Hochschule wechseln oder Studium wiederaufnehmen

Sie überlegen, die Hochschule zu wechseln und Ihr Studium an der Humboldt-Universität fortzusetzen? Oder möchten Sie ein abgebrochenes Studium an der Humboldt-Universität wieder aufnehmen? Hier finden Sie alle relevanten Informationen.

Was ist ein "echter" Hochschulwechsel?

Sie möchten Ihren Studiengang genau so an einer anderen Hochschule weiter studieren (mit der gleichen Abschlussart und dem gleichen Inhalt). Dann müssen Sie sich regulär und zum höheren Fachsemester bewerben.

Für einen Hochschulwechsel (identischer Studiengang) oder die Wiederaufnahme eines abgebrochenen Studiums müssen Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesen werden, die eine Einstufung mindestens in das 2. Fachsemester erlauben. Eine erneute Bewerbung zum 1. Fachsemester ist nicht möglich, wenn Sie in diesem Studium an einer Hochschule des Europäischen Wirtschaftsraums bereits immatrikuliert waren.

Informieren Sie sich zuerst im Studienangebot der HU,

  1. ob Ihr Studiengang an der HU angeboten wird, mit oder ohne NC,
  2. ob es Ihre Fächerkombination gibt,
  3. ob es besondere Zugangsvoraussetzungen gibt und sie diese erfüllen, z. B. für Fächer wie Sportwissenschaft oder Englisch.

Dann können Sie sich innerhalb der Bewerbungs- bzw. Einschreibfristen so bewerben:

  • Sie registrieren und bewerben sich über das Bewerbungsportal und wählen dabei "höheres Fachsemester" aus. Hinweise zum Ablauf der Bewerbung und den notwendigen Unterlagen bekommen Sie im Rahmen der Online-Bewerbung.
  • Die Überprüfung Ihrer Leistungsnachweise, die Fachsemestereinstufung und gegebenenfalls die Überprüfung, ob es sich um den gleichen Studiengang handelt, erfolgen an der HU im Rahmen des Zulassungs- bzw. Immatrikulationsverfahrens. Sie müssen also vor dem Beantragen nichts unternehmen.
  • Die Fachsemestereinstufung im Rahmen der Bewerbung ist nicht gleichbedeutend mit der Anerkennung Ihrer bereits erbrachten Leistungen. Letztere müssen Sie später beim Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät bzw. Ihres Instituts beantragen, was gleich nach Ihrer Immatrikulation möglich ist.

  • Wenn es für Ihr Fachsemester keine Kapazitätsbegrenzung gibt (ohne NC), haben Sie mit entsprechender Einstufung eine Garantie auf einen Studienplatz.
  • Gibt es für Ihr Fachsemester eine Kapazitätsbegrenzung (NC), gibt es keine Gewissheit. Niemand kann voraussagen, wie viele Plätze frei werden und vergeben werden können, und wie viele Interessierte mit welcher Qualifikation sich dafür bewerben werden. Gibt es mehr Bewerbungen als frei gewordene Studienplätze, wird ausgewählt. Als Auswahlkriterien gelten die Noten der erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und, bei Gleichstand, soziale Belange. Abiturdurchschnittsnote und Wartesemester sind also nicht mehr relevant! In Kombinationsstudiengängen müssen Sie sowohl für das Kern- als auch für das Zweitfach zugelassen werden, um sich immatrikulieren zu können.

  • Sie werden finanziell gefördert (BAföG, Stipendium, Kredit)? Klären Sie im Voraus damit zusammenhängende Regeln bei Hochschulwechsel bzw. Wiederaufnahme des Studiums.
  • Sie verfügen nicht über die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung? Erkundigen Sie sich beim Studierendenservice bzw. bei der Erstberatung für internationale Studienbewerber*innen , ob Sie Ihren Studiengang auch im Land Berlin studieren dürfen.
  • Wenn aufenthaltsrechtliche Fragen bei Ihnen eine Rolle spielen könnten, finden Sie Informationen für Fragen bei unserer Abteilung Internationales.
  • Bei Hochschulwechsel im Fach Rechtswissenschaften: Schauen Sie sich bitte die Hinweise der Juristischen Fakultät an.