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Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie

Regelung wird von Humboldt-Universität noch in diesem Semester umgesetzt

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat in der vergangenen Woche das „Dritte Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie und der Energiekrise im Bereich des Hochschulrechts" beschlossen, mit dem unter anderem die Regelung des § 126b BerlHG, wonach nicht bestandene Prüfungen als nicht unternommen gelten, auf das Wintersemester 2022/2023 ausgedehnt wird. Die Humboldt-Universität hat sich dafür entschieden, diese Regelung sofort umzusetzen, auch wenn die Veröffentlichung des Gesetzes noch nicht erfolgt ist.

Somit werden auch die in den zum noch aktuellen Semester gehörenden Prüfungszeiträumen abgelegten und nicht bestandenen Prüfungsversuche gelöscht. Dies gilt – wie auch in den vergangenen Semestern – nicht für Prüfungsversuche, die in Folge unentschuldigten Fehlens oder aufgrund eines Täuschungsversuches als nicht bestanden gewertet wurden.