Wirtschaft

Bekanntmachung des BMWI: Förderprogramm go-digital



Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen - service- und kundengerecht, effizient und sicher.

Dabei stehen den KMU durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen zur Seite, die sie bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme fachlich beraten und begleiten. Diese Beratungsunternehmen sind vom BMWi autorisiert und entlasten die KMU von allen Formalitäten - vom Antrag auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung.

Auf diese Weise profitieren KMU von einer passgenauen Beratung, die sich an ihren konkreten Bedürfnissen orientiert. Die Beratungsleistungen und die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen folgen diesen drei Modulen:

  • Modul Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Modul Digitale Markterschließung
  • Modul IT-Sicherheit

 

Zuwendungsempfänger

Rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können durch die Förderung von Beratungsleistungen begünstigt werden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
  • Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähig nach der De-minimis-Verordnung
     

Sofern ein KMU „Partnerunternehmen“ oder „verbundenes Unternehmen“ ist, muss das Beratungsunternehmen die Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung der Europäischen Union hinsichtlich Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz/Bilanzsumme bestätigen.

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm.