In Deutschland ist die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit im Grundgesetz verankert und als Grundrecht geschützt. Sie kennt keine Grenzen außer den fundamentalen Verfassungswerten. Wie wichtig das ist, sehen wir an den aktuellen Entwicklungen in den USA und andernorts. Wer Gesellschaft und Wirtschaft durch Forschung und neue Erkenntnisse voranbringen will, muss frei arbeiten können. Die Freiheit der Wissenschaft und die fundamentalen Werte der Verfassung sind hohe Güter, für die wir an der Humboldt-Universität einstehen und die wir verteidigen.

Eine Kooperation der Freien Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu Berlin und des Exzellenzclusters SCRIPTS.
Wissenschaftsfreiheit ist keine Selbstverständlichkeit
Wissenschaftsfreiheit ist kein Privileg. Sie ist – wie sich weltweit beobachten lässt – auch keine Selbstverständlichkeit. Sie ist aber die Voraussetzung dafür, dass Universitäten bleiben, was sie sein sollen: Orte der Erkenntnis, der Innovation – und des Widerspruchs. Nur eine freie Wissenschaft kann die großen Fragen unserer Zeit beantworten.
Wir geben Einblicke in aktuelle Debatten, beleuchten rechtliche, politische und ethische Dimensionen und bieten Wissenschaftler*innen beider Universitäten eine Plattform, um ihre fachlichen Perspektiven, ihre Expertise, sichtbar zu machen. Mit dem Ziel: Wissenschaftsfreiheit greifbar zu machen – für Forschende, Studierende, für alle, die Wissenschaft mit gestalten wollen. Freie Universität und Humboldt-Universität stehen für ein starkes, offenes Wissenschaftssystem, das auf Autonomie, Verantwortung und kritischen Diskurs baut.
Geschichte verpflichtet
Die Geschichte unserer beiden Universitäten ist eng mit Fragen von Demokratie, Verantwortung und internationaler Zusammenarbeit verknüpft – und macht das Thema Wissenschaftsfreiheit für unsere akademischen Gemeinschaften besonders relevant. Die Freie Universität Berlin wurde 1948 von Professoren und Studierenden gegründet – als Antwort auf die Verfolgung systemkritischer Studierender an der Universität Unter den Linden im damaligen sowjetischen Sektor des geteilten Berlins. Seit ihrer Gründung versteht sich die Freie Universität als Ort des offenen Austauschs und der kritischen Reflexion. Die Humboldt-Universität zu Berlin – 1809 als Friedrich-Wilhelms-Universität und 1949 in Humboldt-Universität umbenannt wurde mit dem Anspruch gegründet, Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung zu denken – und als gestaltende Kraft für die Zukunft zu wirken.
(Gründungs-)Geschichte verpflichtet – gerade heute, in einer Zeit, in der Wissenschaftsfreiheit unter Druck gerät: durch politische Erwartungen, durch Debatten über sogenannte „Cancel Culture“, durch internationale Abhängigkeiten oder wirtschaftlichen Einfluss. Mit dem gemeinsamen Themenschwerpunkt „Wissenschaftsfreiheit“ wollen wir informieren, sensibilisieren und den Diskurs stärken. Was bedeutet Wissenschaftsfreiheit heute – individuell wie institutionell? Wo liegen ihre Grenzen, wo wird sie bedroht? Und welche Verantwortung trägt die Wissenschaft selbst?
Stimmen zur Wissenschaftsfreiheit
Wissenschafts- in Abgrenzung zu Meinungsfreiheit: Der berufsethische Leitfaden der Humboldt-Universität bietet Orientierung
Die Meinung von Wissenschaftler*innen zu aktuellen Themen ist mehr denn je gefragt. Die Humboldt-Universität zu Berlin (HU) bietet als öffentliche Institution Raum für Diskurs und Debatte. Dabei kann insbesondere bei konfliktbeladenen Themen ein Spannungsfeld von Wissenschaft und Öffentlichkeit bzw. von Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit entstehen. Der Akademische Senat der HU hat im März 2024 einen Leitfaden verabschiedet, um Forschenden im Umgang mit konfliktträchtigen Themen eine Handlungsempfehlung zu geben. Der Professionsethische Leitfaden wurde in zweijähriger Arbeit von Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Studierenden und Mitgliedern der Verwaltung und der Universitätsleitung entwickelt und ist auf große Resonanz in den Medien und in der Hochschullandschaft gestoßen.
Verfassungsrechtlich ist die Wissenschaftsfreiheit ein Grundrecht, das die eigenverantwortliche Tätigkeit in Forschung und Lehre vor wissenschaftsexternen Eingriffen schützt. Träger*innen dieses im Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes fixierten Rechts sind diejenigen, die eigenver- antwortlich wissenschaftlich tätig sind.
Universitätsleitungen werden abgesehen von der in Art. 5 Abs. 3 Satz 2 GG gesetzten Grenze der Verfassungstreue keine Weisungen zur inhaltlichen Ausrichtung oder personellen Besetzung von wissenschaftlichen Veranstaltungen erteilen. Zu ihren Aufgaben gehört es aber, den sicheren Ablauf von Veranstaltungen zu gewährleisten.
Nicht von der Wissenschaftsfreiheit geschützt sind politische Meinungsäußerungen auf dem universitären Campus. Wenn Wissenschaftler*innen zu gesellschaftlichen Debatten außerhalb der eigenen fachlichen Expertise Stellung nehmen, sind ihre Beiträge allein durch die Meinungs- und Redefreiheit geschützt, also durch das ebenfalls grundgesetzlich garantierte „Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“ (Art. 5 Abs. 1 GG).
Kontroversen über inhaltliche Positionen von Wissenschaftler*innen treten häufig dann auf, wenn nicht klar ist, ob die inkriminierte Stellungnahme durch die Wissenschaftsfreiheit oder durch die Meinungsfreiheit geschützt ist. Zwar scheinen wissenschaftliche Fachdiskussionen hinreichend klar von politischem Meinungsstreit abgrenzbar. Es ist aber im Schnittfeld zwischen Universität und Öffentlichkeit oft herausfordernd, die Unterscheidung zwischen empirischen Daten, Interpretationen der Daten, wissenschaftlich fundierten Schlussfolgerungen und aus transparenten Maßstäben abgeleiteten Bewertungen auf der einen Seite und politischen Meinungen und Handlungsempfehlungen auf der anderen Seite zur Geltung zu bringen. Bloße Meinungsäußerungen und persönliche Wertungen liegen außerhalb des Schutzbereichs nach Erkenntnis suchender Wissenschaft.
Besonders problematisch ist die Berufung auf die Wissenschafts- statt auf die Meinungsfreiheit, wenn nicht von Fakten und Forschungsergebnissen gedeckte Schlussfolgerungen gezogen oder unausgewiesene Wertungen vorgenommen werden, oder wenn Forschungsergebnisse auf eine Weise präsentiert werden, die stillschweigend politische Richtungsentscheidungen vorwegzunehmen sucht. Wissenschaftler*innen müssen in jedem Fall vermeiden, etwas als Ergebnis eigener Forschung, das heißt eines erkenntnissuchenden Vorgangs, darzustellen, was nicht nach den fachlichen Standards einer Fachwissenschaft erarbeitet wurde.
Auszug aus:
Professionsethischer Leitfaden “Wissenschaft- und Meinungsfreiheit im öffentlichen Raum”
Der Professionsethische Leitfaden wurde in zweijähriger Arbeit von Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Studierenden und Mitgliedern der Verwaltung und der Universitätsleitung entwickelt









