Wirtschaft

BMBF: Alternativmethoden zum Tierversuch

Einreichungsfrist jährlich zum 15. März um 16 Uhr MEZ.


Der Tierschutz hat in Deutschland einen besonders hohen Stellenwert. Dies wird nicht zuletzt durch seine Verankerung im Grundgesetz deutlich. Menschen dürfen Tieren ohne Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Vor diesem Hintergrund sind auch Tierversuchen in Deutschland rechtlich enge Grenzen gesetzt. Sie müssen genehmigt werden und gelten nur dann als ethisch vertretbar, wenn sie auf das unerlässliche Maß beschränkt bleiben. Bereits seit 1980 treibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Suche nach Ersatzmethoden zum Tierversuch voran – bislang in mehr als 500 Forschungsprojekten. Mit der im Dezember 2015 veröffentlichten Richtlinie zur Förderung von „Alternativmethoden zum Tierversuch“ wird der bewährte BMBF-Förderschwerpunkt modernisiert. Ein zentrales Ziel ist dabei, die zeitnahe Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis weiter zu beschleunigen.

 

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Ausschreibung.