betreffen werden. Dazu zählen kurzfristige Sparmaßnahmen ebenso wie strukturelle Einsparungen im akademischen Bereich und im Bereich der zentralen Universitätsleitung und der Zentraleinrichtungen:

Kurzfristige Sparmaßnahmen:

Zu den Maßnahmen, die kurzfristig greifen, zählen die für 2026 bereits vollzogenen Kürzungen der Sach- und Investitionsmittelbudgets um durchschnittlich 10 Prozent

Außerdem gilt ab dem 1. April 2026 zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2027 für jede haushaltsfinanzierte Stelle eine Wiederbesetzungssperre von sechs Monaten. Ab April 2026 muss bei Wiederbesetzung einer Stelle oder einer Beschäftigungsposition diese mindestens sechs Monate vorher frei gewesen sein. Eine Liste von Ausnahmen für diese Regelung wurde von den Gremien der HU bereits beschlossen. 

Zeitgleich ab dem 1. April 2026 gelten auch zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2027 strikte Regeln für die Vertretung von vakanten Professuren aus Haushaltsmitteln

Strukturelle Sparmaßnahmen im akademischen Bereich:

Im akademischen Bereich müssen, nachdem mit dem Struktur- und Entwicklungsplan 2024 bereits 14,5 Professuren zuzüglich zugewiesene Stellen gestrichen wurden, zusätzlich Einsparungen in Höhe von 8 Millionen Euro bis 2028 erbracht werden. Diese erneute Einsparung im akademischen Bereich entspricht etwa 5 Prozent der Personalkosten. Dieses Einsparvolumen wurde grundsätzlich proportional auf die verschiedenen Fakultäten der HU verteilt. Besonders berücksichtigt wurden allerdings Bereiche des Lehrkräfteausbaus sowie von ihrer Personalstruktur an der HU kleine Fächer. Das HU-Präsidium hat allen Fakultäten finanzielle Einsparvorgaben gemacht und im November 2025 mit den Dekanaten aller Fakultäten dazu Einzelgespräche geführt. Die Ausarbeitung der konkreten Einsparvorschläge erfolgt in einem gemeinsamen Prozess von Präsidium und Fakultäten.

Strukturelle Sparmaßnahmen im Bereich der zentralen Universitätsverwaltung und bei den Zentraleinrichtungen (ZUV/ZE):

Im Bereich der zentralen Universitätsverwaltung und der Zentraleinrichtungen müssen bis 2028 5 Prozent der Personalkosten eingespart werden. Personal kann dabei nur dort eingespart werden, wo Aufgaben wegfallen.

Alle Leitungen der Abteilungen und Zentraleinrichtungen haben Vorschläge und Konzepte für Aufgabenreduzierungen und Personaleinsparungen eingereicht. Das Präsidium hat diese bei einer Klausurtagung mit den Leitungen sowie den Fakultätsgeschäftsführungen diskutiert. Die im Grundsatz konsentierten Maßnahmen werden nun in den Abteilungen mit den Mitarbeitenden weiter ausgearbeitet, mit den betroffenen Einheiten und zuständigen Gremien diskutiert und im Anschluss schrittweise umgesetzt.

Einsparungen bei Gebäuden: 

Der Betrieb und die Instandhaltung von Gebäuden stellen einen bedeutenden Posten im Haushalt der HU dar. Um die Einsparvorgaben des Senats umsetzen zu können, müssen auch in diesem Bereich Maßnahmen ergriffen werden.

Abmietungen:

Die Anmietung externer Flächen verursacht erhebliche Kosten für die HU. Eine Maßnahme, um die Einsparvorgaben des Senats zu realisieren, ist deshalb die Abmietung von Gebäuden und Flächen. Die ersten Abmietungen sind erfolgt und betreffen folgende Liegenschaften: Friedrichstraße 194-199, Zimmerstraße 23, Charlottenstraße 42 und 81, Teilabmietung Luisencarree, Labor- Container; das sind rund 1,32 Millionen Euro Miete pro Jahr. Weitere Abmietungen sind in Planung. Mittels der Verdichtung eigener Flächen werden die notwendig gewordenen Abmietungen kompensiert. Dies bedeutet, dass künftig die eigenen Flächen unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Standards und einschlägiger Kennzahlen noch effizienter genutzt werden müssen.

Sanierung von HU-Gebäuden: 

Die Kürzungen und Verzögerungen beim Hochschulbau verschärfen den bestehenden Sanierungsstau und führen zu erheblichen Mehrkosten aber auch baulichen Risiken. Für die Sanierung und Errichtung neuer Gebäude benötigen die 11 staatlichen Berliner Hochschulen ca. 8,2 Milliarden Euro. Die HU allein hat einen Sanierungsstau von etwa 1,2 Milliarden Euro (Stand 2024) für sich ermittelt. Ein akuter Sanierungsbedarf besteht für mindestens 30 Gebäude - die in Sanierung befindlichen Gebäude und von Schließung bedrohten Teilflächen nicht einberechnet. Der Sanierungsstau wächst seit Jahren weiter an, da die Hochschulen allein aus ihren Instandhaltungsmitteln nicht den Sanierungsstau des alternden Gebäudebestands abbauen können. Perspektivisch wird sich die Situation aufgrund der Einsparmaßnahmen noch weiter verschärfen.

Sanierung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen:

Bei einigen Sanierungsprojekten der HU fungiert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen als Bauherr. Dies ist zum Beispiel der Fall beim Ostflügel des Hauptgebäudes oder bei dem Gebäude in der Invalidenstraße 110. Leider kommt es bei diesen Projekten teilweise zu erheblichen Verzögerungen. Dies bedeutet für die HU insbesondere, dass teure Ersatzflächen angemietet werden müssen beziehungsweise Abmietungen nicht realisiert werden können, da die Objekte nicht zur Verfügung stehen. Um ein Beispiel zu nennen: Für die Anmietung von Ersatzflächen für das Sanierungsprojekt Invalidenstraße 110 entstehen der HU jährlich ca. 5 Millionen Euro Mietkosten – allein um für die Institute, die eigentlich 2026 in die sanierte Invalidenstraße 110 einziehen sollten, Flächen vorzuhalten.  

Das aktuell einzige laufende Neubauprojekt, der gemeinsam mit der Charité eingeworbene, Forschungsbau Optobiologie, wird ebenfalls durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen realisiert.

Hochschulbaugesellschaft

Die vom Berliner Senat angekündigte Hochschulbaugesellschaft soll künftig Sanierungs- und Neubauprojekte deutlich effizienter und schneller vorantreiben. Derzeit erarbeitet der Senat unter der Beteiligung der Hochschulleitungen ein Konzept für die Gründung der Hochschulbaugesellschaft. Das Sanierungsobjekt Invalidenstraße 110 soll, so steht es im Änderungsvertrag zum Hochschulvertrag, als ein Pilotprojekt der neuen Hochschulbaugesellschaft realisiert werden. Weder die Bauzeiten noch die Fertigstellung sind bisher jedoch terminiert. 

Für sämtliche aufgeführten Sparmaßnahmen gilt, dass sie regelmäßig überprüft und ausgewertet werden, damit bei Bedarf flexibel reagiert werden kann. Auch sind dazu regelmäßige Berichte in der Haushaltskommission, der EPK und im AS abzugeben.

Der Struktur- und Entwicklungsplan (STEP) 2024 ist beschlossen und wird umgesetzt. Die dort beschlossenen Einsparungen mussten aufgrund des festgestellten strukturellen Defizits, die bereits unter den erheblich besseren Bedingungen des ursprünglichen Hochschulvertrages 2024-2028 abzusehen waren, geschehen. Da der Änderungsvertrag durch die Haushaltskürzungen des Berliner Abgeordnetenhauses deutlich weniger Mittel für die HU vorsieht, ist die HU gezwungen, zusätzliche Sparmaßnahmen zu ergreifen.

Nein, es wird keine betriebsbedingten Kündigungen geben. 

Die HU ist an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gebunden. Gehaltskürzungen sind nicht vorgesehen. 

Einen generellen Einstellungsstopp soll und wird es nicht geben, aber es wird eine Stellenbesetzungssperre für jede haushaltsfinanzierte Stelle von sechs Monaten geben. Ab dem 1. April 2026 muss bei Wiederbesetzung einer Stelle oder einer Beschäftigungsposition diese vorher mindestens sechs Monate frei gewesen sein. Ausnahmen wurden durch die Gremien der HU beschlossen. Diese Maßnahmen sind zunächst bis zum 31. Dezember 2027 befristet beschlossen worden. Es ist jedoch bereits jetzt davon auszugehen, dass diese verlängert werden müssen.

Eine Schließung von Fachgebieten wird nur dann in Erwägung gezogen, wenn sie keine existenzielle Bedrohung für die akademische Vielfalt in Berlin und deutschlandweit darstellt. 

Leider haben die Kürzungsvorgaben des Berliner Senats Auswirkungen auf alle Bereiche der Universität und die HU wird auch die Zahl der Studienplätze in den nächsten Jahren reduzieren müssen. Der Änderungsvertrag zum Hochschulvertrag lässt einen Abbau von bis zu 14 Prozent der Studienplätze bis 2028 zu. Ziel der Universität ist es, bei weiterhin hoher Studienqualität so wenig Studienplätze wie möglich abzubauen und wenn insbesondere solche, für die es keine Nachfrage gibt.

Im aktuellen Wintersemester 2025/2026 und im Sommersemester 2026 werden sich die strukturellen Kürzungen noch nicht auf das Studienangebot auswirken.

Die HU konnte in den Jahren 2024 und 2025 noch Rücklagen, die entweder nicht an feste Projekte gebunden waren oder deren Zweckbindung aufgehoben werden konnte, zur Umsetzung von Sparvorgaben beziehungsweise zur Bedienung von Ablieferungspflichten an das Land nutzen. Ein Teil davon wurde für ein Solidarmodell, um insbesondere kleinere Berliner Hochschulen zu unterstützen, durch das Land genutzt. Ab 2026 werden alle nicht oder nicht mehr gebundenen Rücklagen an das Land abgeführt sein. 

Reste stehen hingegen im Rahmen der überjährigen Haushaltsplanung (sogenanntes Überrollen der Titel) auf Titel-Ebene (nicht in individuellen Budgets!) zur Verfügung, müssen aber zum Ausgleich des Haushalts des Folgejahres eingesetzt werden. Ein Teil der ehemaligen Rücklagen der HU wird durch das Land in 2026 und 2027 an die HU zurückgeführt, um den Ausgleich des Haushalts sicher zu stellen (sogenannter Transferfonds). Ab 2028 werden auch diese Mittel verbraucht sein und die HU muss einen ausgeglichenen Haushalt allein aus der allerdings bis dahin geringfügig erhöhten Landeszuweisung darstellen.