Humboldt-Universität zu Berlin

Bewerbung zum Studium mit Beeinträchtigung

Alle Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung für Personen mit Beeinträchtigung finden Sie hier.
Logo: Sechseck mit dem Schriftzug Bewerbung

Härtefallantrag

Mit einem Härtefall können Sie die sofortige Zulassung zum Studium beantragen. Der Nachweis der Schwerbehinderung (GdB) allein reicht für die Anerkennung als Härtefall nicht aus. Im erforderlichen fachärztlichen Gutachten muss zum Antrag hinreichend Stellung genommen werden. Ein Härtefallantrag ist keine Garantie auf einen Studienplatz.

Zusätzliche Informationen zu möglichen Gründen, Nachweisen und dem Verfahren finden Sie in nachfolgendem Merkblatt:

Download: Merkblatt zum Härtefallantrag (PDF)

Generelle Information

Ein Härtefallantrag kann nur von deutschen, europäischen sowie Bewerber*innen aus den EWR-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz und von Bildungsinländer*innen gestellt werden, da ausländische Bewerber*innen bereits innerhalb einer Quote zugelassen werden.

Verfahren

Bewerbung zum 1. Fachsemester BA und MA

Zum 1. Fachsemester können Sie sowohl einen Nachteilsausgleich (Durchschnittsnote/Wartezeit) beantragen als auch einen Härtefallantrag stellen. Für diese beiden Sonderanträge gibt es kein gesondertes Formular. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen werden Sie im Rahmen der Online-Bewerbung gefragt, ob Sie die entsprechenden Sonderanträge stellen möchten. Wenn Sie diese auswählen, fügen Sie die entsprechenden Unterlagen fristgerecht Ihrer Bewerbung bei. Andernfalls können die Sonderanträge nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung selbst ist aber noch gültig, sofern alle anderen Angaben stimmen.

Bitte reichen Sie nur Unterlagen in der Form ein, die Ihnen am Ende der Online-Bewerbung angezeigt werden. Ein persönliches Anschreiben mit Ihren Gründen ist nicht erforderlich und wird nicht gewertet.

Ein Härtefallantrag für Bewerber*innen zum Zweitstudium und ohne Abitur (§ 11 BerlHG) ist nicht möglich.

Sollte eine Studienplatzbewerbung zum 1. Fachsemester im Hauptvergabeverfahren nicht erfolgreich sein, nimmt sie, sofern mit der Bewerbung zusammen auch ein zulässiger Härtefallantrag gestellt wurde, anschließend automatisch an dem Verfahren innerhalb der Härtefallquote teil, die derzeit 5 % der Studienplätze pro Studiengang beträgt (§ 10 Abs. 1 BerlHZG i.V.m. § 22 ZSP-HU).

Gehen mehr Bewerbungen mit Härtefallantrag ein, als Plätze in der Quote zur Verfügung stehen, wird ein Ranking nach Grad der Härte durchgeführt. Ein Härtefallantrag ist somit keine Garantie auf einen Studienplatz. Zu den Chancen siehe auch Hartmut Maier: Härtefall und Nachteilsausgleich bei der Vergabe von Studienanfängerplätzen. Rechtsrahmen und Grundstrukturen der Anwendung, in: Ordnung der Wissenschaft 1/2016, S. 19–32, pdf).

Bewerbung zum höheren Fachsemester (kein Härtefallantrag)

Beim Zulassungsverfahren zu einem höheren Fachsemester gibt es keine Härtefallquote, hier konkurrieren alle Bewerber*innen nach Leistung, sofern Plätze vorhanden sind. Sie können insofern einen Antrag (Nachweis erforderlich!) stellen, als dieser bei Ranggleichheit mit einem/einer anderen Bewerber*in zum Tragen kommt (soziale, insbesondere familiäre, wirtschaftliche oder wissenschaftliche Gründe, § 14 Abs. 2 BerlHZG).

Nachweise

Sie fügen die entsprechenden Nachweise, siehe nachfolgend, Ihrer Bewerbung bei. Bitte reichen Sie nur Unterlagen in der Form ein, die Ihnen am Ende der Online-Bewerbung angezeigt werden. Nachzuweisende Gründe sind im Berliner Hochschulzulassungsgesetz angeführt (§ 10 Abs. 2 BerlHZG)

Für den Härtefallantrag aus gesundheitlichen Gründen ist ein fachärztliches Gutachten aktuellen Datums erforderlich; der Nachweis des GdB alleine ist nicht ausreichend, er kann zusätzlich beigebracht werden.

Bei Härtefallanträgen aus sozialen, familiären oder wirtschaftlichen Gründen bringen Sie bitte die Nachweise bei, die aus Ihrer Sicht geeignet sind, die Härte zu belegen. Gleiches gilt für entsprechende Gründe bei der Bewerbung zu einem höheren Fachsemester.

Bewerbungen über hochschulstart.de

Wird der gewünschte Studiengang direkt von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben, können Sie dort einen Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches stellen. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Stiftung: www.hochschulstart.de

Antrag auf Nachteilsausgleich bei der Bewerbung

Die nachfolgenden Informationen gelten nur für den Nachteilsausgleich bei der Bewerbung. Für den Nachteilsausgleich in Studium und Prüfung siehe Abschnitt "Studium".

Mit dem Antrag auf Nachteilsausgleich können Sie eine Verbesserung der Durchschnittsnote oder eine Verkürzung der Wartezeit erwirken. Wenn Sie z. B. aufgrund einer längeren Krankheit schulische Ausfallzeiten hatten und eine dadurch bedingte Verschlechterung der Schulnoten durch ein Schulgutachten nachweisen können, dann kommt eine Verbesserung der Durchschnittsnote in Betracht. Konnte die Hochschulzugangsberechtigung wegen krankheits- oder behinderungsbedingter Fehlzeiten erst später erworben werden, so kann dies auf die Wartezeit angerechnet werden. Auch dafür ist ein Schulgutachten notwendig.

Für den Nachteilsausgleich bei der Bewerbung ist in der Regel ein Schulgutachten erforderlich, aus dem entweder eine konkrete Note (Durchschnittsnote) oder ein konkreter früherer Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Wartezeit) hervorgeht.

Grundlegende Information zum Nachteilsausgleich bei der Bewerbung, die an der HU analog angewendet werden, finden Sie auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung (PDF).

Barrierefreies Wohnen für Studierende

Wohnheime

Das studierendenWERK Berlin bietet rund 14.000 Wohnheimplätze in fast allen Bezirken der Stadt an. In vielen Wohnheimen sind speziell gebaute Wohnungen für die Bedürfnisse von Studierenden mit Beeinträchtigungen vorhanden. In den meisten Wohnheimen sind alle Räume mit dem Rollstuhl erreichbar. Studierende mit Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankungen werden entsprechend der Vergabeordnung bevorzugt versorgt. Informationen zu den Wohnanlagen erhalten Sie bei den Wohnheimverwaltungen des studierendenWERKs Berlin. Zwei junge Frauen sitzen in Rollstühlen nebeneinander und machen gemeinsam ein Selfie.

Bewerbungen für ein Apartment bzw. eine Wohnung sind direkt an die Wohnheimverwaltungen zu richten. Mit dem Formular "Bewerbung für einen Studierendenwohnheimplatz" ist ein Nachweis über die Behinderung oder chronische Erkrankung beim studierendenWERK einzureichen.

In folgenden Wohnheimen des studierendenWERKs werden rollstuhlgerechte Wohnmöglichkeiten angeboten:

  • 10318 Berlin-Karlshorst, Aristotelessteig 6, 10, 12
  • 14050 Berlin-Charlottenburg, Spandauer Damm 134–142
  • 14052 Berlin-Charlottenburg, Theodor-Heuss-Platz 5
  • 13353 Berlin-Wedding, Luxemburger Straße 20 b/c

Freie Wohnungen

Kontakt zur Wohnheimplatzvermittlung

Stefan Handke, studierendenWERK Berlin

Beratung Barrierefrei Studieren

Franz-Mehring-Platz 2, 10243 Berlin

Informationen nach der EU-DSGVO

Bei der Kontaktaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in Übereinstimmung mit dem für die Humboldt-Universität geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere Informationen dazu, zu Ihren Rechten und Möglichkeiten finden Sie unter https://www.hu-berlin.de/de/hu/impressum/datenschutzerklaerung