HU-Gutachten bestätigt: Geschlechtergerechte Verwaltungssprache ist rechtskonform
Geschlechtergerechte Sprache in der Verwaltung erfüllt verfassungsrechtliche Anforderungen und ist damit rechtskonform. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, dass die Stadt Hannover bei der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Ulrike Lembke (Humboldt-Universität zu Berlin) beauftragt hat und das heute veröffentlicht wurde. Als eine der ersten Städte in Deutschland hat die Landeshauptstadt Hannover vor drei Jahren eine geschlechterumfassende Sprache in der Verwaltung eingeführt.
Das juristische Gutachten wertet die geschlechtergerechte Sprache als eine konsequente Umsetzung verfassungsrechtlicher Anforderungen. Diese Anforderungen umfassen die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ebenso wie die verfassungsrechtliche Anerkennung weiterer Geschlechter jenseits von „männlich“ und „weiblich“. Der persönliche Achtungsanspruch jedes Menschen in der jeweiligen Geschlechtsidentität aus Artikel 2 und das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung aus Artikel 3 des Grundgesetzes fordern zwingend Geschlechtergerechtigkeit im staatlichen Sprachhandeln, so das Gutachten. Eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache habe deswegen nicht nur keinen negativen Einfluss auf die Verbindlichkeit des Verwaltungshandeln, sondern erhöhe im Gegenzug dessen Verfassungskonformität.
Das Gutachten verweist auf wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen erhebliche psychische Belastungen von Inter*-, Trans*- und non-binären Personen durch rein binäre Personenbezeichnungen vorliegen. Ebenso belegt eine Vielzahl linguistischer Studien die Benachteiligung von Frauen durch die Verwendung des pseudo-generischen Maskulinums. Vor diesem Hintergrund kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass die Regelungen zu geschlechtergerechter Verwaltungssprache eine Konkretisierung von Grundrechten sind und dazu dienen, die Gesetzesbindung der Verwaltung zu aktualisieren.
Weitere Informationen
Vollständigen Gutachten und Pressemitteilung der Stadt Hannover
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens
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