Verfahren für Geräteinvestitionen
Geräteinvestitionen allgemein
Unter Geräteinvestitionen werden Beschaffungen von Geräten verstanden, die teurer als 5.000 Euro sind. Die Humboldt-Universität erhält jährlich Mittel für Geräteinvestitionen, die nach einem internen Verfahren vergeben werden. Großgeräte mit Beschaffungskosten über 200.000 Euro bedürfen eines gesonderten Verfahrens über die Senatsverwaltung und die DFG.
Investitionsmittelzuteilung an der HU
Die der HU jährlich zur Verfügung stehenden Investitionsmittel für Geräte werden anteilig an Fakultäten entsprechend dem nachfolgenden Verfahren zugewiesen. Die Zuweisung folgt dabei den folgenden Regeln: Die zur Verfügung stehenden Gerätemittel werden zu 75% den Fakultäten der geräteintensiven Institute/Einrichtungen (Physik, Chemie, Biologie, Informatik bzw. an die LGF) entsprechend dem Median der verausgabten Drittmittel der letzten 5 Jahre zur Verfügung gestellt. Weitere 20% der Gesamtmittel sollen den Fakultäten der verbleibenden Institute entsprechend dem Median der verausgabten Drittmittel der letzten 5 Jahre dieser Institute zugewiesen werden. 5% der Gesamtmittel werden als flexibler Topf für dringliche Projekte, die in den nach Schlüssel zu vergebenden Anteilen nicht abgebildet werden können, zentral vorgehalten. Die Aufteilung auf die Institute obliegt den Dekaninnen und Dekanen. Die in diesem Verfahren zugewiesenen Investitionsmittel sind jeweils in das nächste Haushaltsjahr übertragbar. Die Verausgabung muss allerdings innerhalb von zwei Haushaltsjahren erfolgen.
Ansprechpartner im Servicezentrum Forschung: Dr. Katrin Salomo, Geschäftsführende Direktorin, Tel. 2093-12903, Email: katrin.salomo@uv.hu-berlin.de.
Großgeräte mit Beschaffungskosten über 200.000 Euro
Unabhängig davon, ob es sich um "Großgeräte der Länder" oder um "Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG" handelt, ist für Geräte, die teurer als 200.000 Euro sind, ein Antrag über die Senatsverwaltung an die DFG zu richten, die daraufhin ein Begutachtungsverfahren durchführt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein sog. Forschungsgroßgerät (nach Art. 91b GG) handelt, das von der DGF zu 50% kofinanziert wird, oder um ein Großgerät, das für Lehre und/oder Forschung eingesetzt werden kann (Großgeräte der Länder) und vollständig von der Hochschule zu finanzieren ist.
Programm Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG
- Überblick
- Merkblatt mit Leitfaden für die Antragstellung
- Antrag für "Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG"
- Beiblatt Forschung zum Antrag für "Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG
- Beiblatt Betriebs- und Nutzungskonzept zum Antrag für "Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG"
- Beiblatt Geräte- und Firmenwahl zum Antrag für "Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG"
Hinweis: Die Universität erhält bei Anträgen auf Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG einen Zuschuss der DFG in Höhe von 50%!
- Überblick
- Merkblatt mit Leitfaden für die Antragstellung
- Antrag für Großgeräte im Programm "Großgeräte der Länder"
- Beiblätter zum Antrag auf "Großgeräte der Länder"
Bitte beachten Sie, dass Anträge für Geräte mit Kosten über 200.000 Euro über die Universität (Servicezentrum Forschung) und die Senatsverwaltung an die DFG geleitet werden müssen. Eine direkte Antragstellung bei der DFG ist nicht möglich.
Ansprechpartner im Servicezentrum Forschung: Kerstin Klug, Referentin im Team DFG, Tel. 2093 12951, Email: kerstin.klug@uv.hu-berlin.de.