Dr. iur. Florian Slogsnat beschäftigt sich in seiner strafrechtlichen Dissertation „Rechtfertigender Notstand im demokratischen Rechtsstaat. Der Vorrang staatlicher Verfahren bei § 34 StGB“ mit dem Spannungsfeld zwischen privaten und staatlichen Befugnissen in Gefahren- und Konfliktsituationen: Welche Konflikte dürfen Bürger „auf eigene Faust“ lösen oder bei welchen ist dies dem Staat vorbehalten? Im Mittelpunkt steht § 34 Strafgesetzbuch (StGB), der eine Tat als gerechtfertigt und daher straflos ansieht, wenn sie erforderlich und angemessen war, um eine Gefahr abzuwenden und dadurch ein höherrangiges Interesse zu schützen. Doch wo staatliche Institutionen bereits Lösungswege bieten, stellt sich die Frage, wer zur Gefahrenabwehr berufen ist – der Einzelne oder der Staat. Florian Slogsnat bezieht in seiner Arbeit Rechts- und Staatsphilosophie, Demokratie-, Verfahrens und Grundrechtstheorie sowie Verfassungs-, Verwaltungs- und Prozessrecht mit ein. Auf dieser Grundlage entwickelt er praktische Lösungsansätze für konkrete Einzelfälle des rechtfertigenden Notstands und lotet so die Grenzen zwischen Zivilcourage und staatlicher Verantwortung aus.
Seine Dissertation wurde von Prof. Dr. Tatjana Hörnle, M.A. (Rutgers), Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht (MPI) in Freiburg im Breisgau und Honorarprofessorin an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) betreut. Als Zweitgutachter fungierte Prof. Dr. Dr. h.c. Luís Greco, LL.M., Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, ausländisches Strafrecht und Strafrechtstheorie an der HU.
Florian Slogsnat studierte Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz und verfasste seine Doktorarbeit, mit der er von der Juristischen Fakultät der HU promoviert wurde, am MPI in Freiburg. Danach absolvierte er seinen juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des OLG Stuttgart. Ab 2026 wird er als PostDoc ans MPI zurückkehren.
Tiburtius-Preis
Die Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen der Berliner Hochschulen (LKRP) verleiht jährlich drei Preise sowie zusätzlich drei Anerkennungspreise an Doktorand*innen der Berliner Hochschulen für hervorragende Dissertationen und drei Preise an Absolvent*innen der Berliner Hochschulen für Angewandte Wissenschaften für hervorragende Masterarbeiten. Der Preis ist benannt nach dem Professor Joachim Tiburtius, der von 1951 bis 1963 Senator für Volksbildung in Berlin war. Die Preise sind je nach Kategorie mit 500 bis 4.000 Euro dotiert. Die Preisverleihung findet am 1. Dezember 2025 an der Humboldt-Universität zu Berlin statt.
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